Wollte mal fragen, ob mir jemand sagen kann, was ich alles zum Prüfungsamt mitnehmen muss, wenn ich den 1. Abschnitt einreichen will. Früher musste man ja alle Zeugnisse mitnehmen, aber die kann man ja mittlerweile nicht mehr ausdrucken.
danke
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Wollte mal fragen, ob mir jemand sagen kann, was ich alles zum Prüfungsamt mitnehmen muss, wenn ich den 1. Abschnitt einreichen will. Früher musste man ja alle Zeugnisse mitnehmen, aber die kann man ja mittlerweile nicht mehr ausdrucken.
danke
Du brauchst:
1.) Alle Zeugnisse die du bisher ausgedruckt hast
2.) Den Zeugnisausdruck den man online machen kann
3.) Studienbuchblatt
4.) Studentenausweis
Was passiert denn beim Einreichen des 1. Abschnitts genau? Was muss ich alles absolviert haben?Zitat:
Zitat von Hantsch
du bekommst ein diplom für die erste diplomprüfung, du musst alle kurse aus dem ersten abschnitt inklusive aller elv/olv absolviert haben :)
wenn ich das dann habe, kann ich mir dann auch mein VWL Diplom als BWL Diplom anrechnen lassen, wenn die püositiven Kurse entsprechend stimmen? Wo und wer macht diese Anrechnung?Zitat:
Zitat von pje
Danke für deine Antwort...
das prüfungsamt
danke für die Info und den Verweis hierher. Echt wertvoll!
lg Stephan
:shock: was ist ein studienbuchblatt??????Zitat:
Zitat von Hellek
studier jetzt seit 3,5 jahren und hab davon noch niiiieee was gehört!!! schock mich bitte nicht- hab meinen ersten abschnitt noch nicht eingereicht weil ich im bwl dipl. studium bin und mir erstmal einen polster für den zweiten abschnitt machen will.....
hey
ich habe vor ein paar wochen meinen ersten abschnitt eingereicht, und habe dazu lediglich den kompletten studienerfolgsnachweis ausgedruckt und habe im prüfungsamt noch den studentenausweis gebraucht, das wars auch schon,...
sg
Studienbuchblatt = StudienblattZitat:
Zitat von csaf4783
Du hast dir aber schon noch einen Kurs aufbehalten und nicht nur den Abschnitt noch nicht eingereicht? Denn meines Wissens wird sonst dein Zeugnis auf den Tag zurückdatiert an dem du die letzte Prüfung absolviert hast- sprich wenn du zB. schon im WS die letzte Prüfung machst und das erst 1 Jahr drauf einreichst wird trotzdem so gerechnet als hättest du regulär den 1. Abschnitt nach der letzten Prüfung eingereicht- ergo würdest du so keinen Polster bekommen!Zitat:
Zitat von csaf4783
:) danke für deine sorge!! ja hab mir noch einen kurs aus dem ersten aufbehalten... hab mir auch gedacht dass es erst wenn ich den abschnitt einreiche der zweite beginnt... aber gott sei dank bin ich im laufe des semesters drauf gekommen dass es eben nicht so ist- und hab dann eben den letzten kurs auch geschmissen :roll:
aber wie gesagt- danke der nachfrage!!
Gut, habs nur anders verstanden ;) und da hab ich mir gedacht, ich frag lieber nach, nicht das du dann zwangsumgestellt wirst- das würd ich keinem vergönnen :)
:D danke!!! ja stimmt, eine zwangsumstellung wäre jetzt echt der horror!!! vor allem wenn ich mir jetzt schon sooo einen tollen großen polster für den zweiten abschnitt gemacht habe dass ich vermutlich nur mehr ein semester im zweiten abschnitt brauche :D
hab als hauptstudium powi und bin im 5. semester. wegen der familienbeihilfe muss ich nach diesem semester meinen 1.abschnitt einreichen.
also hab ich nur noch 5 semester bis zur zwangsumstellung stimmts?
studiere auch iww im 3. und möchte/muss ins ausland für ein jahr, keine ahnung wie ich da sieben seminare abschliessen soll und vor allem noch die diplomarbeit... brauch immer ewig für arbeiten.
weiss jemand vielleicht eine lösung? das hauptstudium wechseln darf ich ja auch nicht mehr oder? ich möchte keinen bätschäla :sad:
hm...
also 1. bei iww gibt es ja keinen bac. das heißt, da bekommst dann eh einen mag. ... oder hab ich da eine falsche info?! bin mir doch ziemlich sicher dass iww sowieso ein dipl. studium ist....
