Aber was ist wenn der Verkaufspreis niedriger (zB. im Zuge eines Markteinbruches) ist als die Anschaffungskosten?Zitat:
Die Vorräte dürfen NIE über einem über dem anschaffungswert/herstellkosten liegenden betrag ausgewiesen werden, also ist der Ausweis zu verkaufspreisen definitiv nicht gültig.