hallo,
hab jetzt irgendwo gehört, dass man mit einem abschluss in wire auch als anwalt bzw. richter zugelassen ist. anscheinend eine neuerung. weiß da jemand genaueres bzw. hat einen link?
danke!
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hallo,
hab jetzt irgendwo gehört, dass man mit einem abschluss in wire auch als anwalt bzw. richter zugelassen ist. anscheinend eine neuerung. weiß da jemand genaueres bzw. hat einen link?
danke!
da gibt es wohl wirklich was. ich zitier hier mal die seite der fachschaft jus:
Quelle: http://www.fachschaftjus.at/index.ph...ash=0f5e31ef89Zitat:
Exkurs: Zulassung von Wirtschaftsrechtlern zu klassisch-juristischen Berufen
Vor einigen Monaten wurde das Berufsrechtsänderungsgesetz erlassen. In diesem sind auch die neuen Bestimmungen für die Zugänglichkeit klassisch-juristischer Berufe geregelt. Auf die Beschränkung der Zugänglichkeit nur für Juristen wurde verzichtet, was den Studenten des Wirtschaftsrechtes unter Erfüllung der im BRäG enthaltenen Voraussetzungen den Zugang zu klassisch-juristischen Berufen eröffnet.
Wir werden in kürze darüber informieren, um welche Voraussetzungen es sich genau handelt und was die Meinung der Anwaltskammer zur Zugänglichkeit von Wirtschaftsjuristen zu klassisch-juristischen Berufen hält.
Nach unseren derzeitigen Berechnungen sollte den Studierenden des Wirtschaftsrechts nach sinnvoller Planung der einzelnen Wahlfachkörbe der Zugang möglich sein.
na toll, und die, die schon fertig sind oder es bald werden bleiben auf der strecke oder wie sehe ich das?? (sollten sie nicht die richtigen gemacht haben)Zitat:
Nach unseren derzeitigen Berechnungen sollte den Studierenden des Wirtschaftsrechts nach sinnvoller Planung der einzelnen Wahlfachkörbe der Zugang möglich sein.
-.- bleibt mir wohl nur das doktorat
ist das doktorat für jus und wire ident?
es gibt nur das jus doktorat, welches du als wire absolvent machen kannst.Zitat:
Zitat von csag2534
es wird so sein, dass das berufsrechtsaenderungsgesetz wohl nicht mehr ein bestimmtes studium vorschreibt, sondern eine bestimmte anzahl von stunden in verschiedenen faechern, die man nachweisen muss, um die ausbildung zum richter oder anwalt antreten zu koennen. wenn man mit der auswahl der wahlfaecher etc mit einem wire-studium die entsprechende stundenanzahl erreicht, kann man dementsprechend auch die ausbildung machen.
es werden also nicht bereits fertige per se benachteiligt, aber es kann natuerlich sein, dass man zum zeitpunkt des studiums noch nicht weiss, welche voraussetzungen genau verlangt werden (anzahl der stunden). die voraussetzungen koennen sich auch laufend aendern - da besteht also schon ein grosser unsicherheitsfaktor.
also ich wuerde jedem empfehlen, der vielleicht richter oder anwalt werden will, doch das klassische jus studium (auch) zu machen, um auf nummer sicher zu gehen.....
gerade auf der fstv hp drüber gestolpert, artikel vom 23.10.2008das wird wohl noch etwas dauern bis man hier mehr wissen wird...Zitat:
http://www.fachschaftjus.at/clear.gifNoch immer ist unklar, ob Wirtschaftsrechtler eine Klassisch Juristische Laufbahn einschlagen können … (Deine FStV informiert)
http://www.fachschaftjus.at/clear.gif http://www.fachschaftjus.at/clear.gif
Leider kann bis heute immer noch nichts Konkretes über die Zulassung von Wirtschaftsjuristen zu den klassischen Berufen gesagt werden. Erst Ende Jänner soll es ein Treffen im Ministerium geben, bei dem der Entwurf des Berufsrechtsänderungsgesetzes diskutiert werden soll.
Langsam kristallisiert sich zwar heraus welche Fächer nachgeholt werden müssen, doch weiterhin unklar ist in welchem Ausmaß. Da es sich beim Berufsrechtsänderungsgesetz nur um einen Entwurf handelt, ändern sich die aktuellen Informationen aber laufend. Ebenfalls unklar ist, wer diese Prüfungen abnehmen soll, die Universität oder die Kammern.
Viel problematischer ist allerdings, dass es bis heute keine Novellierung des Rechtspraktikantengesetzes gibt. Das bedeutet, dass ohne Novellierung Wirtschaftsjuristen nicht zum Gerichtsjahr zugelassen werden können. Ohne Gerichtsjahr ist eine Zulassung zu den klassischen Berufen nicht möglich.
Ungeklärt ist auch die Frage ob Wirtschaftsjuristen das Verwaltungsjahr vom Land machen können. In dieser Angelegenheit hat die Universität gerade um eine Stellungnahme vom Land erbeten, die aber noch nicht beantwortet wurde.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass es bis dato leider keine neuen Informationen gibt.
Wir halten euch auf dem Laufenden.
Deine FStV Jus
jaja... früher oder später wirds wohl mit dem nachholen von ein paar wenigen prüfungen möglich sein!
jedoch sollten sie dann auch das problem mit dem gerichtsjahr lösen ;) früher oder später wirds wohl so sein...
Hi!
Also OGH-Richter kann man mit WiRe auch werden! Es bedingt hierfür den Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums! Aber wie viele möchten OGH-Richter werden? ;)
MfG
Bitte klärt einen Nicht-WiReler auf: was ist so schlimm an einem OGH-Richter?Zitat:
Zitat von volkswirt
woher hast du das?Zitat:
Zitat von volkswirt
ogh-richter ist soweit ich weiß ein klassisch juristischer beruf und genau die kann man mit wire nicht ergreifen :???:
also ich versteh auch nicht ganz was Volkswirt da meint.
normalerweise werden richter des OLG zu OGH richtern ernannt. um die richterausbildung überhaupt machen zu können braucht man die gerichtspraxis als rechtspraktikant, was laut fstv für wire studenten ja noch nicht möglich ist. also wie soll das gehen?
btw. was ist so schlimm am OGH richter?
Sorry, mein Fehler! Ich meinte VfGH!
Hier stütze ich mich auf Art. 147 Abs 3 B-VG - juristische Ausbildung!
WiRe-Studenten zählen dazu, war meine Prüfungsfrage bei Prof. Kahl!
Ich meinte zudem nur, wer solch eine Karriere planen kann! Ich würde diese Position mit Handkuss annehmen! ;)
MfG
neue info seitens der FStVist doch a witz...Zitat:
Zitat von Brief der ÖH IBK an...
witz triffts ganz gut...
ich persönlich habe zwar nie geplant gehabt einen klassischen jusberuf zu ergreifen, die bestehende regelung ist dennoch im höchsten grad diskriminierend und nicht durchdacht! -.-
Sehr gescheit. Sinn dieser Beschränkung = 0?
Absolut. Vor allem wenn man sich die Studienpläne des Bachelor- (http://www.wu.ac.at/students/linksdo...awire_2009.pdf) und des Masterstudiums Wirtschaftsrecht der WU Wien anschaut (http://www.wu.ac.at/students/linksdo...awire_2009.pdf). Dazu nicht ganz uninteressant: http://www.wu.ac.at/programs/master/wire/jusjobs
Mir persönlich erschließt sich jedoch absolut nicht, warum eben der Mag iur soc oec aus Innsbruck nicht ausreichen sollte...
Der Thread is ja schon älter..
hab mich jetzt ein wenig in die Materie eingearbeitet und folgendes herausgefunden...
Es gibt nun 3 Möglichkeiten den Anforderungen des § 3 RAO zu entsprechen und somit als Anwalt in Österreich tätig zu werden:
1.) Klassisches Studium der Rechtswissenschaften.
