ich leider auch nicht :-(, nimmst du auch für LNK (die BMVK 1,53% dazu, d.s. 9,47% oder ohne BMVK 7,94%?
ich hab ein bsp im forum gefunden:
2) Bisher wird der gewinn eines EU gemäß §5 ermittelt. zukünftig werden die nachfolgenden Umsätze gemäß realisationsprinzip geplant:
´09 ´10 ´11 ´12
450 300 200 200 Umsatz
100 250 280 350 Forderungen aus Leistung(inkl. Ust)
25´ 35´ 15´ 10´ Verbindlichkeit aus Lieferung(inkl. Ust)
150 150 75 200 Aufwand gesamt
das betriebsgebäude aht einen buchwert von 50.000. der verkehrswert ist 250.000.
das grundstück, auf dem das gebäude steht, wird langsfristig gepachtet.
a) ermitteln sie steuerbemessungsgrundlage, wenn keine freiwillige buchführung erfolgt und berechnen sie die gesamte steuerbelastung für 09-12.
b) ermittlen sie steuerbemessungsgrundlage 09-12, wenn nach einer verpflichtenden eine freiwillige buchführung vorgenommen wird!
zu a) Gewinnermittlung nach §4.3: Die Forderungen bzw. Veränderungen der Forderungen zum Vorjahr müssen hinzugerechnet werden, Verbindlichkeiten deto - nur eben abgezogen... Es kommt nämlich immer darauf an, ob der Umsatz nach Zuflussprinzip in der Angabe steht oder eben, wie in diesem Beispiel nicht nach dem Zuflussprinzip - d.h. nach dem ZP sind die Forderungen und Verbindlichkeiten nicht im Umsatz enthalten...
das war die lösg dafür:
2009: 450000-150000-12500 (ich habe angenommen, dass auf vier Jahre abgeschrieben wird, also 50000/4)-100000+25000=212500
2010: 300-150-12,5-150 (250-100)+10 (35-25) = 132500
2011: 62500
2012: -87500
Est = 96485+56485+21485+0 = 174455
zu b) Gewinnermittlung nach §5: habe die Gewinne ohne Forderungen und Verbindlichkeiten berechnet, da diese bereits in dem Umsatz enthalten sind!
2009: 450-150-12,5=287500
selbe in grün für anderen Jahre
Est = 133985+58985+46485 = 239455
bei a)
aber ich versteh hier nicht warum 2010: 132500 bmgl ist? ich komme auf -2500
dasselbe für 2011: ich krieg hier 102500
und bei b) es soll ja nach 4/1 ermittelt werden und nicht nach 5? wie lautet des richtige ergebnis, kennst du dich hier aus?