Ja, da ist etwas dran. Weil das Psychologie-Studium trotz Numerus Clausus hoffnungslos überlaufen ist, muss man in Psychologie inskribiert sein, um dort Prüfungen machen zu können. Das ist keine Einschränkung von Seiten des Powi-Instituts.
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unglaublich, matthias deine raktionszeit ist phänomenal!!
dankedanke
Nochne Frage,
ich hab einen KU/2 in Pädagogik gemacht, leider ist im Formular zur Einreichung des 2. Abschnitts alles mögliche an LV's angeführt (PS,SE, VO.....) nur nicht ein KU..
Was tun??
KUs können angerechnet werden, genauso wie EX (also exkursionen) und VUs, etc...
hängt allein vom mangott ab, ob ers anrechnet oder nicht. ich würd das einfach mit ihm abklären bevor du den abschnitt einreichst.
mfg
ok,
aber was trag ich denn dann in diesem dokument ein, KU steht ja zur auswahl nicht zur verfügung...
eeehhhmm....das ist ein FORMULAR. das kann man ausdrucken um dann manuell hand anzulegen ;-)
...prüfung war im ws08/09 beim berghold...
also ich hab gerade im jänner noch bei berghold eine gemacht, ist auch psychologie, die note ist schon im lfu...das sollte passen.....?