Was passiert eigentlich wenn man nach dem dritten Versuch bei einer Einführung noch ungenügend hat?Darf man dann die Einführungen nächstes Jahr nochmal wiederholen oder bekommt man keine weiteren Versuch?
danke
mfg
Druckbare Version
Was passiert eigentlich wenn man nach dem dritten Versuch bei einer Einführung noch ungenügend hat?Darf man dann die Einführungen nächstes Jahr nochmal wiederholen oder bekommt man keine weiteren Versuch?
danke
mfg
soweit ich das mitbekommen habe, kann man diese prüfungen beliebig oft wiederholen...
bin mir aber nicht sicher!
Die Einfürhungsklausuren kann man nicht beliebig wiederhohlen. Beim dritten Antritt sollte man sie dann spätestens bestehen. Scheitert man erneut, dann erfolgt eine kommisionelle, mündliche Prüfung in dem betreffenden Fach. Erneutes durchfallen bedeutet dann eine austria-weite Sperrung für Wirtschaft den den Unis. So hab ich das verstanden...
ja stimm ich dir zu..is des nich generell so an den österreichischen unis?also dass man 3mal schriftlich antreten darf un dann noch ein viertes mal kommisionell?
is es nit möglich sich von iww auf bwl um zumelden und dann die einführungen normal zu machen nextes semester?
Also ich habe mim Prof. Bank gesprochen und er hat mir versichert das man so oft antreten kann wie man will weil es ja keine prüfungen sind die im lehrplan stehen sondern prüfungen von der öh, das man verhindert das sich leute einfach einschreiben und dann nicht kommen. Aber schreib ihm am besten eine E-mail er sendet dir sicher eine Antwort zurück.
Bei mir war es nämlich so, das ich zu Buchhaltung angetreten bin ohne das die Vorlesung schon angefangt hat und die leute von der öh mich gefragt haben ob das schon erlaubt ist. Habe jedoch vorher den Bank gefragt und der hat mit eben erzählt das das erlaubt ist weil es ja keine prüfungen nach lehrveranstaltungsplan sind sondern diese Prüfungen von der ÖH gewünscht worden sind zur Begrenzung und Aussortierung von Studierenden die einfach nur bwl oder so studieren weil sie noch nicht wissen was sie wollen.
lg julia
Ich finde es schon ein wenig treist, die Einführung der Zugangsbeschränkung der ÖH anzulasten :shock: :shock: :shock:Manche scheinen der ÖH alles anzulasten wollen...Zitat:
Zitat von csag2262
Also diese Aussage kommt nicht von mir persönlich und sie hat mich auch ein bisschen verwundert, wollte hier nur die Frage beantworten mit der Antwort welche ich vom hrn bank bekommen habe, war aber von meiner seite aus sicher kein angriff gegen die öh!
lg julia
Es geht hier weniger um die ÖH sondern es ist ja allgemein bekannt, dass letztes Jahr der EuGH sein Urteil verkündet hat und schlussendlich diese Zugangsverfahren eingeführt worden sind.
Das der Bank solche Aussagen tätigt, ist ja auch nett. Die Fakultätsleitung agiert und regiert im Sinne der Profs und der Uni und den Sündenbock sucht man bei den Studierenden....
Zitat:
Zitat von csag2262
wurden die elv nicht offiziell eingefuehrt, da aufgrund des eugh urteils ein ansturm von ausländischen studenten im letzten semester befuerchtet wurde und um die kapazitäten(studienplätze) relativ fair zu verteilen, klar hat dieser pruefungsmodus denn verantwortlichen sicher auch gepasst - es konnte auch der ansturm auf die hauptfächer mal um ein semester aufgeschoben werden und man hat gleich einmal einen "objektiven" test zum studenten vergleichen, ausserdem wollte man anscheinend durch ein relativ gleichmäßiges startniveau auch die durchfallsquoten in bwl und vwl reduzieren,
also, dass diese in dieser art von pruefungen von der oeh gewuenscht wurden kommt mir doch ein bißchen weit hergeholt vor oder hast du ein statement von der oeh, kann ja auch sein, dass ich mich irre
Zitat:
Zitat von csag2262
kann mir nicht vorstellen, dass der Bank das genauso gesagt hat, denn er selbst müsste am besten wissen, dass das NICHTS MIT DER ÖH zu tun hat, sondern dass das EUGH Urteil so entschieden worden ist!!!
