Ich hab gehört die Antritte für die VWL-Kurse werden zusammengerechnet. D. h. wenn ich für den ersten VWL-Kurs 3 Antritte brauche habe ich für den zweiten Kurs nur mehr einen Antritt.
Kann mir dies jemand bestätigen?
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Ich hab gehört die Antritte für die VWL-Kurse werden zusammengerechnet. D. h. wenn ich für den ersten VWL-Kurs 3 Antritte brauche habe ich für den zweiten Kurs nur mehr einen Antritt.
Kann mir dies jemand bestätigen?
pro abzulegenden VWL hast du 4 Antritte
bei VWL AK Kursen nimmst du bei einem Wechsel die Antritte mit
bei VWL VK fängst du jedes mal wieder bei 0 an
siehe link: http://oehinfo.uibk.ac.at/sowinews/u...e_antritte.pdf
Ich hoffe das hilft dir weiter
was echt? gilt das nur für fp antritte oder auch für nicht bestandene seminare?
Die Regelung gilt für die Antritte zu Fachprüfungen im 2. Abschnitt und nicht für Seminare. Da ist es Strafe genug, daß du ein halbes Jahr umsonst den kurs besucht hast.
da werd ich mir sehr genau überlegen wann ich welchen abwl kurs schreib..hilfe:shock:ist schon komisch dass die regelung bei den abwl kursen strenger ist als bei den sbwl kursen...aber gut dass ich das jetzt weiß
und wie ist das mit SVWL (Grundlagen) - zB. Wirtschaftspolitik?
mlg
das ist ein aufbaukurs also gilt das mit der mitnahme von antritten....
und könnte ich jetzt mal angenommen 2x bei einem AK antreten und dann, sollte es nicht hinhauen (was ich ja nicht hoffe), steige ich einfach um auf VK und hab wieder meine vollen antritte für die vwl kurse? wahrscheinlich ist das nicht so, oder?
mlg
Es steht zwar im Link (weiter oben) aber ich sags lieber nochmal:Zitat:
Zitat von k.p.
Wenn man den ABWL Kurs wechselt (bei der Fachprüfung) unbedingt im Prüfungsreferat angeben für welchen der zwei ABWL Kurse der Wechsel gilt.
z. Bsp. man hat bisher einen ABWL Kurs gemacht und war bei der FP zweimal negativ und will wechseln. Dann muss man unbedingt am Prüfungsamt angeben, daß der neue ABWL Kurs für den 1. ABWL gilt, ansonsten wird er automatisch als zweiter Kurs angemeldet und nachträglich kann man das am Prüfungsamt nicht korrigieren lassen. Das gilt auch bei VWL AK.
Das ist eine gute Frage und da wüßte ich jetzt auch nicht bescheid aber ich denke, daß du nicht von einem VWL AK auf einen VWL VK wechseln kannst. Und wenn doch schätz ich, daß du die Antritte trotzdem mitnimmst. Im Fall der Fälle immer im Prüfungsreferat nachfragen bevor du wechselst, denn nacher geht gar nichts mehr zu ändern.Zitat:
Zitat von csaf7490
versteh ich jetzt nicht ganz :oops: . wieso kann ich nicht wechseln? vielleicht reden wir aneinander vorbei.Zitat:
Zitat von csac5581
also ich mein das so: wenn ich jetzt die prüfung mache in einem AK und nicht bestehe, und nächstes semester dann in der punkteanmeldung auf einen vwl VK setze und die prüfung mache. das müsste doch schon gehen? FALLS ja: hab ich dann schon einen antritt versemmelt?
Hi!
Das ist genau das was ich versucht habe zu sagen, aber selbst keine genaue Antwort habe. Selbst aus dem Universitätsgesetz wird man da nicht schlau.
Offen ist also die Frage ob man von einem AK auf einen VK wechseln kann? Und dazu würd ich sagen, daß da nichts dagegen spricht.
Und die zweite Frage ist, ob bei einem solchen Wechsel, von AK zu VK, der Prüfungsantritt mitgezählt wird?
Und auch da würd ich sagen ja, denn in der Regelung steht ja im Prinzip, daß Prüfungsantritte in AK auch nach einem Wechsel nicht auf Null gesetzt werden.
Wie schaut es mit den Gesamtprüfungen (neues Kurssystem) bei den SBWLs aus? Kann man SBWLs wechseln nach negativem Gesamtprüfungsantritt? Hat jemand Erfahrungen damit gemacht?