2. hm... und mein tipp für das powi studium- wenn du uuuunbedingt im powi studium einen mag. willst dann würde ich es in kauf nehmen mal ein paar semester keine kinderbeihilfe zu bekommen...
zB mir ist der mag. auch gaaanz wichtig und deshalb hab ich jetzt seit einem jahr keine kinderbeihilfe mehr bekommen- aber ehrlich gesagt ist mir das wert!! außerdem fallen jetzt eh die studiengebühren weg- das sind auch 800 euro im jahr und die kann man quasi als "kinderbeihilfe" ansehen wenn du sie jetzt nicht mehr bekommen solltest...
ich mein, die entscheidung liegt bei dir- aber wenn ich das richtig sehe hast du quasi drei möglichkeiten:
-du bemühst dich und schaust dass du wirklich in der nötigen zeit fertig wirst und in beiden studien den mag. hast oder
- du bist zufrieden in einem studium den mag. und im anderen den bac. zu machen oder
- du verzichtest eine zeitlang auf die kinderbeihilfe und kannst somit den polster für das studium ausbauen und in beiden studien den mag. machen!
also ich wüsste nicht dass man bei der kinderbeihilfe das hauptstudium ändern kann! aber ich lass mich gern eines besseren belehren...
vergiss aber nicht- vor dem ss2010 musst du mit dem 1. abschnitt fertig werden, sonst wirst du eh "zwangsumsteigen" müssen...
hoffe ich konnte dir helfen!! :smile:
vielen vielen dank! werd mich wohl auf powi stürzen, bei iww stresst mich ja keiner :) iww hat zwar einen magister aber mir ist der powi mag. auch ziemlich wichtig.. familienbeihilfe sind bei mir 13 mal 180 im jahr das macht 2340 das ist mir ebenfalls wichtig ;)
hast mir sehr geholfen,
danke nochmal und gute nacht!
:shock: 2340 euro vor augen gehalten zu bekommen ist nicht gerade lustig... da merkt man erstmal wieviel das eigentlich ist....Zitat:
Zitat von nnn
aber denk so wie ich (und das sag ich dir jetzt damit du dich selber nicht so stresst bzw dich ärgerst falls es nach diesem semester nichts mit der beihilfe wird)- wenn du den mag. hast ist er (rein vom titel her) "mehr wert" als der bac.- das heißt, du bekommst mal mit sicherheit mehr geld mit dem mag.- und allein schon damit kannst du im vergleich zum bac.- lohn nach ein paar monaten arbeiten diese 2340 euro wieder reinholen und dann hat es sich schon ausgezahlt (haha... im wahrsten sinne des wortes :lol: ) dass man dann eine zeitlang auf die kinderbeihilfe verzichtet hat... so beruhige ich mich zumindest! :D
wünsch dir auch eine gute nacht und viel erfolg für die kommenden semester!!!
was wenn man angeblich ein zeugnis ausgedruckt hat, dies aber verschwunden ist....?
Ich weiß nicht, ob ich mich da täusche, aber da braucht es glaube ich eine Verlustmeldung.Zitat:
Zitat von Jabroni0815
bekommt man das 1.dipl.prüfungszeugnis eigentlich zugeschickt oder muss man das abholen??und bekommt man dann eine benachrichtigung?
Muss man selbst abholen und man bekommt normalerweise keine Benachrichtung.Zitat:
Zitat von iris1810
Bei mir hat es knapp 4 Wochen gedauert, bis ich es hatte
sg
Wann ist es eigentlich sinnvoll, den 1. Abschnitt einzureichen?