Wieso denn nicht??? Die Art und Weise wie die Eingangsphase aussieht, hat ja nicht der EuGH entschieden sondern die Uni selbst -> also Bank, Laske und Co. Vermutlich hat Bank schnell mal bei der ÖH angerufen und scheinheilig gefragt, ob man als Studierenden lieber ein paar Klausuren schreiben will oder lieber nen Nummerus Clausus haben will.Zitat:
Zitat von gepiercte
Ich bin der Meinung, dass der Bank nicht so lieb und nett ist, wie viele glauben. Er mag ja im ersten Moment einen guten Eindruck machen und ist sicherlich auch ein kompetenter Betriebswirt. Aber ich glaube, hinter den verschlossenen Türen denkt er nur an sich, die Professoren und wie man die Sowi nach seiner Vision umgestalten kann. Wir Studierende sind doch gar nicht mehr so wichtig! Also warum nicht die "Schuld" auf Studierende schieben und somit von sich ablenken??? :shock: :shock: :shock:
habe nie behauptet, dass er lieb und nett ist!! Ich finds nur blöd von ihm, das Ganze einfach auf die ÖH abzuschieben, wenn er selbst am besten weiß, dass dieses EuGH Urteil beschlossen wurde.
@gepiercte
Mein Beitrag hat nicht ausschließlich dir gegolten ;) Zudem glauben sicherlich noch ein paar andere Studierende, das Bank dies nicht so gesagt hat.
aber deshalb darf ich trotzdem darauf antworten....
Natürlich:D
Abgesehen davon.........
Wie schaut so eine kommissionelle Prüfung eigentlich aus!!:roll:
Bitte um Antwort
lg
Zitat:
Zitat von csaf7551
im ersten abschnitt gibts keine kommissionelle prüfung in dem sinne mehr. du machst einfach die prüfung ein viertes mal, nur dass deine arbeit von mehreren prüfern korrigiert wird.
im zweiten abschnitt ist die kommissionelle prüfung mündlich vor einer kommission.
Hallo,
i werfe nochmal di frage auf welche vorher nicht beantwortet wurde.
ist es möglich bei 3 nicht bestandenen elvs sich zusätzlich zu bwl auch noch in iww anzumelden und dort di elv zu machen? hat man also 6 antrittsversuche wenn man in bwl und iww inskribiert ist?
Mein erster Beitrag!!!
Ich möchte nur einmal anmerken, dass viele Poster hier nicht wissen was sie sagen!!!
Es ist wirklich eine Katastrophe....ich bin nicht unbedingt ein Foren-mensch jedoch glaube ich ist es wichtig manchmal sein Wissen an die/den Mann/Frau zu bringen.
Jede/r die/der behauptet die ELV ist im Studienplan nicht vorgesehen, sollte sich einmal den Studienplan durchlesen...vielleicht kommt man dann drauf, dass diese serwohl Inhalt dessen sind.
Jede/r die/der vermutet, dass man beliebig oft zur ELV Prüfung antreten kann, wird spätestens nach der 3. Wiederholung draufkommen, dass man doch nicht beliebig oft antreten kann, auch bei der ELV!
(man ist übrigens nicht "austria-weit" gesperrt sondern "nur" für alle facheinschlägigen Studienrichtungen in Innsbruck)
Jede/r die/der behauptet so ein, wie vorher erwähntes Mail vom Herrn Bank erhalten zu haben, soll mir dieses bitte zeigen, ansonsten würde ich diese Person einfach als Lügner/in bezeichnen.
Falls Herr Bank jemals so eine Mail geschrieben haben sollte....nein ich kann gar nicht mehr weiterschreiben da es einfach ein Witz ist!!!
Zum Abschluss möchte ich hier nur sagen, dass die ÖH mit der Einführung der ELV so wie es hier geschildert wird nicht aber auch gar nichts zu tun hat.
Man sollte sich nur einfach die Frage stellen, seit wann eine ÖH wo auch immer in Österreich Prüfungen bzw. LV einführen kann????
danke fürs lesen und manche sollten sich "schweigen ist gold" speziell wenn man keine Ahnung hat zu Herzen nehmen, da man mit vielen Falschinfos das Studentenleben vieler erschwert bzw. das mit den Antritten, beenden könnte.
lg
Weiß jeamand ob das MÖGLICH ist???????????????????????????Zitat:
Zitat von caryzygandalf
Nein, das ist nicht möglich.Zitat:
Zitat von bt86_t
Halloo, ich habe eine Frage=)
Unzwar, ich trete morgen zum 2x zu Einführung in Bubi an, und schreibe auch die restlichen Einführungen.
