du musst immer den jahresumsatz (nicht den gewinn) hernehmen zur berechnung der gewährleistungsrückstellung!
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du musst immer den jahresumsatz (nicht den gewinn) hernehmen zur berechnung der gewährleistungsrückstellung!
nein, die 5,- werden bei der untergrenze nicht miteinbezogen! die wertuntergrenze besteht nur aus materialEINZELkosten und fertigungsEINZELkosten.
wertobergrenze (pro stück!):
materialeinzelkosten (holz).........................20,00 (11.520 / 1,2 / 480)
fertigungseinzelkosten (zeitlohn lehrling).......30,73 (14750 / 480)
planmäßige afa..........................................1,04 (500 / 480)
miete............................................. ..........7,92 (3800 / 480)
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wertobergrenze (/stk.)...............................59,69
wo aller bilanzierten tische (4 stück)...........238,76 €
verwaltungs- und vertriebskosten dürfen NICHT miteinbezogen werden!
genausowenig dürfen kalk. kosten aus der kore (idF unternehmerlohn) hinzugerechnet werden!
die verpackungskosten fallen erst bei auslieferung an, deshalb sind diese nicht zu kalkulieren!
wurden solche beispiele dieses semester in der vo bzw. den ps behandelt? bei uns im letzten semester war dies nit der fall! :-D
Wie kommst du auf die 20.000 bei der Rst der Produkhaftung?
Muss ich nicht 1% vom Gewinn nehmen, sprich von 100.000?
Danke für deine Geduld (:[/QUOTE]
Du musst die 1% vom Umsatz ( 2 Mio) berechnen :-)
Wertuntergrenze:
• Materialeinzelkosten
• Fertigungseinzelkosten
Wertobergrenze:
Materialeinzelkosten
+ Fertigungseinzelkosten
+ Sondereinzelkosten
+notwendige Materialgemeinkosten
+ notwendige Fertigungsgemeinkosten
+ notwendige Abschreibungen
+ Kosten für die allgemeine Verwaltung
+ Aufwände für soziale Einrichtungen des Betriebs
+ Aufwände für freiwillige soziale Leistungen
+ Aufwände für betriebliche Altersversorgung
+ Fremdkapitalzinsen zur Herstellungsfinanzierung
Stimmt die Formel? hab ich grad im I-net gefunden!
http://www.der-wirtschaftsingenieur....ellungskosten/
demnach müsste man alles außer alk unternehmerlohn und verpackungmaterial miteinberechnen???
dann komm ich auf : 278,33!
(9600+14750+4750+500+3800 = 33400 / 480 * 4 = 278,33)
also ich kenns etwas anders...
bei der untergrenze darf man mE auch noch direkt zurechenbare sonderkosten der fertigung miteinbeziehen!
die "formel" zur wertobergrenze stimmt mMn...ich kenns nur so, dass die idF drei getrennten sozialen aufwendungen zusammengefasst werden.
etwas ungelenk find ich aber die bezeichnung "Kosten für die allgemeine Verwaltung". verwaltungs- und vertriebskosten dürfen nämlich grundsätzlich nicht miteinbezogen werden. (AUSNAHME: fertigungsauftrag über eine lange andauernde zeitspanne. idF dürfen angemessene verwaltungs- und vertriebskosten zugerechnet werden!)
gutes gelingen heute!
Hi kann mir jemand bei Aufagbe 1 helfen, wie kommt ihr da auf 58.000?
LG
Hallo, hat jemand die Lösung zu den Flaschen? Komm da nicht drauf!:sad: