Hallo,
schreibt jemand von euch die FP jetzt im Dez?
Und hat jemand lust mit mir die Klausuren durchzugehen?
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Hallo,
schreibt jemand von euch die FP jetzt im Dez?
Und hat jemand lust mit mir die Klausuren durchzugehen?
Hallo ich würd die FP im Dezember machen also wenn du Lust hast würd gern die Klausuren durchgehen
csae1827
Da ich im letzten Semester nicht alle Vorlesungen gehen konnte, wollte ich mal nachfragen, was zum Steckel-Teil bzw. zu den IFRS kommt.
ad Konzernrechnungslegung: nur Kapitalkonsolidierung (also Erst- und Folgekons) oder wurde mehr gemacht?
ad IFRS: das gesamte Skript?
Ich habe mal vor, die letzten FP durchzurechnen und kann an dieser Stelle gerne die Ergebnisse posten und mit euch vergleichen.
Hast du die letzten Fachprüfungen? von diesem Jahr?
wenn ja könntest du sie mir schicken oder so?
csae1827
hi!
könntest du mir auch die fp schicken?
csaf0001, wär super!
ergebnisse posten wär sehr hilfreich!
hi!
hab grad gelesen, dass fp im umgang sind! wär super wenn du sie mir auch schicken könntest! danke im voraus!
csaf8838
Die alten FP liegen am Institut zum Kopieren auf.
ja, danke! aber hab sie eh im sowiforum als download gefunden!
wollen wir uns vielleicht mal nächste woche zum lernen treffen?
ja gerne, wann hast zeit nächste woche? Montag oder Dienstag wär gut!Ist nicht so knapp zur klausur!
Hallo,
bin gerade fleißig am rechnen und habe zwei fragen,
hat jemand von euch die FP vom feb 2008 termin, da kommen verbindlichkeiten mit stille reserven vor, was mach ich mit denen?
und dann noch eine andere fragen, wenn es einen neg. ub gibt, muss ich dann die stillen lasten auch proportional aufteilen?
danke
ach ja, trilety und ich treffen uns morgen im 14 uhr in der studierzone und gehen die alten klausuren durch bzw vergleichen unsere lösungen, falls jemand lust hat, kann gerne dazustossen
ich denke nicht, dass die stillen lasten aufteilen musst. der auflösbare betrag ermittelt sich ja schon durch: UB + ant. stille Lasten = auflösbarer BetragZitat:
Zitat von Lady
wenn es unterschieden in vbk/fdg gegenüber verbunden unternehmen gibt musst du für jedes jahr die aufrechnungsdifferenzen ermitteln und die erfolgswirksam ausbuchen.
denke zu mindestens, dass es so gehen müsste
wenn es unterschieden in vbk/fdg gegenüber verbunden unternehmen gibt musst du für jedes jahr die aufrechnungsdifferenzen ermitteln und die erfolgswirksam ausbuchen.
kannst du mir das vielleicht mit einem beispiel erklären?
danke!
Hallo! Hab mir gerade alle Folien vom IFRS Teil (Pawlowski) ausgedruckt. Sind ganz schön viele (samt Zusatzstunde)... . Weiß jemand aus Erfahrung wie genau man den Pawlowski Teil zur FP können muss: Reicht es wenn man das Skript von der Studia ganz gut beherrscht oder muss man die Folien sehr gut können oder beides? Hab ja gehört dass der Steckel Teil (KonzernRL) wichtiger für die FP ist... . Danke!
Die Ergebnisse der Fachprüfung von letzter Woche sind seit heute per lfu:online abrufbar.
Viel Glück an alle und frohe Weihnachten!
Könnte mir bitte jemand sagen, welches Skriptum bezüglich IFRS es bei der Studia zu kaufen gibt? Danke :)
Könnte mir jemand die alten Klausuren der letzten Semester schicken? Danke! :smile:
Und weiß jemand ob es für den IFRS Teil noch ein Skriptum zu den Folien gibt?
