maa dankeschön simon, vielen lieben dank. ich wär da nie draufgekommen, danke sehr für die hilfe.
ich werd am besten DI zu hankes sprechstunde gehen, und da wird er mir des sicher erklären. sobald ich die lösung hab, sag ichs bescheid.
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maa dankeschön simon, vielen lieben dank. ich wär da nie draufgekommen, danke sehr für die hilfe.
ich werd am besten DI zu hankes sprechstunde gehen, und da wird er mir des sicher erklären. sobald ich die lösung hab, sag ichs bescheid.
Zitat:
Zitat von Arife
Hi, also falls die Frage überhaupt noch aktuell is, das würde man so berechnen:
Annuität die ich mit 5 Prozent zahle:
A1= 100.000 * (1.05^20*0.05)/(1.05^20-1) = 8024,26
Ich möchte aber weniger Zahlen- der effektivzins von 3% berücksichtigt auch dass ich nur 99000 statt 100000 bekomme (1% Bearbeitungsgebühr):
A2= 99000* (1.035^20*0.035)/(1.045^20-1)= 6965,74
A1-A2 also die Differenz dieser beiden Zahlungen ist der Annuitätenzuschuss:
A1-A2 = 8024,26-6965,74 = 1058,52
have fun!
danke sehr für die erklärung, voll nett. aber i hab dieses bsp in seiner sprechstunde gelöst, voll nett war er, hat mas ganz genau erklärt. echt nett von ihm
RischtigZitat:
Zitat von SimonR
hallo!
Kann mir jemand bei folgendem Beispiel weiterhelfen:
angenommen, die kapitalwertfunktionen zweier investitionsprojekte schneiden einander bei einem zinssatz von 10 %. in welchen fällen ergeben sich keine widersprüche zwischen den empfehlungen der kapitalwert- und der internen-zissatz-methode über die relative vorteilhaftigkeit der projekte?
die richtigen antworten wären:
a. beide interne zinssätze sind kleiner als 10 %
b. der kalkulationszinssatz ist größer als beide interne zinssätze, aber kleiner als 10%
c. der kalkulationszinssatz liegt zwischen den beiden internen zinssätzen
verstehe diese aufagbe nicht so recht...
danke im voraus,
lg
hallo
kann jemand vielleicht die Angaben von Prüfung hier posten
danke