Muss ich mich für diese Veranstaltung anmelden oder reicht wenn ich die Vorlesungen besuche und mich dann für die Prüfung anmelde? thx 4 help mfg
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Muss ich mich für diese Veranstaltung anmelden oder reicht wenn ich die Vorlesungen besuche und mich dann für die Prüfung anmelde? thx 4 help mfg
was studierst du denn? Wenn du WiRe studierst, musst du dich nur zur Prüfung anmelden!
Lg
wow, das ging aber schnell! danke
Da heißt dann, ich brauche theoretisch keine VO besuchen, nur die bücher lernen, die als prüfungsstoff angegeben sind und mich für die prüfung anmelden?
Ganz genau, so is es!
aha, interessantes system.
die professoren der vorlesungen geben daher in der 1. Vorlesung auch keine listen durch, in die man sich eintragen muss?
Nein, normalerweise nicht, denn es besteht ja keine Anwesenheitspflicht in den Vorlesung, also dürfen sie die Anwesenheit auch nicht "kontrollieren". Außer es stellt einer d. Professoren Unterlagen zB in den e-campus, dann würdest du dich in eine Liste eintragen (wahrscheinlich), aber soweit ich mich erinnern kann, war das in Öffentlichem Recht 1 nicht so.
Lg
also ich kann euch sagen, ich war Öffentliches Recht nie vorlesung... habe (hauptsächlich) den stolzlechner gelernt... is alles gegangen :)
ok, vielen dank für eure hilfe!
@Ferrari:
wären wir in die Vorlesung gegangen damals, hätt ma vielleicht was besseres als an 4er gmacht ;-) *ggg* na, klingelts?
na so was... ja viel auswahl gibts ja nicht *g* - und ich glaube du schuldest mir noch ein bier :PZitat:
Zitat von csaf3024
aber wie man gesehen hat, immer in die vorlesung gehen, ist auch kein fixticket fürs durchkommen
i studier eigentlich bwl bin aber a für wirtschaftsrecht inskribiert, kann i die prüfung von öffentliches recht machen und mir des dann für recht 2 anrechnen lassen???
lg
war heut die vorlesung für öffentliches recht und bin nun a bissi verwirrt. die professorin meinte, dass man für wire ihre vo nicht braucht? und sie hat einige bücher angegeben, die man für die prüfung können sollte...sind diese bücher nur für ihren teil notwenig oder für die gesamte prüfung aus öffentliches recht? verstehe das system nicht so ganz...
@cupido: kenn mi da zwar net so supa aus, aber soweit i informiert bin, müsstest dir des schon anrechnen lassen können!
@csag2534: also für wirtschaftsrecht musst des buch vom stolzlechner können und verwaltungsrecht (entweder orac-skript od wielinger). Vorlesung ist eigentlich auch nur die von Prof. Weber (Öffentliches Recht 1: Grundlagen) relevant.
@Ferrari: Meine Bier-schulden werd i natürlich so bald wie möglich begleichen *g*!!!!! Hab heut nu Sozialrecht prüfung..wä!!
und würdet ihr das besuchen der übungen empfehlen? das ist bei wire ja nicht pflciht
in einigen fächern (bürgerliches, finanzrecht, strafrecht) ist ein übungsbesuch ganz gut - in öffentliches recht ist es aber meiner meinung nach nicht wirklich von nöten - der stolzlechner lernt sich sehr gut, von dem her...Zitat:
Zitat von csag2534
hat jemand vo euch die bücher die i für öffentliches recht 1 brauch, der sie in nächschter zeit ned braucht und sie mir vielleicht ausleihen könnt?????
wär super!
lg