So ein ähnliches Beispiel ist im Skript auch drinnen, habs von da abgeleitet..Zitat:
Zitat von Namsuoires
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So ein ähnliches Beispiel ist im Skript auch drinnen, habs von da abgeleitet..Zitat:
Zitat von Namsuoires
Hätte ein paar Fragen zur Konsolidierung bei alten Klausuren:
Angabe Bilanz erstes Jahr:
MU: Forderungen verb. Unternhemen 90
TU: Verbindlichkeiten verb Unternehmen 110
Konsolidierung:
Verbindlichkeiten verb. Unternehmen 110
an Forderungen verb. Unternehmen 90 und Rücklagen 20
Angabe Folgejahr:
MU: Forderungen verb. Unternehmen 70
TU: Verbindlichkeiten verb. Unternehmen 80
Konsolidierung:
VB verb Unternehemn 80 an FO verb Unternehmen 70 + Gewinnrücklagen 10
Muss ich die Gewinnrücklagen vom Vorjahr von 20 auch konsolidieren und an was?
2)
Folgejahr: Wie muss ich mit einer Grundstücksabwertung umgehen?
3)
Folgejahr: Patent von 50 wurde angemeldet?
Danke für Hilfe
1) die Gewinnrücklagen sind im Folgejahr auch wieder gegen die Beteilung zu buchenZitat:
Zitat von CEder
2) wenn die Vermögensgegenstände im Wert sinken ist dies dementsprechend bei der Abschreibung der Reserven zu beachten
3) hat keine Auswirkung
Hei, bin beim Lernen der Folien vom Pawlowski (IAS 32 und 39 - Finanzinstrumente), hab den Kurs schon im SS besucht und daher den Bitzyk gehabt.
Kann mir jemand sagen, ob der Pawlowski zur FP ein Rechenbeispiel bringt oder eher auf die Theorie steht?!?
Besten Dank
Hallo,Zitat:
Zitat von matthias06012
Also ich hab mir das jetzt nochmals angeschaut. Und zwar hat meine vorherige Lösung gestimmt. Vorweg: Es ist sind nur nach den Konsolidierungsbuchungen gefragt, und dies auch so als würde man sie getrennt voneinander machen (ansonst könnte man ja mit der GuV Konsolidierung automatisch die Zwischenergebniseliminierung durchführen)
Und bei der GuV Konsolidierung buchen wir logischerweise die 1.200 Umsätze welche die Mutter gemacht hat gegen die 1.200 Wareneinsatz welche im Tochterunternehmen anfallen.
Der Wareneinsatz wird selbstverständlich sofort gebucht. Ich kaufe heute als TU Handelswaren im Wert von 1.200. Diese 1.200 gehen als Wareinsatz (Aufwand) in die GuV, 960 gehen als Umsatzerlöse in die GuV und Bestandsveränderung beläuft sich auf 240. Das war also aus der Sicht des TUs.
MU macht 1200 Umsatzerlöse, 1000 Aufwand und somit 200 Jahresüberschuss.
somit schaut die GuV des Konzerns wie folgt aus:
Umsatzerlöse 960 (Umsatz welcher beim Verkauf an Dritte entstanden ist)
Bestandsveränderung 200 (240 ohne Rohaufschlag)
Aufwände 1.000 (Aufwände welche dem MU bei der Produktion angefallen sind)
Jahresüberschuss 160
Hallo, weiß vielleicht jemand ob wir IAS 36 lernen müssen? Der kommt nämlich in den alten Fachprüfungen vor, aber ich kann mich nicht erinnern, dass wir ihn in der VO durchgemacht haben.
wurde in der VO immer wieder angesprochen.Zitat:
Zitat von iggie
eine Frage:
[Buchwertmethode] angenommen eine Anlage verliert beim TU an Wert und wird außerplanmäßig mit 10 abgeschrieben. Sie enthielt aber Reserven von 20€. Der Beteiligungsanteil ist 80%.
Sind die Reserven dann im Rahmen der Konsolidierung mit 8€ abzuschreiben? Bin mir nicht ganz sicher ob das anteilig zu machen ist
Ja, Abschreibungen der Stillen Reserven, ob planmäßig oder außerplanmäßig sind immer anteilig zu machen.Zitat:
Zitat von fa11out
Sorry hattest recht ;)Zitat:
Zitat von Namsuoires
Achso jetzt glaub ich versteh ichs. Wenn die Zwischenergebnisseliminierung schon gemacht wurde muss nur mehr der Aufwand/Ertrag in der G+V geändert werden oder? Wenn das nicht gemacht worden wäre dann würden meine Buchungen stimmen oder? ;)