Ja, da ertragssteuerlich die PersG nicht existiert und automatisch beim Gesellschafter (im Normalfall) EK aus Gewerbebetrieb sind. Bei der KapGes (die ja eigenständiges Steuersubjekt ist) ist das nicht so. Denn nach § 20 Abs 2 dürfen Aufwendungen für endbesteuerte Kapitalerträge nicht abgezogen werden.