Zitat von keyman
Danke Manny für die schnelle Antwort. Ich kann mir das jetzt auch vorstellen, jedoch verwirrt mich in diesem Zusammenhang auch folgende Frage, die ich mir aufgrund deiner Erklärung nicht erklären kann:
"Für einen Prozess hat ein Unternehmen im Vorjahr eine Rückstellung in Höhe von 100 gebildet. Im laufenden Jahr muss für den nun verlorenen Prozess nur ein Betrag von 80 an den Prozessgegner bezahlt werden. In welcher Höhe wird dadurch die GuV des laufenden Geschäftsjahres beeinflusst?"
So wie ich das verstanden habe werden in der GuV doch nur all diejenigen Geschäftsfälle, also Erträge und Aufwendungen, erfasst, die ausschliesslich im aktuellen Geschäftsjahr angefallen sind, ohne Bezug zum letzten Geschäftsjahr, oder?
Demnach müsste die Antwort doch heissen: -80 Und nicht wie es behauptet wird +20.
Gruss,
Keyman