Hey,
bin grad am üben für die vo-prüfung und komme bei dieser Aufgabe nicht weiter ... event. kann mir hier wer weiterhelfen bzw. den rechenweg posten!
DANKE!!!!!
Nehmen Sie an, ein Monopolist möchte für den Verkauf von seinem Produkt eine Benützungsgebühr P und eine
Eintrittsgebühr T verlangen. Auf dem Markt gibt es zwei verschiedene Kundengruppen. Die Nachfrage von
Gruppe1 beträgt: Q = 160 – 2P und die von Gruppe 2 beträgt: Q = 60 – 2P. Die Grenzkostenfunktion lautet: MC =
15. Welche der folgenden Aussagen ist richtig ?
a) Angenommen der Monopolist möchte an beide Gruppen das Produkt verkaufen und die Benützungsgebühr
beträgt P = 15. In diesem Fall darf die Eintrittsgebühr maximal T = 250 betragen.
b) Wenn der Monopolist nur an Gruppe 1 verkaufen möchte, dann muss er die Eintrittsgebühr auf T = 4.225 und
die Benützungsgebühr auf P = 15 setzen, damit er seinen Gewinn maximiert.
c) Wenn der Monopolist die Eintrittsgebühr auf T = 225 und die Benützungsgebühr auf P = 15 setzt, dann sind
nur Kunden der Gruppe 2 gewillt das Produkt zu konsumieren.
d) Angenommen der Monopolist möchte nur eine Kundengruppe am Markt bedienen. Mit Hilfe der Festlegung
einer entsprechenden Eintrittsgebühr kann der Monopolist allerdings nur Kunden der Gruppe 1 ausschließen,
nicht aber Kunden der Gruppe 2.
Richtige Antwort: b