hallo,
wollte mal nachfragen, ob noch jemand die fp in steuermanagement mitschreibt... hat jemand schon irgendwelche alten fps durchgerechnet und könnte schon ergebnisse posten???
lg
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hallo,
wollte mal nachfragen, ob noch jemand die fp in steuermanagement mitschreibt... hat jemand schon irgendwelche alten fps durchgerechnet und könnte schon ergebnisse posten???
lg
hallo, ich möchte heuer diesen kurs machen. kannst du bitte kurz stellung nehmen zum kurs? gibs da eine einführungsklausur?
sehr informativ! die vortragenden sind kompetent und vermitteln einen fundierten einblick in die materie! die prüfungen sind fair! es wir immer genügend arbeitsmaterial zur verfügung gestellt!
hat jemand das beispiel mit dem veräußerungsgewinn von der Juli Fachprüfung gerechnet??
bzw. ähnliche aufgabenstellungen?
lg
und gibt es eine eingangsklausur?
nein, eingangsklausur gibts keine... wir hatten nur beim pummerer im ps eine kleine klausur über das skript steuerlehre 1
es gibt keine mindestpunktezahl die man schaffen musste, aber je weniger punkte du hattest desto mehr brauchtest du natürlich bei der ps-schlussklausur!
ok danke für deine info und viel glück für die prüfung
Hallo schreibe auch die FP ich hab einen Gewinn von 250.000,- keine Ahnung ob das stimmt !!!Hast du das Beispiel Nr. 5 (Wechsel der Gewinnermittlung) schon gerechnet wie funktioniert den das mit den Zuschlag bzw Abschlag Sätzen ?
und wie kommst du auf dieses ergebnis?
so:?
200.000
300.000
-250.000
=250.000
und wie schaut die ertragsbesteuerung bzw. die besteuerung des laufenden ergebnis?
bei 5. habe ich:
AV = neutral
Vorräte = Zuschlag
Forderungen = Zuschlag
Verbindlichkeiten = Abschlag
Bankverbindlichkeiten = Abschlag (bin mir aber hier nicht sichere!!!)
zusammen ergibt das -252.000 (wegen den hohen Bankverbindlichkeiten). wenn du ein anderes ergebnis hast, dann schreib, da ich nicht weiß was man mit den Bankverbindlichkeiten und den Zinsen machen muss.
´hast du noch andere fp´s gerechnet?
Hab bei den Unterlagen nachgeschaut und da gibt es eine Bruttomethode und Nettomethode
Brutto
Verkaufspreis 200000
+ übernommene Verbindlichkeiten (Schulden) 300000
- Buchwert der Aktiva 250000
Veräußerungsgewinn 250 000
Netto : VKP 200000
Negatives Kapitalkonto +50000
= 250000
ich hab einfach den Veräußerungsgewinn 250000 mit den halben durchnittsteuersatz und die 50000 mit normal versteuert die beiden zusammen ergeben den Zufluss keine ahnung ob das stimmt !!!
hab die alten fp erst gestern gefunden werde mich heute noch beschäftigen ich finde die theoriefragen ein bisschen verwirrend: welche Abgaben im Rahmen der Finanzplanung bei Gründung eines Unternehmens ? kannst du mir da weiterhelfen
und bei der frage nr. 2 wie hast du das mit dem fremdüblichen Jahresgehalt gelöst ?
So hab ich das jetzt auch.
die 250.000 dann mit dem halben durchschnittssteuersatz, weil er ja über 60 jahre alt war (ist ja paragraph 37 mit den drei begünstigungen).
die 50.000 ganz normal versteuern, weil es ja das laufende ergebnis ist.
das mit der finanzierungsplanung hat glaube ich mit den abgaben im rahmen der gründung zu tun:
Einlage:
EU: keine Einlage
GmbH: 17.500 bar
AG: 35.000 bar
Einbringung von Grundstücken:
GrESt. = 3.5 % + 1 % Gebühren, usw.
Einbringung von Sachanlagen:
evtl. USt.
und dann noch die FB-Eintragung.
Ich glaub das wärs im Rahmen der Gründung...
Das fremdübliche Jahresgehalt hab ich als normales Jahresgehalt genommen, d.h. die Betriebsausgaben werden in diesem Fall nur beim GF als Pauschale abgezogen - hoffe ich jedenfalls. Hab gelesen, dass bie Betriebsausgaben nur beim 4/3 Ermittler abzugsfähig sind.
Wie lautet deine Lösung für Bsp. 2? Werds nochmal durchrechnen und dann meine ergebnisse posten...
ich hätte da noch eine frage:
wie behandelst du/ihr die privatentnahmen???
ich bin mir nicht sicher, ob man sie zum gewinn dazuzählt und dann alles zusammen besteuert oder ob man sie abzieht.
aber eigentlich müssten die privatentnahmen ja auch besteuert werden, oder lieg ich jetzt total falsch???
