Zitat von csae7138
Aufgabe 5:
Meine Überlegungen:
Depotkosten: S.49/ 77 Depotgebühren sind Aufwendungen, die mit endbesteuerten inländischen Kapitalerträge im Zusammenhang stehen und deshalb werden sie nicht abgezogen.
Gewinnanteile as echter stiller Gesellschafter fallen unter die EK aus Kapitalvermögen.
Gewinnanteile als unechter stiller Gesellschafter fallen unger die EK aus Gewerbebetrieb.
Zinsen sind EK aus Gewerbebetrieb.
Veranlagung:
86000*47,16%=40557,6
211000*23,58%=49753,8
=> 90311,4
Endbesteuerung:
86000 lt Tarif= 34585
211000*25%= 52750
=> 87335
Endbesteuerung ist besser!
Kann mir bitte jemand sagen, ob das so richtig ist!
Danke