Da Grundstücke keine laufenden Abschreibungen für Abnutzung haben und deshalb auch keine Abschreibungsbemessungsgröße.Zitat:
Zitat von csaf3065
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Da Grundstücke keine laufenden Abschreibungen für Abnutzung haben und deshalb auch keine Abschreibungsbemessungsgröße.Zitat:
Zitat von csaf3065
hab mal ne frage zu folie 74:
letzte frage: "die notarskosten in höhe von € 350..."
hab die frage als korrekt markiert, denke aber nicht, dass sie stimmt:
wir haben zwar die € 350 notarskosten als finazierungskosten sofort abgezogen, aber die € 150 bestellung der grundschuld, den anschaffungsnebenkosten zugerechnet, also müsste die frage falsch sein, da ja steht, man kann beide abziehen.
was denkt ihr?
Du hast Recht. Es müssten eigentlich die 130€ Grundbuchkosten für die Hypothekengrundschuld gemeint sein (da ja auch die 350€ Notariatsgebühren für die Hypothek sind). Dann sind beide Finanzierungsaufwand. Während ja die 150€ Grundbuch für die Eigentumsumschreibung zu den Anschaffungskosten zählen. Dürfte hier ein Tippfehler sein (steht eh daneben "...für deren Eintragung".)Zitat:
Zitat von csag8811
Es ist trotzdem wichtig zu unterscheiden was zur Hypothek und was zum Grundstück gehört.
hallo,
eine frage: hat jemand eine ahnung, warum beim beispiel zu den anschaffungskosten die hypothekzinsen zu den anschaffungskosten laut rechnung und nicht zu den anschaffungsnebenkosten gehören?
Hallo, weiß jemand ob die Folien 50-57 in der Studia mit Lösungen aufliegen? oder hat Sie diese gestrichen?
wenn ja, kann mir diese Bitte jemand posten:lol: :lol:
lg
andy
Ich erklär mir das so, dass alles was bis zum 31.1. zu zahlen ist Anschaffungskosten sind. Das Grundstück ist ja noch nicht in der Verfügungsmacht des Käufers. Erst ab dem 1.2. hat der Käufer Einfluss und auf die diversen Kostenpunkte (Besichtigung, etc) und deshalb sind dies Nebenkosten.Zitat:
Zitat von matze
Sie hat gesagt, dass wir diese Folien nachmachen. Ob Lösungen aufliegen oder nicht, weiß ich nicht. Prüfungsrelevant sollten sie nicht sein.Zitat:
Zitat von csae7149
Diese Folien dürften den Aussagen der Treisch nach gestrichen sein, weil sie ja öfters gesagt hat das nur das was wir in der VO durchgemacht haben prüfungsrelevant ist.Zitat:
Zitat von csae7149
Weiß jemand ob es jetzt schon alle Lösungen für die restlichen Folien in der Studia gibt:?: Vor ca. 2 Wochen hat s ja nur die Lösungen für die paar ersten Folien gegeben....
Hallo!
hätte auch noch eine frage...
Folie 76 letzter Punkt: Im vorliegen Beispiel ist die Abschreibungsbemessungsgröße 69.699.
ich hab das als falsch markiert...
wie habt ihr das?
Und noch was...
Wir dürfen zur prüfung eh das UGB oder die ausgedruckten paragraphen mitnehmen?
Jo, die Frage ist falsch, weil man ein Grundstueck nicht abschreibt da es jaZitat:
Zitat von igl88
in der Regel keinen Wert verliert.
Die Paragraphen darfst du mitnehmen.