2.) Wirtschaftsrecht in Innsbruck (sofern ein solches Studium nach dem 31. August 2009 begonnen wurde!) hier das zugehörige Schreiben:
Schreiben des BMJ (Beruf Richter/Staatsanwalt und Gerichtsjahr)
3.) Anwalt mit Wire Bac. + Ma. der WU- Wien: hier ein kleiner Auszug:
Mit den Rechtsanwaltskammern wurde das Thema nun in folgender Weise abgeklärt: Herr RA Dr. Gerhard Benn-Ibler, Präsident des österreichischen Rechtsanwaltskammertags, hat sowohl in einem Schreiben an die Steuerungsgruppe jus@wu als auch im Anwaltsblatt bestätigt, dass bei den derzeit angebotenen juristischen Studien, zu denen auch das Bachelorstudium Wirtschaftsrecht gemeinsam mit dem darauf aufbauenden Masterstudium Wirtschaftsrecht an der WU zählt, der Inhalt und die Ausgestaltung des (neuen) Studienplans ab dem Wintersemester 2009/10 den Voraussetzungen des § 3 RAO entsprechen und somit auch den Zugang zum juristischen Kernberuf des Rechtsanwalts ermöglichen (siehe Editorial, AnwBl 2009, 301).
...der gesamte Artikel
Beleg
Zum Wire Studium in Innsbruck lässt sich im Moment nicht mehr finden als ein Schreiben der ÖH an:
Die Präsidentin des Nationalrats
Die Abgeordneten zum Nationalrat
Die Ministerin für Justiz
Den Minister für Wissenschaft
Die Österreichische Anwaltskammer
...das Schreiben ist hier zu finden: http://www.juristenblatt.at/index.php?id=13&tx_ttnews[tt_news]=371&cHash=f1be867ae882e8ae5153ae55de87ab9d
Soweit ich informiert bin gibt es hierzu auch nach wie vor keine Rückmeldung..
Fazit: Meiner Auffassung nach, kann die Frist(sofern ein solches Studium nach dem 31. August 2009 begonnen wurde) nur mit der Änderung des Studienplans der WU-Wien zusammenhängen.
In Innsbruck hat sich ja nichts an dem Studienplan geändert.
Hoffe es kommt dann demnächst eine Antwort auf das Schreiben der ÖH Innsbruck.
vielleicht wird's ja doch noch was...
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wx...77_10B00271_01
Was heißt das jetzt?
Der negative Bescheid wurde aufgehoben.. weil diskriminierung/willkür bzw. Auslegungsfehler(fehlende Auslegung)
Zitat von www.juristenblatt.at
Klassische juristische Berufe?
Derzeit sieht es so aus, dass Wirtschaftsrecht Studierende, die ihr Studium nach dem 30.08.2009 begonnen haben, nach dem Berufsrechtsänderungsgesetzt zu den klassischen juristischen Berufen zugelassen sind. Die Voraussetzungen hierfür sind, dass sie im Zuge der Wahlfächer Strafrecht vertiefen und ihre Diplomarbeit einen juristischen Schwerpunkt hat.
Studierende, die vor dem 30.08.2009 ihr Studium angefangen oder absolviert haben sind derzeit ausgeschlossen. Sie können zwar mit der Genehmigung des OLG Präsidenten ein Gerichtsjahr absolvieren, jedoch wird dies als Praktikum betrachtet und ermöglicht nicht die Zulassung zu den klassischen Berufen.
Wir von der Fachschaft Jus sind in Zusammenarbeit mit dem Fakultätsstudienleiter sehr darum bemüht, diese Situation zu ändern, da zwischen den Studierenden vor dem 30.08.2009 und denen danach studienplantechnisch kein markanter Unterschied besteht. Zusätzlich bevorzugt das Berufsrechtsänderungsgesetzt die Wirtschaftsrecht Studierenden der WU Wien. Diesen ist es möglich, die klassischen Berufe zu ergreifen, auch wenn sie ihr Studium vor dem 30.08.2009 begonnen haben.
Deine FStV Jus
Weiß jemand schon was neues? Brauche Nichtmehr allzu lange für mein Studium und hätte dann schon gern gewusst ob die Möglichkeit besteht oder nicht..
Hallo,
dieser Thread hat über 4.000 Hits, was mich annehmen lässt, dass ich nicht der Einzige bin den das Thema interessiert.
Aber anscheinend weis echt niemand irgendwas. Bedauerlich, denn die WU hats immerhin geschafft sich für ihre Studenten einzusetzen.
In Innsbruck ist das scheinbar unter den Tisch gekehrt worden.