Bin jetzt im 5. Semester BWL Diplom, habe mir noch einen Kurs vom 1. Abschnitt offen lassen, den ich jetzt dann abschließe, also nach dem Semester hab ich alle Prüfungen vom 1. Abschnitt gemacht.
Kann/Soll ich das dann gleich einreichen?
Wo sind die Vor- und Nachteile?
Danke
lg
wenn du den letzten kurs positiv absolviert hast, beginnt der 2te abschnitt automatisch zu zählen, das ist unabhängig vom einreichen.
einzige möglichkeit den ersten abschnitt herauszuzögern ist weiterhin sich einen kurs offen zu lassen:
was spricht fürs abschließen:
- man darf sicher alle kurse des 2ten abschnittes besuchen
- evtl für die studienbeihilfe wichtig
- ab einer gewissen semesterzahl musst du trotz wahlzuckerl studiengebühren bezahlen
was spricht gegen das abschließen:
- herauszögern des 1ten abschnittes ... ^^
Aha, danke... wie sieht es in Bezug auf "Zwangsumstellung" auf Bachelor aus? Ab wann wird man denn zwangsläufig ein Bakk-Student?
hi
öffne im lfu-online das studienblatt
da steht dann bis wann du den 1. abschnitt abgeschlossen haben musst bevor du zwangsumgestellt wirst
hope this helps
so long
Hallo Leute!
Mir fehlt für den 1.Abschnitt noch ein Kurs, Mathe 2.
Gibt es da irgendwelche einschränkungen bzgl. der Kurse vom 2.Abschnitt?
Hat da jemand eine ahnung?
Danke schon mal!
hi
wenn dir noch matheII fehlt, nehme ich an du bist noch im diplomstudiengang?
da gilt nämlich folgende regelung: ab 10 von 12 absolvierten kursen aus dem 1. abschnitt kannst du module aus dem 2. abschnitt besuchen, außer es steht bei der kursbeschreibung explizit dabei, dass gewisse kurse bzw. der komplette 1.abschnitt gemacht sein müssen.
sg
aha..so ist das also!
Dankeschön für die schnelle antwort!
lg
hallo,
ja bin bwl diplom und müsste auch das einreichen. da die damen im prüfungsreferat ja eher heikel zu betrachten sind, möchte ich frage wie man dies machen sollte, sprich, reicht das Formular "Bestätigung des Studienerfolges" im LFU aus?
Danke im voraus.
Glg
EDIT: Beitrag in passenden Thread verschoben
Absolut unkompliziert. Du gehst mit Studentenausweis und Studienerfolgsnachweis (falls du hast, die Zeugnisse, die man mal am "Automaten"(das Ding an dem man den Ausweis auch verlängert ;) ) ausdrucken konnte) dort hin. Geht ganz schnell. Bis du das zeugnis dann hast dauert es 4 Wochen.
:shock: bitte bitte helfen!! ich wollte morgen ins prüfungsamt mit meinen ersten abschnitt anrechnen lassen... hab jetzt dieses semster theorie ökonomischer entscheidungen 2 beim sutter gemacht der mir, laut vorlesungsverzeichnis und auch laut vieler hier im forum, als bwl dipl. studentin als vwl 3 angerechnet wird! jetzt schau ich mir meine noten an und dann steht da bei der gesamtnote dass der kurs als vwl2 makro gerechnet wird?!?!?!?!?!? das gibts doch gar nicht!!!!! ist da jetzt ein fehler????? was mach ich denn jetzt??? wird der kurs TöE2 jetzt doch nicht mehr als vwl3 angerechnet, obwohl es so auch im vorlesungsverzeichnis steht?????? hilfeeeee....