Hallo!Zitat:
Zitat von csaf9341
Das ist ein Orac Skript mit dem Titel: International Reporting Standards - Eine Einführung, Autoren: Steckel, Bytzak
Kann aber nicht sagen inwieweit es für die FP relevant ist.
Könnte mir bitte auch jemand die alten Klausuren der letzten Semester schicken? Danke! :smile:
csaf6433@uibk.ac.at
Die Klausuren am besten an klausuren@sowi-forum.com schicken, weil dann können wir die Klausuren allen Usern zur Verfügung stellen.
Danke!
Könnte mir bitte jemand bei folgendem Beispiel helfen:
Latente Steuern: Ein Vermögenswert wird in der IFRS Bilanz mit 500 ausgewiesen, in der Steuerbilanz mit 1000.
Also gibt es einen Unterschied von 500, der zur Bildung von latenten Steuern führt. Steuern=25%von 500=125
Also bucht man: Aktive Latente Steuern/ Steueraufwand 125
Und in den Folgejahren immer: Steueraufwand/Aktive Latente Steuern
die Folgebuchungen versteh ich noch, weil die Steuer für den Handelsbilanzgewinn ja höher sein muss.
Aber was ich nicht verstehe, wieso bei der ersten Buchung der Steueraufwand um 125 reduziert wird, da der Vermögenswert ja nicht in die G+V einfließt und somit der Steueraufwand im Jahr um 125 zu niedrig ist, da ja kein Aufwandsposten in der G+V korriegiert wird.
Hoff da kann mir jemand helfen :)
bezüglich FP-Anmeldung: wurden bei euch schon die PS-Seminarnoten eingtragen (PS beim Baldauf)?
e/ hat sich erledigt. die noten sind drin und anmeldung funktioniert
Hallo,
Hallo, Schreibe demnächst die FP für GK Wirtschaftsprüfung. Hat jemand Lust mit mir zu lernen
ich würde sie auch gern in Februar schreiben, hatte aber noch keine Zeit zum Lernen. Also falls du lust hast, würd ich gern mit dir lernen.
bezüglich ps baldauf: sind steuerabgrenzungen nicht prüfungsrelevant? glaub zwar dass er das gesagt hat aber bin mir nicht 100% sicher
vielleicht kann mir jemand helfen: folgekonsolidierung: es fallen die Rückstellungen in denen die stillen lasten enthalten sind weg => was ist jetzt das Gegenkonto zum Rückstellungskonto für die Ausbuchung der stillen lasten in der Konzernbilanz? der Bilanzgewinn oder die Gewinnrücklagen? Bei der Erstkonsolidierung waren es ja die Gewinnrücklagen.
wär super wenn das jemand wüsste :)
BilanzgewinnZitat:
Zitat von matthias06012
IdR wird bei der Erstkonsoldierung erfolgsneutral gebucht.
super- vielen vielen dank!
Kann mir jemand sagen was für die einheitliche Leitung Voraussetzung ist.
Sind die 20% bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften vorgeschrieben oder?
Und wie schauts bei Personengesellschaften aus? (ohne persönliche Haftung des Gesellschafters) Da steht im Skript dass die allgemeinen Ausführungen sinngemäß gelten, aber was soll das heißen? ;)
Deswegen sagt man ja auch, dass die Anwendung des Control-Tatbestands erheblich leichter ist.Zitat:
Zitat von csaf9341
Das Konzept der Einheitliche Leitung funktioniert wie folgt:
Um ein Unternehmen als Tochterunternehmen in den Konsolidierungskreis mit aufzunehmen müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein.
1. unter einheitlicher Führung einer KG im Inland (unserem Falle mit Firmenbucheintrag in Österreich), d.h. wesentlichen Einfluss in die Geschäftspolitik oder Finanzpolitik des TU durch das MU
2. Eine Beteiligung isd § 228 UGB:
Wenn es sich bei dem Tochterunternehmen um eine KG oder Genossenschaft handelt dann muss die Beteiligung 20 % des Nennkapitals (des TU) betragen. Für Personengesellschaften gilt, dass wenn das MU ein persönlich haftender Gesellschafter im TU ist, dann gilt dies als Beteiligung.
