Nur eine kurze Frage noch....Gewinnanteil = bedeutet dies nicht, dass es bereits sein Teil von 25% ist?? Sonst müsste es doch "Gesamtgewinn" heißen, wenn es die 100% sind...????
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Nur eine kurze Frage noch....Gewinnanteil = bedeutet dies nicht, dass es bereits sein Teil von 25% ist?? Sonst müsste es doch "Gesamtgewinn" heißen, wenn es die 100% sind...????
Lt. der Angabe erhielt der ESt-Pflichtige eine Gutschrift von der österreichischen Bundesbank iHV 10.000,- :arrow: Gutschrift = "Netto", ergo ist die KESt bereits abgezogen. Also die 10.000/0,75 rechnen um so auf den vollen Betrag vor KESt (13.333,33) zu kommen. Um damit dann die Veranlagung durchführen zu können. ;)
Vielen Dank und woher kommen die 5000 bei Kapitalvermögen? und warum wird hier kein Gewinnfreibetrag abgezogen?
laut der Rechnung oben wäre dann Variante 2 besser, oder?
Aufm Institut bekommt man alle aktuellen klausuren😉