ja also von b war ja wirklich nicht die rede!!kann nicht sehen dass an der antwort was falsches dran ist!:evil:
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die wohlfahrt kann mann nur als gesammtes sehen. solange der nettonutzen so wie im beispiel negativ ist (insgesammt bei annschaffung des fernsehers und des radios) kann die wohlfahrt nicht gesteigert werden. nur die nettovorteile von Anna und Caroline sind gestiegen und das auf kosten von Bernd! die wohlfahr sinkt!
Wohlfahrtsverlust= -70!
Wie bereits gesagt, du gehst vom falschen Beispiel aus, ist mir gestern auch erst passiert ;)
Ich schreib's nochmal anders auf, die richtigen Antworten sind für die Steuerfragen:
Medianwähler -> proportionale Besteuerung führt zu höherer Steuerbelastung als Lump-sum Steuer
Steuer bei Steuerfreibetrag -> Keine der vier Antworten richtig
So und jetzt mal was an die Leute die mit einem Punkt durchgefallen sind, ich würde mich auch sowas von ärgern. Ich braucht in der gestrigen Klausur noch 5 Punkte und habe es irgendwie geschafft.
An eurer Stelle würde ich einfach mal versuchen mich bezüglich der Punkte aus dem PS zu beschweren.
Letztes Semester war die Regelung wie folgt:
Es gab die gleiche Anzahl HÜ-Beispiele, allerdings gab es dafür sogar noch 4 Punkte. So konnte man insgesamt 20 Punkte erreichen (16 aus 2 Klausuren + 4 aus den HÜ) davon brauchte man insgesamt 50% sprich 10 Punkte um positiv zu sein.
Klingt vielleicht jetzt nicht wie der große Unterschied, da wir nur 8 Punkte aus den Klausuren brauchen um positiv zu sein, macht aber trotzdem einen.
Ich illustriere das mal an meinem Beispiel:
Unser Modell:
1. Klausur 3 Punkte -> braucht man in der 2. Klausur noch 5 Punkte um positiv zu sein
Letztes Semester:
1. Klausur 3 Punkte + 4 Punkte aus den HÜ = 7 Punkte -> dort brauchte man also nur noch 3 Punkte aus der Klausur um positiv zu sein.
Das ist meiner Meinung nach eine krasse Ungleichbehandlung von Studenten des selben Studienganges, die teilweise sogar im selben Semester ihr Studium begonnen haben.
Ob das so zulässig ist, sollte man vielleicht einmal bei der ÖH klären. Beschweren würde ich mich an eurer Stelle auf jeden Fall.
würde mich nur noch interessieren, ob in unserem fall dann die 19 punkte (8+8+3) oder die 16 (8+8) aus den beiden klausuren als bemessungsgrundlage herangezogen werden. sprich, ob man mit zb. 16 punkten ein sg bekommt oder halt zb. mit 19 :roll:
das würde ja dann bedeuten, dass man weniger als 50% der punkte benötigt um positiv zu sein ... weird :lol:
nein, schaut mal in den sylabus!
da wird es genau erklärt:
Beurteilung im PS: Teilnahme an den PS-Klausuren und Haus¨ubungen. Die PSKlausuren
bestehen aus Multiple-Choice-Fragen und finden f¨ur alle Proseminare
gemeinsam statt.Voraussetzung f¨ur eine positive Beurteilung ist das Erreichen
von mindestens 50% aller Klausurpunkte (50% der Summe von
beiden Klausuren).