Ja, aber in diesem Schreiben, das ja hier im Forum auf einigen Seiten vorher zitiert ist, zählt er ja noch den Kurs 00047 für Kostenrechnung an.
Die Frage ist doch, ob sich durch diese Umstellung nicht auch was an der Anrechnung geändert hat. Zumindest kann man nicht ausschliessen, dass durch die Umschichtung un Hagen wieder neue Regelungen gelten, oder? Deshalb wäre eine neue Stellungnahme von Herrn Schnellinger bzw. Frau Kitzelmann interessant.