Ich würde an deiner Stelle eine Mail an den Prof schreiben! Der Beantwortet seine Mails ziemlich schnell!
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hey leute
hat jemand schon die fragen der 2 prüfungen im sowiforum ausgearbeitet?
Die alten Klausuren bitte in den dafür vorgesehenen Threads diskutieren.
Klausur vom 01.02.2010, hier wurden die Lösungen bereits diskutiert, siehe: http://www.sowi-forum.com/forum/thre...vom-01-02-2010
Klausur vom 03.03.2008, diesen Thread habe ich soeben erstellt, siehe: http://www.sowi-forum.com/forum/thre...vom-03-03-2008
Hallo habe mich vergessen abzumelden... was passiert dann wenn ich einfach nicht hingehe? bin ich dann nur für poltik beim nächsten termin gesperrt oder auch für die sowiprüfungswoche??
normalerweise nur für POWI ....
§ 23. Abmeldung und Rücktritt von der Prüfung, Versäumnis
(1) Die Studierenden sind berechtigt, sich bis spätestens drei Tage vor dem Prüfungstag
bei der Prüferin oder dem Prüfer von Lehrveranstaltungsprüfungen bzw. bei Prüfungen,
die nicht in Form von Lehrveranstaltungsprüfungen abgehalten werden, schriftlich bei
der Universitätsstudienleiterin oder dem Universitätsstudienleiter ohne Angabe von
Gründen abzumelden. Danach ist die Abmeldung zu begründen.“
(2) Eine Prüfung wird mit der Note „nicht genügend“ beurteilt, wenn die oder der Studierende nach Beginn der Prüfung ohne wichtigen Grund von der Prüfung zurücktritt. Die
Prüfung hat mit der Ausgabe der Prüfungsaufgaben bzw. mit dem Stellen der ersten
Frage begonnen.
(3) Wenn die oder der Studierende einen Prüfungstermin ohne wichtigen Grund versäumt,
kann sie oder er beim nachfolgenden Prüfungstermin nicht antreten.
(4) Die oder der Studierende hat den Grund für das Versäumnis oder den Rücktritt von der
Prüfung binnen einer Woche schriftlich bei der Universitätsstudienleiterin oder dem
Universitätsstudienleiter anzuzeigen und glaubhaft zu machen.
(5) Liegt ein wichtiger Grund vor, wird die Prüfung, von welcher der Rücktritt erfolgte (Abs.
2), nicht auf die Gesamtzahl der Wiederholungen angerechnet, bzw. wird für die Prü-
fung, die versäumt wurde, die Prüfungsantrittssperre (Abs. 3) aufgehoben. Im Ablehnungsfall erhält die oder der Studierende auf Antrag einen Bescheid.
vgl. http://www.uibk.ac.at/fakultaeten-se...stimmungen.pdf
weiß jemand wann man die noten bekommt?
was echt? :O