Bei der Beteiligung gilt generell, dass diese vorübergehenden (langfristigen) wirtschaftlichen Charakter hat, d.h. der Erwerb des Hedge Fonds XYZ um diesen nach 6 Monaten mit Profit zu veräußern zählt nicht dazu.
Am besten wird das einem auf Seite 20 klar. Schau dir dazu die Erläuterung an und wenns Fragen gibt, dann kann ich dir gerne helfen.
Bezüglich anderer Beteiligungsarten bei Personengesellschaften kann ich dir nicht helfen. Aber ich schätze, dass man hier § 228 allgemein anwendet.
Super danke!! :) Gilt bei anderen Personengesellschaften (also keine persönliche Beteiligung) dann auch die 20%Grenze oder?Zitat:
Zitat von Namsuoires
Wie ist es eigentlich bei der Schuldenkonsolidierung: Bei der Folgekonsolidierung sind bei den Fachprüfungsfragen ja meistens die Forderungen/Verbindlichkeiten von der Erstkonsolidierung nicht mehr vorhanden. Buch ich die dann einfach so aus oder? Bilanzgewinn/Gewinnrücklagen (da der Bilanzgewinn beim MU ja zu hoch ist)
Danke schonmal :)
Also bezüglich Beteiligung müsste ich kurz im UGB nachlesen, hab das jetzt aber nicht bei mir. Generell aber nein, ich glaube man benötigt keine 20 % Grenze, wüsste nämlich auch nicht wie das möglich sein sollte. Ein wirtschaftlicher langfristiger Charakter genügt als Beteiligung.Zitat:
Zitat von csaf9341
Forderungen bzw. Verbindlichkeiten unter verbundenen Unternehmen werden in der Erstkonsolidierung erfolgsneutral verbucht, d.h. Differenzbetrag in Gewinnrücklagen.
Im Folgejahr wird dann im Bilanzgewinn bzw. -verlust gebucht, wenn sich der Differenzbetrag verändert hat. So verstehe ich es einmal, lasse mich aber gerne korrigieren.
also soweit ich das verstehe (lt. b.s. 62) muss der Differenzbetrag bei der erstkonsolidierung den Bilanzgewinn erhöhen bzw den bilanzverlust verringern! Der Grund dafür ist: Das MU hat eine Forderung gegen ein TU in zb höhe von 60; jetzt rechnet das MU, dass es aus irgendwelchen Grunden nur mehr 40 bekommt => es bucht also im EA: Aufwand / Forderung 20 somit sinkt der Bilanzgewinn um 20... Das darf er natürlich nicht, weil es die Forderung genauso wenig geben darf wie die Abschreibung, da es ja verbundene Unternehmen sind. Somit muss der Bilanzgewinn um 20 erhöht bzw. der Bilanzverlust (wie es im buch heißt) um 20 vermindert werden. Dies funktioniert dadurch, dass man die 20 in der H-Seite der Konsolidierung einträgt....
hoffe es ist so einigermaßen verständlich ;)
ok, ich nehms wieder zurück.... bei der Erstkonsolidierung muss erfolgsneutral gebucht werden! nur bei den folgekonsolidierungen gilt das oben gesagte - und auch nur dann, wenn die Abschreibung der Forderung in diesem jahr statt fand....
Meines Erachtens wird bei der ERSTkonsolidierung nur erfolgsneutral gebucht. Bsp: Wenn ein MU ein TU am 30.11. erwirbt und dadurch eventuell bestehende Vbdl. oder Ford untereinander bestehen welche zu einem AD führen (Differenzbetrag bzw. Aufrechnungsdifferenz), und gegeben, dass diese unverändert bis zum 31.12. bestehen (angenommener Konzernstichtag), dann muss man die AD erfolgsneutral verbuchen. Grund dafür ist, dass man bei einer Erstkonsolidierung ja nicht das Konzernjahr - und somit die Veränderung des ADs - verrechnet.Zitat:
Zitat von matthias06012
Im Folgejahr wird erfolgswirksam gebucht sobald sich eine Aufrechnungsdifferenz ergibt. Denn hier kann man die AD dem Jahr zuteilen und somit auch im GuV korrigieren.
