Hat vielleicht jemand die Lösung von Aufgabe 1, ebenfalls Klausur 14.02.2013? Oder will's jemand vergleichen? ;)
Druckbare Version
Hat vielleicht jemand die Lösung von Aufgabe 1, ebenfalls Klausur 14.02.2013? Oder will's jemand vergleichen? ;)
Hmm ... ok. danke! Also entweder check ich's gerade nicht oder ich überseh etwas. Die Bezeichnung 1.5 ist lt. seiner Aussage aus der VO falsch und hätte 1.4.3 heißen sollen :D
Meine Angabe:
1.5
Planung des Steuerzahlungsstromes
Eine Kapitalgesellschaft wurde Anfang 2012 gegründet. Aufgrund von Anlaufproblemen wird sich für dieses Jahr ein steuerlicher Verlust iHv € 15.000 ergeben. Im Jahr 2013 wird davon ausgegangen,dass sich die Geschäfte dann wie ursprünglich geplant entwickeln. Das steuerliche Ergebniswird dann 2013 € 100.000 betragen. Im Jahr 2014 rechnet das Unternehmen mit einem steuerlichen Ergebnis
in Höhe von € 60.000. Für die Folgejahre sollte das Ergebnis jeweils um 10% steigen.
Aufgabenstellung:
a)
Ermitteln Sie im Rahmen einer „Finanzplanung“ (2012-2014) unter Vernachlässigung der
Mindestkörperschaftsteuer für das Unternehmen,
welche Steuerzahlungen wann an das Finanz-
amt zu leisten sind.
b)
Stellen Sie die Konsequenzen der Besteuerung für den unternehmensrechtlichen Jahresab-
schluss (2012-2014) dar.
c)
Welche verfahrensrechtlichen Schritte würden
Sie als Steuerberater des Unternehmers wann
setzen?
EK aus KV also aus der Beteiligung: 55.000 - 50.000 = 5.000 (25% KESt)
Sonstige EK: Private Grundstücksveräußerung 150.000 - 120.000 = 30.000 (25% ImmoESt, ist aber mMn steuerfrei, wenn wir annehmen, dass der Veräußerer es als Hauptswohnsitz hatte)
EK aus VuV:
Mieteinnahmen: 1430 * 9 = 12.870
- Zinsen - 12.000
- AfA (ND:30 jahre, Annahme) - 8.000
= -7.130 --> ich würde es als Liebhaberei werten, da es sich auch nicht rechnen würden, wenn wir das ganze Jahre Mieteinnahmen gehabt hätten.
EK aus selbstständiger Arbeit: 90.000
danach muss man halt noch die ESt mit und ohne Veranlagung ausrechnen. Wie man den Verlust behandelt bin ich mir nicht sicher
Ok! Danke :)
Also ich hätte bei der Vermietung Graz die Miete netto genommen, und die Afa mit 1,5% nur vom Gebäudeanteil berechnet. So komm ich auf keine Liebhaberei weil es bei ganzjähriger Vermietung kein Verlust gewesen wäre ;)
Bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit hab ich noch die € 40.000 abgezogen?!
Weißt du zufällig ob man bei dem Fall mit der ImmoEst, wenn es jetzt keine Hauptwohnsitzveräußerung wäre, die € 30.000 ansetzen und normal mitversteuern müsste? Trotz ImmoEst?!
langsam bekomm ich echt ein wenig bauchschmerzen, wegen der klausur am donnerstag :cry::shock::lol: ... zumal die zeit mit 60 min echt ziemlich knackig bemessen ist :evil:
die ImmoEst kannst man genau wie die KESt einzeln abführen oder man kann den Veräußerungsgewinn zu denn anderen EK dazuzählen und nach Tarif versteueren.
Bist du dir bei der Miete sicher, dass man nette nehmen muss bzw. die AFA vom Gebäudeanteil rechnet?