@csaf4783
Keine Sorge. Das passt schon: Töe2 wird als VWL 3 angerechnet. Siehe http://www.uibk.ac.at/fakultaeten-se...regeln_bwl.pdf
Da hat wohl eine übereifrige Person im Prüfungsreferat die Prüfung nicht richtig zugeordnet. Einfach morgen zum Prüfungsreferat gehen und sicherheitshalber das oben verlinkte PDF-Dokument ausgedruckt mitnehmen, sollte sich jemand querstellen wollen.
danke dir vielmals!!! jetzt kann ich wenigstens in ruhe schlafen gehen!!! ich habs jetzt ausgedruckt und hoffe dass das morgen alles gut geht... DANKEschön!
edit: hätte noch schnell eine frage zu der pdf datei- bei dem wirtschaftswissenschaftlichen kurs hat es bis jetzt immer geheißen dass man da echt alles aus dem zweiten machen kann... zB einen abwl kurs oder einen anderen sbwl oder so... nun les ich da dass man nur kurse aus den spezialisierungen machen kann?!? :shock: oder hab ich da was falsch verstanden? kann man also keinen abwl kurs machen? sondern es gehen da nur sbwl und svwl kurse?
Die ABWL-Kurse müssten eigentlich schon auch gehen. Steht auch im Studienplan so explizit drinnen.
In diesem Dokument scheinen die ABWL-Kurse vermutlich nicht mehr auf, da es sie nach dem neuen Kurssystem nicht mehr geben wird.
Bin BWL Diplomstudent und möchte gerne meinen 1. Abschnitt einreichen. Neben den genannten Zeugnissen usw. was man braucht, benötigt man auch ein Formular das man ausfüllen muss? Oder geht man einfach mit Zeugnis und Studienblatt hin und gibt es denen in die Hand... wär für die Uni doch irgendwie etwas zu unbürokratisch, nicht? ;)
lg Coach
genau, brauchst nur studienerfolg, studienblatt und studentenausweis!
das wars!
Ah, wunderbar, viele Dank,Zitat:
Zitat von birgit09
lg Coach
Das Studienblatt ist auch nicht mehr nötig.
sicherheitshalber würd ich es empfehlen mitzunehmen!
da es bei manchen fällen benötigt wird!
Hätte eine Frage. Habe im WS 08/09 eigentlich meinen 1.Abschnitt abgeschlossen, jedoch einen Kurs noch auf die Studienrichtung WiRe gelassen.
1.Mir wurde auf der ÖH gesagt der Kurs würde als noch offen erscheinen (somit gut für mich, damit ich inzwischen mit dem 2.Abschnitt anfagen kann obwohl ich im 1. noch erscheine).
2.Hab jetzt leider schön öfter gehört dass letztendlich das Prüfungsdatum und nicht das Anerkennungsdatum gildet. Wäre also jetzt schon offiziell im 2.Abschnitt....
Welche Theorie stimmt? Kennt sich da jemand GUT aus? :???:
Danke
Lg
schlussendlich zählt das prüfungsdatum der letzten prüfung vom 1. abschnitt!
Hab im Prüfungsamt nachgefragt, es gildet das Anerkennungsdatum!
seltsam bei mir ham se genau das gegenteil gsag!
Wie lange braucht das Prüfungsreferat um meinen ersten Abschnitt anzuerkennen damit ich auch weiterhin keine Studiengebühren zahlen muss, nachdem ich den 1.Abschnitt eingereicht habe.
bitte hier nachlesesn:
http://www.sowi-forum.com/forum/show...itt+einreichen
ansonsten passiert das eigentlich gleich automatisch nachdem dein abschnitt eingereicht wurde, dass du dann im 2. abschnitt bist! bzw. wird hier dann insbesondere auf das datum deiner letzten prüfung geschaut, um zu sehen ob du studiengebühren bezahlen musst oder nicht.
Hi!
Was muss ich denn alles tun, wenn ich den ersten Abschnitt einreichen will? Einfach zum Prüfungsreferat gehen oder muss ich auch was mitbringen?
Bevor ich mich in die wahrscheinlich lange Schlange stelle, möcht ich das lieber vorher wissen.;)
Lieben Dank