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Ich verstehe nicht ganz wie du mit dem Verlustvortrag rechnest. Muss der nicht im Folgejahr von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden?
"Der österreichische Unternehmer X wird vom italienischen Rechtsanwalt Z beraten. Das Entgelt für die Beratungsleistung beträgt EUR 10.000. Beurteilen Sie diesen Sachverhalt hinsichtlich des Leistungsortes und zeigen Sie die umsatzsteuerliche Lösung des Sachverhaltes."
Kann da bitte jemand mal a kurze Lösung schreiben?!hab des scho zig-mal nachglesen iwo, und jedesmal stehts wieder bissl anders drin ;)
müsst ja eigtl eindeutig sein, nur bin i verwirrt iwie^^
werd mir heut nachmittag a no einige Klausuren durchschaun, dass ma dann Lösungen vergleichen können..
Das stimmt so, noch eine Frage zum Beispiel vorher: Wieso berücksichtigst Du das Geschäftsführergehalt beim Einzelunternehmen?
also stimmt das wie ich das ausgerechnet habe (Verlustvortrag)?
du hast recht wir müssen Geschäftsführergehalt beim Einzelunternehmen berücksichtigen
Eine fremdübliche Geschäftsführerentschädigung im Fall einer GmbH würde € 60.000 p.a. betragen.
danke gülsah - und wenn jetz da iwie was von rechtsberatung bezüglich eines grundstückkaufs in italien wäre?!
geschäftsführergehalt is nur im fall einer gmbh relevant...