Wenn ich morgen alle Klausuren nicht bestehen würde, könnte ich dann sagen, dass ich es für dieses Semester lasse, und mich eben im kommenden Semester für alle Einführungskurse nochmal neu anmelde und diese auch besuchen werde?
Also habe ich dann immer noch 3 Versuche oder in alle Fächern außer Bubi nur noch 2 und in Bubi nur noch einen?
Und ginge das von der Anmeldung her, dass ich mich bei der Computeranmeldung einfach für alle nochmals neu anmelde und den Wiederholungstermin im April nicht wahrnehmen werde?
Vielen dank für Antwort!=):?:
Nach meinen Erkenntnissen kannste das Problem so nicht umgehen... Das packste morgen schon ;)Zitat:
Zitat von Myra
du kannst auf alle fälle dich nochmals für die computeranmeldung anmelden, jedoch aufgepasst, das wird dir zu 100% nichts bringen! den deine negativen noten werden dadurch nicht erlassen! wenn du moagn nicht bestehn solltest, was wir nicht hoffen, dann zählt das als negativ ohne wenn und aber, das kannst gar nicht umgehn! sry!
also toi toi toi moagn!
im zweifelsfall trittst nur in denen teilen an, in denen du sicher bist. den rest dann nächte prüfungswoche. oder muss man jetzt alle 4 elvs zur gleichen zeit in einem machen?
nein man muss nicht alle 4 gleichzeitig machn, aba sobald du eine nicht machst bzw bestehst bist halt nächstes semester wieder nur für die supportmodule zugelassen!
stimmt, außer man meldet sich für wirtschaftsrecht an und
macht ExRW oder IntRW bzw. IuF oder SuM bzw. Toe1 :-)
ja de möglichkeit bleibt natürlich immer offen!
bei wire gibt es ab diesem sommersemester nicht mehr die möglichkeit zwischen ext. und internem rechnungswesen zu wählen, es gibt nur noch eine vu rechnungswesen.Zitat:
Zitat von MikeMcFly
ob diese in irgendeiner weise als einer der beiden angerechnet werden kann weiß ich nicht, bezweifle ich aber.
da bin ich völlig deiner meinung, und außerdem, wie bescheuert muss man eigentlich sein 3 mal bei der gleichen prüfung durchzufallen, dann ist es einfach das falsche studium ...Zitat:
Zitat von samohtdicapo
mfg
Man darf die ELVs 3 mal machen, danach kommt die so genannte kommissionelle Prüfung, die ebenfalls schriftlich und im Rahmen der Prüfungswoche stattfindet.Zitat:
Zitat von Crazygandalf
Besteht man beim 4. mal nicht wird man für alle Facheinschlägigen Studien (also WIWI aller Art) gesperrt. Deshalb ist es nicht möglich auf IWW umzusteigen, da man die Prüfungsantritte mitnimmt.
Mit der ÖH haben die ELVs nichts zu tun. Rein die Aufsicht bei der Klausur übernehmen die Erstsemestrigentutoren!
HI Leute!
Eine Frage: Ich hab gehört, dass es die Möglichkeit gibt, dass man einen Kurs belegen kann und auch das PS auch wenn man nicht alle ELVs geschafft hat. Man darf halt erst dann zur Vorlesungsklausur antreten wenn man dann alle ELVs bestanden hat. Kann das jemand bestätigen, oder ist das nur eine Wunschvorstellung?:roll:
Mfg
Ich hab Bubi zum 2ten mal nicht geschafft, wegen einem verdammten PUNKT! Nur einen!=/
Also sollte ich im April nochmals antreten?
Und wenn ich die dort nicht schaffe, was ist dann?
Kann ich die VO "einführungen" einfach nochmal besuchen und dann im wintersemester die Bubi Klausur nochmal versuchen?
Es geht mir nicht darum meine negativen Noten weg zubekommen sondern darum die Bubi klausur zu schaffen und evt würde mir es helfen, wenn ich die einführung nochmals versuche. Supportmodule sind für mich eh erstmal nicht interessant, da ich kommendes Semester Statistik, Wileinfomarktik, Sprache und Recht nehmen werde.
lg
sry i glaub des is a wunschvorstellung!
denn ohne die elvs wirst du bei der computeranmeldung schon gar nit dafür freigeschalten, außer du machst es über wirtschaftsrecht, dann schaut die geschichte anderst aus!
hmm ja war eigentlich eh klar sonst wär das ganze system ziemlich zahnlos...:???: naja bis jetzt hab ich eh alles geschafft, dann hoff ich halt mal auf vwl.
danke für die info und schöne ferien allerseits!
