Zitat:
Liebe Studierende,
in unserer Emailaussendung ist uns ein Fehler unterlaufen, in folgender Aussage:
"Stelle unbedingt sicher, dass du deinen zweiten Studienabschnitt schon
eingereicht hast, bevor du dich an das Vizerektorat wendest."
Wir möchten hiermit folgendes richtig stellen: Für Studierende der
Studienrichtungen BWL und VWL ist ein Einreichen des zweiten
Studienabschnittes nicht erforderlich.
Wichtig ist, dass alle Studienleistungen im Studienerfolgsnachweis aufscheinen,
damit dies bei Bearbeitung des Ansuchens auch überprüft und nachvollzogen
werden kann.
Entschuldigung für den Fehler!
eure StV & FStV Sowi