edit: Sorry Matthias, habe deine Antwort erst jetzt gesehen.
da gibts nichts zum Entschuldigen ;) dank deiner erklärung versteh ich jetzt endlich den sinn der erfolgsneutralen verbuchungen in der Erstkonsolidierung! thx!Zitat:
Zitat von Namsuoires
Folgendes Beispiel:
Zwischenergebniseleminierung, Aufwand- und Ertragskonsolidierung:
MU liefert an das TU 100 Stück der Ware A. Die Herstellungskosten betragen EUR 10 pro Stück. Der Rohaufschlag des MU beträgt 20 %. Am Ende des Jahres liegen beim Tochterunternehmen aus diesem Einkauf noch Waren im Wert von 240 unbearbeitet auf Lager. Der Weiterverkauf der Waren durch die Tochter erfolgen ohne weitere Bearbeitung.
Wie hoch ist das zu eliminierende Zwischenergebnis? Wie lauten die Konsolidierungsbuchungen in der Bilanz und der GuV (Aufwands- und Ertragskonsolidierung) bei getrennten Buchungskreisen isoliert für diesen Sachverhalt.
Meine Antworten:
1) Zwischenergebnis = 240 / 12 = 20 * (10 * 20%) = 40 (ODER 240 - 240/1,20)
Das zu eliminierende Zwischenergebnis ist EUR 40.
2)a)
Konsolidierung - Eliminierung Zwischenergebnis:
Bilanzgewinn EUR 40 / Konzernvorräte EUR 40
2)b)
Aufwands- und Ertragskonsolidierung:
Umsatzerlöse EUR 1.200 / Aufwände EUR 1.200
Konzernvorräte am Stichtag: EUR 200
Umsatzerlöse des Konzerns am Stichtag: EUR 960
Aufwände des Konzerns am Stichtag: EUR 1.000
Jahresüberschuss des Konzerns am Stichtag: EUR 160
Kann das jemand bestätigen?
hab ich auch so gerrechnet
hät noch ne frage: wenn zu beurteilen ist ob ein unternehmen einen konzernabschluss aufstellen muss und das TU ist ein Gemeinschaftsunternehmen. lautet die antwort NEIN? da eine quotenkonsolidierung ja nicht verpflichtend ist?
Ich nehme einmal an, dass du dich auf die die MC-Fragen in der gleichen Fachprüfung beziehst. In der Angabe steht "im Sinne der VOLLkonsolidierung" und daher ist - meines Erachtens - die Antwort Einbeziehungsverbot.Zitat:
Zitat von fa11out
Man kann das TU jedoch anhand einer Quotenkonsolidierung einbeziehen. Siehe Seite 71, Skript.
Kurz zum Vergleichen:
Nr. 1 Einbeziehungspflicht (Control-Tatbestand)
Nr. 2 Einbeziehungspflicht (Stimmrechtsmehrheit, 45 % von 80% (100 % - 20 %))
Nr. 3 Einbeziehungsverbot (aufgrund der GEMEINSAMEN Führung)
Nr. 4 Einbeziehungswahlrecht (unwesentlichen Charakter)
Nr. 5 Einbeziehungsverbot (kein Control-Tatbestand oder einheitliche Leitung)
in der Angabe steht nichts von Vollkonsolidierung "[...] hinsichtlich der Pflicht des MU zur Erstellung eines Konzernabschlusses "
Ansonsten wird ja immer nach Vollkonsolidierung gefragt und war deshalb bischen vewirrt. Hab jetzt nochmal nachgelesen und es steht, dass man bei Gemeinschaftsunternehmen anstatt Quotenkonsolidierung die Equity-Bewertung anwenden darf.
Dann beziehst du dich wohl nicht auf die Fachprüfung vom 07.07.2007Zitat:
Zitat von fa11out
Hier steht nämlich "Wählen Sie dabei zwischen Einbeziehungspflicht, -wahlrecht und -verbot im Sinne der Vollkonsolidierung.