Hallooo,
ich mache derzeit WiRe und WiWi, bin allerdings in BuB nicht durch -.-
Jetzt kenn ich mich nicht ganz aus.. also Supportmodule kann ich sowieso machen, klar. Und über WiRe bin ich für TöE1 und Inv.&Finz, freigeschalten - allerdings habe ich gehört, dass man für TöE1 die Einführung in Recht und Wirtschaft (WiRe) haben muss, die Prüfung habe ich allerdings noch nicht belegt (aber trotzdem freigeschalten? :???:)
Einführung in Recht und Wirtschaft lässt sich aber durch Recht für WiWi (SoWi) ersetzen - dh wenn ich den Recht Kurs mache und dann dort di Prüfung - dann kann ich in TöE1 auch antreten? Oder wie oder was? Ich kenn mich grad nicht aus und je mehr ich drüber nachdenk desto konfuser werde ich :oops:
glg :)
wenn du die einführung für recht und wirtschaft nicht hast, war es in wire bisher so, dass du bwl1 (ext oder int rw) nicht machen durftest. ext/int rw wurde aber in wire so wie es ausschaut durch die vu rechnungswesen ersetzt.
töe1 kannst also ohne probleme über wire machen.
edit:Zitat:
Zitat von studienplan wire
hey, thx erstmal :)
dh also TöE1 geht ohne Probleme :) das ist ja schonmal gut
uund erm, Recht für WiWi ersetze Einführung ReundWi? so wie ich das verstanden habe.. :???:
Nicht ganz. Du brauchst Recht für Wiwi + die 4 Einführungskurse Wiwi (Mathe, Vwl, Bwl, BuBi)!Zitat:
Zitat von meadow
hui, das wird ja immer komplizierter - dh wenn ich BuB im April mache und Recht in dem Sem auch - kann ich die BWL Prüfung machen?Zitat:
Zitat von Tiny88
Ob ich das jetzt mache oder nciht weis ich nicht, aber rein mal das Prinzip..
von was für einer bwl prüfung redest du jetzt? bwl 1 bei WiRe? bwl1 bei WiRe ist jetzt was eigenes, heißt jetzt rechnungswesen. glaub nicht, dass dir das fürs WiWi - Studium was bringt!?Zitat:
Zitat von meadow
aaaha, des is jetzt wieder was anderes, ok gecheggt :roll:
aber ich bin ja für inv.&finz. freigeschalten bei WiRe - dh jetzt? :oops:
ok noch einmal punkt für punkt, über wire kannst du ohne die wire einführung machen:
- inv&fin
- töe1
nicht machen kannst du ohne einführung und wird dir bei der anrechnung wohl auch nichts bringen:
- vu rechnungswesen (früher als bwl1 int/ext rw)
Also nimmt man dann diese 2 Kurse, zusätzlich dann noch die restlichen 2 Supportmodule Englisch und Politilk dann hat mans oder?=)
zum beispiel ja :)Zitat:
Zitat von Zambro
Hatte mal der ÖH und der Fakultät für Betriebswirtschaft gschrieben, nach Tagen kommen also die Antworten und die meinen tatsächlich ich soll sobald wie möglich die ELVs bestehen da es sonst keine Möglichkeit gibt^^
Hallo, ich hab nur kurz ein paar Fragen.
Ich hab da ein kleines Prob. Meine BWL EInführung ist negativ genauso wie meine Prüfung zu Wirtschaftsinfo.
Was kann ich jz tun? Der nächste Prüfungstermin is ja im April so weit ich weiß?
UNd Wirtschaftsinfo is irgendwie auch blöd gelaufen, im PS hatte ich ein "gut".
Habe ich diese Note nun verloren und muss das ganze MOdul neu machen oder reicht der 2. ANtritt im April?
EDIT: Beitrag (und Antworten) in passenden Thread verschoben
Nein deine positive PS-Note verlierst du nie. Du machst einfach im April nochmal die Klausur, wenn die dann schaffst - verschwindet die negative Note, als wäre sie nie da gewesen. LG ZoeZitat:
Zitat von Mutsch
Danke!
Und was mach ich nun wegen dem verpatzen BWL EInführungsding?