ach ja, jetzt seh is erst :lol: danke!Zitat:
Zitat von claudi217
aber die lösungen von folie 77 - 82 sind hier nicht im thread - hab mir gerade jede seite durchgelesen. wurden die vielleicht in der vo nicht besprochen?
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ach ja, jetzt seh is erst :lol: danke!Zitat:
Zitat von claudi217
aber die lösungen von folie 77 - 82 sind hier nicht im thread - hab mir gerade jede seite durchgelesen. wurden die vielleicht in der vo nicht besprochen?
Ich versteh die Folien ab 83 nicht also Herstellkosten.
Wenn die Prozentzahlen in den Klammer Aussage darüber machen
dass sie beschäftigungsunabhängig sind dann kann ich ja die 30 % Unterbeschäftigt einfach weglassen
z.B: Meister 120 (100%) wieso rechne ich trotzdem nur 70 %
dann wurde auf Folie 83 Abschreibungen als Gebot angegeben -> sollte eigentlich Wahlrecht sein???
Oder bin ich zu früh aufgestanden ;)
ich denke dass die 120 dann sind wenn es 100 % wären aber in unserem fall sind es nur 70% also nehme ich nur das....Zitat:
Zitat von stratoflo
Abschreibung ist handelsrechtlich gesehen ein Wahlrecht - steuerrechtlich gesehen aber Pflicht...da die Abschreibung als Fertigungsgemeinkosten zählen :D
Dankeschön :-)Zitat:
Zitat von claudi217
ich glaub wenn da steht 100% dann ist das der Fixe Teil von dem 30% abgezogen werden muss wegen unterbeschäftigung ???!!!!
Wo kann ich das lernen Unterschiede Steuerrechtlich und handelsrechtlich
Hmm weiß nicht wir habens im PS gemacht!Zitat:
Zitat von stratoflo
Handelsrecht:
Fertigungsmaterial
+Fertigungslöhne
+Sonderkosten der Fertigung
= handelsrechtl. Wertuntergrenze
+Materialgemeinkosten
+Fertigungsgemeinkosten
= steuerrechtl. Wertuntergrenze
+Fremdkapitalzinsen
+freiwillige Sozialaufwendungen
= steuerrecht. + handelsrecht. Wertobergrenze
alles bis zur Wertuntergrenze gilt als Pflicht --> also bei handelsrecht. bis Sonderkosten d. Fertigung und bei steuerrechtl. alles bis Fertigungsgemeinkosten (also von FM bis FGK)!
und alles ab der Untergrenze gilt als freiwillig --> also bei handelsrecht. ab den Materialgemeinkosten alles und bei steuerrecht. ab den Fremdkapitalzinsen...
Verwaltungs- und Vertriebskosten --> also Aufwende für Werbung/Verkauf/Vertreter etc. haben ein Aktivierungsverbot bei beiden!
Vielen Vielen Dank für deine Ausführliche Erklärung echt super.
:!:
hab a frage zu folie 54:
bei bilanzgewinn/verlust:
bei der antwort sollte des doch jahresüberschuss und nit jahresabschluss heißen, oder?
müssen wir die berechnung der kennzahlen wissen? d.h. z.b. wie wird das ROI ausgerechnet, oder bekommen wir unterlagen?
mfg
Servus
Hab ein paar Fragen
Zu Folie 95
Gebäude Abschreibung ist laut Lösung 1200 (1500/50=300????)
und Cashflow Statement -> Abschreibungen da steht bei meinen
Lösungen a no nix drinnen?????
Zu Folie 97
Jahresüberschuss laut Lösung 87915
Steuern vom Ertrag 21979,-
Ich hab Ergebnis vor Steuern 93465,-
Steuern -> 23366,25
Jahresüberschuss 70098,75
oder wie wird das gerrechnet??
Wär echt nett wenn mir da jemand weiterhelfen könnte
Danke
Jup, eigentlich müssten die 300 bschreibung stimmen. V.a. weil ja dann auf Fol 96 auch mit den 1200 gerechnet wurde! Vllt kann uns ja jemand eine plausible Erklärung geben!Zitat:
Zitat von stratoflo
Hat wer zufällig die Lösungen von den Pfleger Folien 22-24 bzw.28-29?
Wäre klasse, wenn jemand die Lösungen posten würde :)
lg