Schlussendlich nicht, hier geht es rein um die formale Aufstellung der Berechnung.Zitat:
Zitat von csae9459
Aufwände zur Bildung der lfr RST werden eigens behandelt und am Anfang mit den Abschreibung zum Jahresüberschuss addiert.
Die kfr RST werden im sonstigen Netto-Umlaufvermögen behandelt. Da aber RST ein passives Konto sind, werden jegliche Eröhungen von RSt (Sprich erhöhte Aufwände) mit einem "+" versehen.
Aber wenn ich eine RST bilde, dann zahl ich nichts. Ob ich nun eine Garantie-RST (lfr) oder eine Steuer-RST (kfr) bilde. Gezahlt wird erst bei Auflösung der RST, sobald wir wissen wie viel genau zu zahlen ist. Denn schlussendlich ist die Rückstellung eine nicht zu 100 % eintreffende Verbindlichkeit. Und warum sollte ich etwas zahlen, wenn ich nicht weiß ob es eintrifft. Egal ob es kurzfristig (z.B. in 3 Monaten) oder langfristig (zB in 2 Jahren).