um auf die klausur vom 4.07. zurückzukommen!
bei uns gab es zwar keine angabefehler, aber trotzdem kann es doch nicht rechtsgültig sein, beispiele zu bringen (mit exakt den gleichen zahlen), die bereits in einem proseminar durchgerechnet worden sind.
wo bleibt da die gerechtigkeit? die prüfung zu gleichen bedingungen??? sowas ist eine absolute benachteiligung der leute, die dieses proseminar nicht besucht haben.
ich habe den stoff verstanden und alle beispiele von ihr durchgerechnet und ich war mit ihren komplexen aufgaben total überfordert, hab sowas noch nie gsehen !!!
im nachhinein kann ich nru sagen, dass es sinnvoll gwesen wäre, sich die übungen vom interenen rechnungswesen zu besorgen, da man ja sonst mit einem externen proseminar total benachteiligt ist!
irgendwie ist da ein fehler im system !!