Hallo zusammen,
hat vielleicht jemand Lust die Ergebnisse der Rechnungen der alten Fachprüfungen hier im Forum zu vergleichen...??
Ich werd mich jetzt mal ans Rechnen machen, vielleicht meldet sich ja jemand :)
Lg
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Hallo zusammen,
hat vielleicht jemand Lust die Ergebnisse der Rechnungen der alten Fachprüfungen hier im Forum zu vergleichen...??
Ich werd mich jetzt mal ans Rechnen machen, vielleicht meldet sich ja jemand :)
Lg
Ich schon wieder :)
Kann mir vielleicht jemand beim 4 Beispiel aus der FP vom 9.2.07 helfen...
Es geht um die Veräußerung eines EU, wobei der halbe Durchschnittssteuersatz auszurechnen ist, da der Unternehmer in Pension geht.... Weiß jemand, ob ich in die Berechnung des Satzes den laufenden Gewinn des Jahres auch einbeziehe oder ob der Satz alleine auf den Veräußerungsgewinn bezogen ist und der laufende Gewinn normal besteuert wird - was ja irgendwie logischer wäre....
Vielen lieben Dank....
Lg
ich glaub der laufende gewinn ist im ek schon drin. grundsätzlich würd ich auch sagen, dass man das getrennt besteuert. einfach den laufenden gewinn mit dem vollen durchschnittssteuersatz u. die veräußerung mit dem halben. es stellt sich mir nur die frage, dass ja eigentlich wenn der gewinn schon im ek ist, ja normal schon besteuert wurde, oder nicht??? dann würd ich sagen, dass für das ganze ek nur der halbe dss verwendet wird.
gegenargumente erwünscht - erhofft!!
Hallo,
danke für deine Antwort...
Ich weiß nicht so recht, normal ist der BG ja wirklich im EK enthalten - aber irgendwie würde sich die Angabe dann ja erübrigen bzw. nur zur Studenten-Verwirrung dienen :)
Angenommen der BG wäre noch nicht besteuert :arrow: rechnest du dann einfach die 150.000 und die 495.000 Veräußerungsgewinn zusammen und so den Steuersatz?
Wenn er inkludiert und eben schon besteuert wäre, wären ja eigentlich nur noch von den 495.000 der Satz und dann eben die Hälfte davon zu berechnen, oder?
Lg u Danke
Blöde Frage - Kann dann in diesem Jahr für den laufenden Gewinn keine Begünstigung in Anspruch genommen werden oder? Wär ja auch komisch wenn im Aufgabejahr noch was thesauriert würde...
Naja wär echt fein, wenn FP-Beispiele annähernd mal im PS oder so gerechnet würden....
ich hab ihn gefragt u. da hat er gesagt dass der gewinn schon drin ist wenn schlussbilanz dasteht. hab die klausur nicht vor mir. aber dann würd ich außer den verkauf wenn möglich nichts mehr begünstigen.
schau es mir heute eh noch alles an, meld mich falls ich zu einem anderen schluss komme.
lg verena
Ich schau mir das Beispiel heut auch noch mal an und stell dann ergebnisse rein.
Kann mir jemand sagen wie eine Produktkalkulation geht??? Also zum Beispiel das Beispiel 1 von der FP am 17.11.07
Also ich hab jetzt so gerechnet:
Veräußerungsgewinn( 495 000)
+ lfd. Gewinn (150 000)
= 645 000
dann hab ich GSVG abgezogen (- 12 966,48) und BMSVG (- 9868,5)- da bin ich mir nicht sicher ob BMSVG nicht nur vom lfd. Gewinn genommen wird.
Dann hab ich einen steuerlichen Gewinn von 622 165,02 herausbekommen
ESt = (622 165,02 - 51 000)x 0,5 + 17 085 = 302 667,51
DSS= 48,6
halber DSS= 24,3
dann hab ich einfach den Veräußerungsgewinn x 24,3 %
und den lfd. Gewinn x 48,6 %
keine Ahnung ob das alles stimmt was ich da zusammen gerechnet hab.
hab ihn wegen der pruduktkalkulation auch schon kontaktiert, da hat er gesagt dass hat er explizit in der zusatzstunde bearbeitet, also keine angst so kommt das definitiv nicht.
lg verena
Beispiel 4 FP 09.02.2007
Veräußerungsgewinn:
Verkaufspreis - Buchwert - Veräußerungskosten
1000000 - 500000 - 5000 = 495000
Veräußerung im Sinne §24 [über 60 + Einstellung Erwerbstätigkeit] => halber Durchschnittsatz für Veräußerungsgewinn
Laufender Gewinn 150000
Veräußerungsgewinn( 495 000)
+ lfd. Gewinn (150 000)
= 645 000
Davon würde ich GSVG abziehen
pv 4209,03
kv 8665,65
uv 91,8
BMSVG würde ich NICHT abziehen, gilt meiner Meinung nach nur bei Dienstverhältnisen, und da sind dann auch DB,DZ und Kommst. fällig.
est =(632033,52-51000)*0,5 + 17085 = 307601,76
DSS = 48,66858327
halber DSS = 24,33429164
Laufender Gewinn mit DSS, Veräßeurngsgwinn mit halben DSS
495000 * 24,34
150000* 48,67
Hi!
Könnt mir jemand Bitte bei der FP November 2007 weiterhelfen?
Weiß irgendwie nicht wie ich diese Fragen angehen soll bzw. würden mir Ergebnisse echt weiterhelfen!
Vielen Dank für die Hilfe
Gruß
Martin
Hallo zusammen,
also ich würd das erste Bsp auch wie Polarkeksi ohne BMSVG rechnen...
Habe nochmal ne Frage: Bei der FP vom 27 Sept 07 beim 3 Beispiel - hier wechselt die EU vom BV-Vergleich auf den §4.3 - es geht darum, was sie mit einer Wohnung macht, die bisher im BV war....
Ich blick da nicht durch...!!
Gehts bei dem Beispiel um die steuerfreie Übernahme von Wohnungseigentum ins Privatvermögen (geht ja eigentlich nur bei Betriebsaufgabe u Wohnung die 2 Jahre als Hauptwohnsitz gedient hat) ODER um die Einstellung der stillen Reserven in eine Rücklage und anschließende Versteuerung des Spekulationsgewinns beim Verkauf unter b)
Vielleicht kann mir ja jemand helfen.... Vielen Dank...
die wohnung wird als gewillk. BV entnommen, gewinn versteuern. ich glaub gewinn aus gewill. V. muss sofort versteuert werden. bin mir aber nicht sicher. mehr weiß ich auch nicht.
lg
ich glaub wenn du annimmst dass der gewinn bereits versteuert ist und im ek enthalten ist, ist es am einfachsten.
habs so gemacht.
lg
Zitat:
Zitat von csag4033
Hallo,
aber dann ist b) ja eigentlich überflüssig denn wenns schon versteuert ist, ist ja der weitere Verkauf egal oder berechnest dann die neuerlichen stillen Reserven als SpekulationsEK?
Danke...!
das ist würd ich sagen die erklärung für den punkt a.
punkt b weiß ich selbst nicht, ich glaub es geht hier um die spekulationsfrist, inwieweit die zurückgreift. aber kenn mich da voll nicht aus. es gibt da so eine verordnung der so dazu...
das wird uns hoffentlich nicht grad durchfallen lassen. ;-)