Also, latente Steuern werden gebildet, wenn man nach dem IFRS Wertpapiere höher als zu ihrem Anschaffungspreis (also zum Marktwert) bewertet, obwohl man sie noch nicht wieder abgestoßen hat. Die Steuern werden zwar noch nicht an den Staat gezahlt, denn es kann ja im nächsten GJ so sein, dass der kurs wieder gefallen ist. trotzdem werden für diesen noch nicht realisierten Gewinn steuer-RST gebildet. Deshalb die Unterscheidung zwischen latenten und laufenden Steuern. sollte das wP seinen Kurs beibehalten, so wird am ende des GJ in dem es verkauft wird der Betrag der latenten in die laufenden steuern (RST) umgebucht.Zitat:
Zitat von csad4818
Erfolgsneutral sind alle Geschäftsfälle die nicht in der GuV auftauchen. So z.B. aus obigem Ergebnis die noch nicht realisierten gewinne. Erfolgswirksam wird dieser Gewinn erst, wenn das WP verkauft wird.
Gruss ARiakus
ps. hoffe ich konnte dir damit etwas helfen...