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Studienbeihilfe???
Hallo, kennt sich jemand aus mit der Studienbeihilfe, weil ich hab da womöglich ein kleines Problem, habe im ersten Semester 2 Kurse und die ELV (alles positiv bestanden) nun im nächsten Semester möchte ich wieder nur zwei kurse nehmen, wegen zeitmangels, das wären ja in der Woche 10 Stunden, bekom ich trotzdem noch Studienbeihilfe oder muss ich da schon was zurückzahlen, wenn ich bis mitte Dezember einen Studienerfolgsnachweis bringen muss. Wäre echt froh, wenn mir jemand so schnell wie möglich bescheid sagen könnte, danke im voraus
glg
jasmin
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Hallo Jasmin!
Also, bei mir war es noch so, dass man im ersten Jahr des Studiums (WS und SS zusammen) insgesamt 15 Semesterstunden positiv absolvieren musste. Zum Nachweis reicht man dann den Studienerfolgsnachweis ein.
In Deinem Fall - wenn alles gut geht - hast Du dann 20 Semesterstunden - Du bist also schon drüber und brauchst nichts zurückzahlen. Aber unter www.stipendium.at kannst Du ganz genau nachsehen wie es funktioniert.
Danach musst Du nichts mehr einreichen bis Du den ersten Abschnitt fert hast. Also: Nach 4 + 1 Semester solltest Du Ihnen den ersten Abschnitt vorlegen. Kannst Du das nicht, musst Du nichts zurückzahlen, die Beihilfe setzt nur aus, bis Du wieder einen Antrag stellen kannst bzw. im zweiten Abschnitt bist.
Hoffe, ich konnte Dir helfen.
lg Stella1 :)
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Bohee, danke vielmals, dann bekom ich in dem Fall weiterhin Familienbeihilfe und Studienbeihilfe, danke echt, aber ich hab jetzt beschlossen, schon 3 zu nehmen mal, vielleicht schaff ich es irgendwie, danke, danke,
glg
jasmin
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ähm braucht man nicht 11 semesterstunden?
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Hi!
Kommt ganz auf die Studienichtung an. Als ich angefangen hab - mit BWL - waren es noch 15 SStd.
Die aktuellen Semesterstunden - Anforderungen findet man hier:
http://www.stipendium.at/stbh/studie...tml?no_cache=1
lg Stella1 :D
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Hallo,
ich kenne auch nur 15 Stunden als fixe Regelung....
Lg,
Searcher...
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habe mich da geirrt! es sind bei wire 14 stunden. allerdings werden nur die ECTS stunden berechnet, ist das richtig? also ich muss 14 ECTS stunden der letzten beiden semester vorweisen können
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Also ich studiere Wipäd und brauche pro Jahr 14 Stunden. Damit man die Beihilfe nicht zurückzahlen muss braucht man 7 Stunden (also die Hälfte), wenn du mehr als die 7 Stunden hast, dann verlierst du nur die Beihilfe, bis du die Voraussetzungen wieder erfüllst, musst aber nichts zurückzahlen.:razz:
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und wie werden die stunden gezählt? mit den vorlesungsstunden oder den ECTS stunden? schickst du dann dein zeugnis eingeschrieben an die behörde?
schon mal vielen dank für die antwort!
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Hallo,
einem Freund von mir wurde die Familienbeihilfe gestrichen, weil für die
ELVs keine ECTS Punkte vergeben werden und sie sich daher nicht als Semesterwochenstunden werten lassen.
Wie es aber mit dem Stipendium ist, weiss ich leider nicht.
lg
CRG