Könnte es sein dass bei der G+V auch so gebucht wird?Zitat:
Zitat von Namsuoires
Umsatzerlöse 240
Bestandsveränderung 200 (wurde erhöht)
Jahresüberschuss 40 (dieser Gewinn wurde noch nicht realisiert)
Also ich würde da so antworten ;) :Zitat:
Zitat von Namsuoires
Nr. 1 Einbeziehungspflicht (Control-Tatbestand)
Nr. 2 Einbeziehungspflicht (Stimmrechtsmehrheit, 45 % von 80% (100 % - 20 %))
Nr. 3 Einbeziehungsverbot (aufgrund der GEMEINSAMEN Führung)
da war ich mir auch nicht sicher, eigentlich kann es ja in den Konzernabschluss einbezogen werden. Aber es steht ja im Sinne der Vollkonsolidierung. Das wird es ja nicht, also eher Verbot..
Nr. 4 Einbeziehungswahlrecht (unwesentlichen Charakter)
Nr. 5 Einbeziehungspflicht (Control-Tatbestand gegeben, da es ausreicht wenn ein Organ bestimmt werden kann)
Vielleicht hat ja jemand noch Lust die anderen Ergebnisse zu vergleichen..
Wie genau lernt ihr eigentlich den IFRS Teil, bei einigen Beispielen, wie z.B. Beispiel 2 Investitionszuschüsse komm ich nicht ganz mit. Wie kommt man denn hier auf die Abschreibungen von 8000?
Und bei der Fallstudie 6 Unternehmen G (latente Steuern):
Da werden ja die Finanzierungskosten als latente Steuerschuld angesetzt. Eigentlich müsste es ja eine Steuerforderung sein oder? Da im diesen Jahr im IFRS Abschluss weniger Steuern gezahlt werden (da es hier abzugsfähig ist) und in der Steuerbilanz mehr Steuern gezahlt werden (da sie hier erst abzugsfähig sind, wenn sie gezahlt werden, also im nächsten Jahr) Blickt da jemand vielleicht durch? ;)
also auf die 8000 kommen daher: die 160T / 5 Jahre und da die Afa monatlich zu berrechnen ist: geteilt durch 12 und dann mal die 3 Monate von Juli bis September.
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Nr. 5 Einbeziehungspflicht
würde ich auch so sehen, da es ausreicht wenn man die Mehrheit der Mitglieder eines Organs bestimmen kann
Ganz genau, nach IFRS darf man nämlich monatlich abschreiben, was im UGB nicht gestattet ist.Zitat:
Zitat von fa11out
Sehe gerade, dass ich mich da verlesen habe. X-AG ist ja das MU und Z-AG das TU. Daher besteht selbstverständlich ein Control-Tatbestand und somit Einbeziehungspflicht. Danke fürs Vergleichen!Zitat:
Zitat von fa11out
2)b) stimmt so meiner Meinung nach nicht ganz: Und zwar wurde beim TU ja nicht der komplette Aufwand in Höhe von 1.200 erfasst, sondern nur der Aufwand, der auf die bereits verkauften Waren entfällt (960 €) (vgl. der wareneinsatz wird erst bei verbrauch/verkauf erfasst) => der Rest, 240, ist noch auf Lager => aus Konzernsicht handelt es sich hier um eine Bestandsveränderung in dieser Höhe => BS:Zitat:
Zitat von Namsuoires
Umsatzerlöse 1200
an Aufwand 960
an Bestandsver. 240
müsste so passen...lass mich aber gern belehren ;)
Könnte es sein dass bei der G+V auch so gebucht wird?Zitat:
Zitat von matthias06012
Ich würde da so buchen:
Umsatzerlöse 240 --> der Rest wurde ja realisiert und ist somit nicht auszubuchen
Bestandsveränderung 200 (wurde erhöht) die vorräte sind noch auf lage (ohne Gewinn)
Jahresüberschuss 40 (dieser Gewinn wurde noch nicht realisiert)
Beim dem Beispiel ist zu beachten, dass man nur die Konsolidierungsbuchungen anführen muss. Ich meld mich später wieder, schau mir das am Abend in Ruhe an.