Hallo nein Privatentnahmen kürzen den Gewinn nicht kannst einfach weglassen aber bei den nicht entnommen gewinn musst du sie wegrechnen - ich muss jetzt zur arbeit bin dann so um 19 uhr wieder online wenn du da noch bock hast können wir weitervergleichen ...
könntest du mir dann kurz zeigen was du mit den Betriebsausgaben bei der Nr. 2 (FP vom 6.7.2007) gemacht hast.
Zieht man sie ab oder berücksichtigst du sie nur beim GF oder lässt man sie überhaupt wek?
umsatzerlöse - Betriebsausgaben = gewinn vor SV dann tarif für SV hab ich 13314,72 - gewinn 200000-13314,72= 186685,28 steur. gewinn §11 186685,28-80000 (als Entnahme)=106685,28 dann 100000 mit halben steuers. rest mit durchschnitt satz = 62180,87 + 13314,72 = 75495,59 gesamte abgabenlast b) annahme 80000 ist GF bezug und 100% beteiligt umsatz 250000-50000= 200000 gewinn - 80000 GF bezug =120000 Stl gewinn * 25% =30000 dann gelhalt von GF GSVG (da 100% beteiligt) GSVG = 13314,72 80000-13317,72= BMGL tarif Einkommensteuer = 24927,64 abgabe gesamt 68242,36 (KÖST +SV+EKst) ich bin mir nicht sicher ab das so passt aber es steht bei der Frage treffen sie sinnvolle annahmen ?! kannst du mir bei den fragen 05.05.2007 nr.1 und nr3 und 07.07.2006 nr.5 weiterhelfen stichwörter genügen ich werd mir sowieso alles in den kodex schreiben beim wechsel ber Gewinnermittlung hab ich keine ahnung die werd ich einfach auslassen
bei a) hätte ich den gehalt vom GF nicht abgezogen. im ps haben wir das jedenfalls so gemacht.
d.h. umsatz - betriebsausgaben - GSVG
bei b) hast du auf der GmbH Ebene die LNK vergessen
d.h. umsatz - betriebsausgaben - gehalt - lnk = ergebnis und dann -Köst
auf der GF - Ebene hast du die Betriebsausgabenpauschale vergessen...
ich glaub jedenfalls, dass es so stimmt.
5.5.2007
nr 1: steuerlich: je nach beteiligung lst. oder est.
sozialversicherungsrechtlich: je nach beteiligung asvg oder gsvg
nr 3: hab ich leider auch keine ahnung
7.7.2006 weiß ich leider auch nicht
was ist den eine betriebsausgabenpauschale ? wir haben im ps nicht mehr gerechnet weil der partl keine zeit mehr hatte na das wird ja heftig morgen
5.5.07
3.) ... da ist die Folie aus dem PS gemeint "Gmbh-Geschäftsführer"
...Beteiligung bis 25% - ASVG
über 50% - GSVG usw
ach ja jetzt hab einnahmen/ausgabenrechner pauschale 12% danke
der GmbH-GF kann 6% seines Gehalts als Betriebsausgabenpauschale geltend machen - so haben wir es zumindest im PS gerechnet
also wir haben beim partl die ba-pauschale von 6 % auf der gf-ebene abgezogen
gehalt - pauschale (6% vom gehalt) - gsvg (wenn er die kosten selbst trägt) = zu versteuerndes ergebnis
dann -> lt. tarif versteuern
oder hat da jemand was anderes?
wo hast du das mit den 12 % her?
Es kommt auf die Einkunftsart an ... ist aber bei keinem Bsp. gegebn --> siehe §17 abs1
heißt das bei den gewinnermittlern 4/1 und 5/1 ziehe ich beim gf 6 % ab und beim 4/3 ermittler ziehe ich 12 % pauschale ab?
"eine allgemeine Betriebsausgabenpauschalierung ist für einkünfte aus selbständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb vorgesehen. Sie beträgt grundsätzlich 12%, max. 26.400 Nur 6% können bei kaufmännischer und technischer Beratung und bei sonstiger selbständiger Arbeit angesetzt werden."
es kommt also nicht auf die Art der Gewinnermittlung an sondern auf den "Beruf" ... so versteh ich es zumindest.
werde aber trotzdem mit den 6% rechnen - habn wir im PS ja auch immer gemacht.
werds auch so machen... werdn ja sehn wie´s kommt!
viel glück jedenfalls für morgen!
Hat jemand eine Ahnung ob der Steuermanagement Kurs wie die letzten Semester als ABWL Kurs gilt- oder was sind die Wahlmodule!???
kann mir jemand bitte das beispiel 2 von der fp von 9.2. erklären? wie kommt ihr auf den steuerlichen gewinn? und was ändert sich zur EA-rechnung und was sind die entwaigen begünstigungen????