AW: Gesamtprüfung Juli 2010
Zitat:
Zitat von
Schulte
hallo zusammen!
kann mir jemand sagen wie man auf das richtige ergebnis bei der klausur vom 5.12.08 aufgabe 4 kommt??diese aufgabe wiederholt sich ständig und ich komm einfach ned drauf....
wäre nett wenns mir wer erklärt,gibt immer recht viele punkte!
danke schon mal
hallo!
ich geh mal davon aus, dass du die klausur von 15.12.08 meinst?! das rückstellungsbeispiel? (ich hab zumindest keine klausur vom 5.12 gefunden?!)
man muss erstmal zwischen ugb und estg unterscheiden.
du musst dir den gewinn (vor steuern aber nach den "buchungen") für beide gesetze berechnen...estg als bemessungsgrundlage für die steuer, ugb für die berechnung des gewinns nach steuern!
nach estg:
gewinn.....................100.000,-
(pauschale rst. lt. estg nicht zulässig!!)
- rst schaden...............10.000,-
+ ertrag auflösung.........30.000,-
- entsorgung rst............48.000,- (60.000,- * 80% --> mehr als 3 jahre!)
----------------------------------
bemessungsgrundlage...72.000,- €
köst = 72.000,- * 25% = 18.000,-
nach ugb:
gewinn.....................100.000,-
- rst schaden...............10.000,-
- pausch. Produkthaft....20.000,-
+ ertrag auflösung.........30.000,-
- entsorgung rst............60.000,-
----------------------------------
gewinn vor steuer........40.000,-
- köst..........................18.000,-
----------------------------------
gewinn nach steuer...22.000,-
----------------------------------
hoffe es ist verständlich!
@csak4809:
danke für die zusammenfassung!
AW: Gesamtprüfung Juli 2010
Zitat:
Zitat von
lmaa
hallo!
ich geh mal davon aus, dass du die klausur von 15.12.08 meinst?! das rückstellungsbeispiel? (ich hab zumindest keine klausur vom 5.12 gefunden?!)
man muss erstmal zwischen ugb und estg unterscheiden.
du musst dir den gewinn (vor steuern aber nach den "buchungen") für beide gesetze berechnen...estg als bemessungsgrundlage für die steuer, ugb für die berechnung des gewinns nach steuern!
nach estg:
gewinn.....................100.000,-
(pauschale rst. lt. estg nicht zulässig!!)
- rst schaden...............10.000,-
+ ertrag auflösung.........30.000,-
- entsorgung rst............48.000,- (60.000,- * 80% --> mehr als 3 jahre!)
----------------------------------
bemessungsgrundlage...72.000,- €
köst = 72.000,- * 25% = 18.000,-
nach ugb:
gewinn.....................100.000,-
- rst schaden...............10.000,-
- pausch. Produkthaft....20.000,-
+ ertrag auflösung.........30.000,-
- entsorgung rst............60.000,-
----------------------------------
gewinn vor steuer........40.000,-
- köst..........................18.000,-
----------------------------------
gewinn nach steuer...22.000,-
----------------------------------
hoffe es ist verständlich!
@csak4809:
danke für die zusammenfassung!
super danke!!
AW: Alte Gesamtprüfung 15.12.2008
Hat jemand eine Ahnung wie die 22) geht?? komme zwar auf a) aber gehören Miete und Abschreibungen schon mit rein??
Bin gerade leicht verwirrt.... :???:
Danke!!
AW: Alte Gesamtprüfung 15.12.2008
kann bitte jemand die lösung zur aufgabe mit dem investitions cash-flow posten?
danke!
AW: Alte Gesamtprüfung 15.12.2008
hallo leute,
ich habe eine frage: woran erkennt man, ob etwas erfolgswirksam ist? das kommt ja wirklich oft vor. zahlungswirksam ist ja, wenn sich das geldvermögen ändert, aber irgendwie versteh ich das alles nicht ganz, hab auch keine gute erklärung dazu gefunden...
lg
AW: Alte Gesamtprüfung 15.12.2008
Zitat:
Zitat von
markele
Hat jemand eine Ahnung wie die 22) geht?? komme zwar auf a) aber gehören Miete und Abschreibungen schon mit rein??
Bin gerade leicht verwirrt.... :???:
Danke!!
die wertuntergrenze sind in diesem fall nur die materialkosten. also 20,- * 4 = 80,- €.
die wertobergrenze besteht aus materialkosten, fertigungskosten (=löhne lehrling), abschreibung und miete. kommt dann 238,76 raus.
unternehmerlohn (=kalk. kosten) und verwaltungskosten dürfen nicht mit einbezogen werden!
AW: Alte Gesamtprüfung 15.12.2008
Zitat:
Zitat von
fisch195
kann bitte jemand die lösung zur aufgabe mit dem investitions cash-flow posten?
danke!
zugang sach-av = 200 - 120 (afa) - 300 = -220
abgang finanz-av = 60 + 40 (ertrag aus abgang) = 100
--> -220 + 100 = -120,- €
AW: Alte Gesamtprüfung 15.12.2008
Zitat:
Zitat von
pepsomat
hallo leute,
ich habe eine frage: woran erkennt man, ob etwas erfolgswirksam ist? das kommt ja wirklich oft vor. zahlungswirksam ist ja, wenn sich das geldvermögen ändert, aber irgendwie versteh ich das alles nicht ganz, hab auch keine gute erklärung dazu gefunden...
lg
zahlungswirksam ist alles, was die geldmittel verändert, sprich wenn die liquiden mittel (kassa, bank, etc.) verändert werden. mit ausnahme von aktivtauschen (zB bareinzahlung aufs bankkonto) verändert sich somit also auch die bilanzsumme!
(verkäufe/käufe auf ziel sind also nicht zahlungswirksam!)
erfolgswirksam ist alles, was die guv berührt. sprich alles, was ertrag oder aufwand ist....
AW: Alte Gesamtprüfung 15.12.2008
hallo,
kann bitte jemand die aufgabe 22 posten? ich komm einfach nicht drauf was ich falsch mach... danke
AW: Alte Gesamtprüfung 15.12.2008
schau mal ein paar posts weiter oben...#46