Zitat von
the_trojan
1c)
Der Mindestpreis ist jetzt 75.
Dh für die Konsumenten ändert sich nichts im Vergleich zur Preisstützung, ihre KR ist 1406,25. Ausrechnen kann man sich das mit dem Dreieck [(150-75)*37,5]/2.
Die Produzenten sind im Vergleich zur Preisstützung schlechter gestellt, da bei einer Preisstützung der Staat die Überschussmenge aufkauft. Die PR ist jedoch höher als beim Wettbewerb. Ausrechnen können wir sie uns mit dem Viereck (75-52,5)*37,5 plus dem Dreieck [(52,5-15)*37,5)/2]. Ergibt zusammen 1535,625.
Also haben wir eine Wohlfahrt von 2941,875, dh im Vergleich zum Wettbewerb einen Verlust von 95,625.
Im Vergleich sollte man also das Mindestpreisverfahren wählen, da dort der Verlust geringer ist.
Ich hoffe das ist richtig so, müsste mMn aber stimmen.