Das Einzige was ich finden kann im Internet sind 2 neuerliche Urteile des VfGH
1.) http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/V...0B00271_01.pdf
2.) http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/V...0B01345_00.pdf
Mir persönlich geht es nicht darum unbedingt den Anwaltsberuf auszuüben, sondern darum mich benachteiligt gegenüber WiRe Studenten zu fühlen, die eben nach dem besagten Datum und noch dazu bei gleichem Studienplan angefangen haben...
Ich werde demnächst auf die Fachschaft schauen und dort mal ein paar Fragen stellen.
Werde dann hier berichten.
ja vorallem ist der studienplan wirklich quasi gleich, weiß nicht wie das für eine begründung reicht, dass die studenten nach dem datum dürfen und die davor nicht.
wär nett, wenn du berichtest, danke!
hallo ihr lieben,
ich war im jahr 2008 bis 2009 inskribiert in wire.
aufgrund meiner arbeit, weider exmatrikuliert und okt 2010 wieder inskribiert.
ist man ab august 2009 inskribiert, kann man ja auch anwalt usw unter best. voraussetzungen werden.
was zählt da bei mir? 2008 schon?
lg
ich würd sagen 2008, meines wissen wann du das 1. mal das studium aufgenommen hast.
Auf einmal gehts.
--> http://www.juristenblatt.at/index.php?id=250
Die Quellen würden mich allerdings doch interessieren. Bzw. würd ich gern die original Dokumente, die das belegen sehen.
Wenn jemand was genaueres über die Quellen weis wärs super. Bzw könnte man diese Scans auch online stellen.
Hallo!
Es stimmt schon so wie es die Fachschaft schreibt.
Der Antrag auf Überprüfung der Gleichwertigkeit muss mitsamt aller Unterlagen (Bescheid, Diplomzeugnisse, Studienerfolgsnachweis,...) beim OLG-Präsidium abgegeben werden. Dieses beauftragt dann einen von (bisher) 3 Universitätsprofessoren mit der Erstellung eines Gutachtens über das Studium und die DA. Ausschlaggebend ist in erster Linie natürlich die DA da die Gleichwertigkeit des Studiums ja eigentlich schon festgestellt ist. Der Antrag kostet € 140,00 und das Gutachten, wenn ich mich richtig erinner, nochmals € 120,00 oder € 130,00. Die Dauer der Erledigung ist abhängig vom Professor der mit der Erstellung des Gutachtens beauftragt wird. IdR wird aber eine Frist von Seiten des OLG von 2 Monaten gesetzt. Es sollte aber normal um einiges schneller erledigt werden.
Wenn man dann den positiven Bescheid bekommen hat, kann man sich ganz normal für die Gerichtspraxis anmelden und es stehen einem (theoretisch) alle juristischen Berufe offen. Bei einem negativen Gutachten/Bescheid ist meines Wissens nach eine Zusatzarbeit in Form bzw. im Umfang einer Diplom-/Seminararbeit mit juristischem Schwerpunkt erforderlich.
mfg
Ja habs selber durchgemacht und bin grad mitten in der Gerichtspraxis.
Das mit "in der Theorie" meinte ich so, dass ich zumindest noch nicht 100% überzeugt bin, dass Wirtschaftsrechtler von klassischen Juristen voll akzeptiert werden und somit gleich behandelt werden. Man hört schon ab und an negative Meinungen, insbesondere natürlich im Hinblick auf die schriftlichen Prüfungen die wir ja nicht haben.
Ich denke mal, wer in eine Wirtschaftskanzlei gehen will, sollte nicht das große Problem haben. Vorstellen könnte ich mir aber, dass es Probleme geben könnte, in einer "normalen" Kanzlei unter zu kommen.
Wie gesagt, das ist jetzt nur mal mein Empfinden. Ich habs selber noch nicht probiert, bin aber der Meinung, dass ein Wirtschaftsrechtler nicht von Haus aus ein schlechterer Jurist ist und es vielmehr an einem selbst liegt mit den Vorurteilen aufzuräumen. ;-) In der Praxis lernt man ohnehin viel mehr und schneller als in 8 Semestern Jus bzw. 9 Semestern WiRe...
mfg
jaja die ewige Jus vs Wire Diskussion.
Aber wär super wenn du mal ab und zu hier reinschreiben könntest wie es so voran geht.
lg