warum bekommst du bei der f2 58500 raus, müsste es net 59000 sein?
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warum bekommst du bei der f2 58500 raus, müsste es net 59000 sein?
Also von 24000 die UGB Afa berechnen, das sind 24000/6 = 4000 Euro aber pro Jahr also es ist nur eine Halb-Jahres-Abschreibung deshalb durch 2 oder durch 12 mal 6 ist ja gleich.
Der Gewinn laut UGB soll 60.000 € sein, also -2000 euro Afa und + 500 € MWR= 58500 €
UGB: 24000/6= 4000 pro Jahr -> 2000/ Halbjahr
STR: 24000/8= 3000 pro Jahr -> 1500/ Halbjahr
Unterschied für MWR = 500 Euro
Habe ich das so richtig erklärt?
@DUDU51: ich wüsste nicht, dass wir die Bewertungsverfahren besprochen haben. und die Folie zur steuerlichen Gewinnermittlung haben wir glaube ich nicht gemacht, aber Gewinnermittlung ist ja praktisch das mit der MWR...
Mal ne Frage: Ist ein Unternehmen, dass sich freiwillig eintragen hat lassen rechenlegungspflichtig? Woran erkenne ich den Unterschied?
Was bekommt ihr beim Bsp. F20 beim Firmenwert raus??
Ich hätte 70000€??
Wir haben dieses Bsp zwar nicht gerechnet, aber er hat ein anderes Bsp. zum Firmenwert mit uns gerechnet....
Wie lernt ihr die Pauschalierung? Dazu haben wir nichts gerechnet oder?
@Brasil
rechenlegungspflichtig kann es ja nicht sein, weil es nicht dazu verpflichtet ist. Aber einige Unternehmen (Einzelunternehmen, Personengesellschaften abh. vom Umsatz) haben ein Wahlrecht. Sie können sich also entscheiden, ob sie freiwillig Bücher führen oder nicht.
Bei der Pauschalierung hab ich mir nur die Grenzen (6% - max. 13.200€ bzw. 12% max. 26.400€) gemerkt und dass es halt die Möglichkeit gibt eine Pauschale für die Betriebsausgaben anzusetzen, die dann eben die 6/12% vom Umsatz ausmacht.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
lg
weiß zufällig jemand wie man A 5 genau rechnet????
vielen dank
Glaub ich nicht. Er hat mal gesagt, dass unter die 6% Wissenschaftler, Erzieher, Lehrer usw. fallen, wenn ich mich recht erinnere.
lg