Hat jemand alte Fachprüfungen vom Kurs Unternehmensrechnung- und sanierung? Bitte online stellen!
Kann jemand sonst so sagen, was bei der FP gekommen ist? Was sollte man lernen?
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Hat jemand alte Fachprüfungen vom Kurs Unternehmensrechnung- und sanierung? Bitte online stellen!
Kann jemand sonst so sagen, was bei der FP gekommen ist? Was sollte man lernen?
Findest eh hier im Forum:
http://www.sowi-forum.com/forum/showthread.php?t=13139
In der Zwischenzeit waren aber doch schon wieder ein paar FP!?
:?: Kann man bei der FP das Formelblatt verwenden oder muss man alle Formeln auswendig lernen?
Keinerlei Unterlagen erlaubt. Musst du alles auswendig können.Zitat:
Zitat von Albert
Hi liebe Leut!
Such eigentlich nur ein paar Leidensgenossen, die auch die FP am Freitag schreiben und erst jetzt anfangen zu lernen ;)
Hoff es geht sich noch aus, was meint ihr?
lg Coach
Ich schreibe auch am Freitag und habe erst gestern "richtig" lernen angefangen. Allerdings bin ich beim letzten Termin schon einmal angetreten, und muss daher nur "auffrischen".Zitat:
Zitat von Coach
Ohne dass ich jetzt demotivierend sein will: aber es ist schon sehr viel Stoff, der tw. sehr detailiert abgefragt wird, bzw. im Rahmen von Beispielen geprüft wird, wo sehr, sehr spezielles Wissen gefordert ist. An deiner Stelle würde ich mich ranhalten.
Viel Erfolg!
Danke für die Info haraldag, das motiviert mich noch ein bisschen mehr reinzuhauen!Zitat:
Zitat von haraldag
Bin grad bei dem Insolvenzrecht... Ich würde gerne folgende Beispiele mit Euch diskutieren:
Wie würdet ihr das lösen? Gebt mir bitte Feedback auf meine Lösung:Zitat:
Berechnen Sie für die jeweiligen Gläubiger(art) der nachfolgenden Sachverhalte die Höhe der Befriedung deren Ansprüche sowie die Konkursquote (10 P):
i) Masse (inkl. Aus- und Absonderungsrechte; Liquidationserlös): € 900.000; Es bestehen Konkursforderungen in Höhe von € 10.000.000.
Weitere Forderungen: Die Bank A hat den aushaftenden Kredit in Höhe von € 200.000 mittels Hypothek auf ein Grundstück besichert. Der Liquidationserlös beträgt €300.000 (in den €900.000 enthalten).
Gläubiger besitzt den Eigentumsanspruch auf eine Maschine (Liquidationserlös €40.000; in den € 900.000 enthalten).
Nach der Konkurseröffnung fallen noch Kosten für das Verfahren €5.000, für den Masseverwalter €15.000 und sonstige Kosten (Arbeiternehmere,t c.) iHv € 50.000. (5P)
Also, fix gezahlt werden müssen mal die Kosten für das Verfahren: 5.000
+ die Kosten für den Masseverwalter: 15.000
+ die Kosten für die Arbeitnehmer: 50.000
= 70.000
Absonderungsanspruch:
-> Evtl. Bank mit aushaftenden Kredit?: 200.000
Aussonderungsansprüche:
-> Maschine mit Eigentumsanspruch: 40.000
= Gesamtsumme von 310.000
Masse = 900.000
Differenz = 590.000
D.h. für den Rest der Forderungen sind 590.000 übrig. Wie berechne ich nun diese Konkursquote? Muss ich da die 310.000 Euro die beglichen werden von den 10.000.000 Gesamtforderungen abziehen, sprich: 9.590.000 / 590.000 = 16,4 % Konkursquote
Löst man Aufgaben dieser Art so oder habe ich es mir hier etwas zu einfach gemacht? ;)
lg Coach
MMn hast du (fast) alles richtig gerechnet. Zu deiner Frage: die 310.000 sind Masseforderungen, bzw. Aus- und Absonderungsrechte, und als solche von vornherein nicht in den Konkursforderungen enthalten. Die Konkursquote ist also mMn 10.000.000/590.000.Zitat:
Zitat von Coach
Merci für die Infos! Schön zu hören, dass ich soweit mal am richtigen Weg war :)Zitat:
Zitat von haraldag
Hier noch ein weiteres Beispiel, dieses ist allerdings schwieriger:
Hmmm, wie hier vorgehen?Zitat:
Masse (inkl. Aus- und Absonderungsrecht; Liquidationserlös) 80.000; Es bestehen Absonderungsrechte in Höhe von € 40.000. Der Liquidationserlös (in den €80.000 enthalten) der Absonderungsgüter deckt die Absonderungsrechte nur zu 50%. In der Masse ist ein Aussonderungsgut mit einem Liquidationswert in Höhe von 20.000 enthalten.
An Masseforderungen bestehen: Ansprüche aus der Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen (Auflösung nicht nach § 25 KO) € 15.000; Forderungen der Arbeitnehmer auf laufendes Entgelt nach der Konkurseröffnung €20.000; Verfahrenskosten €15.000; sonstige Masseforderungen €5.000. Sonstige Konkursforderungen wurden in Summe €500.000 anerkannt. (6P)
Masse = 80.000
Aussonderungsansprüche:
Forderungen Arbeitnehmer: 20.000
Verfahrenskosten: 15.000
(was passiert mit den Auflösungen die nicht nach § 25 KO geschehen sind + mit den sonstigen Masseforderungen? Kommen die zu den normalen Konkursforderungen hinzu?)
Absonderungsrechte:
40.000 ? (-> komm mit dem Teil irgendwie nicht ganz klar: Es bestehen Absonderungsrechte in Höhe von € 40.000. Der Liquidationserlös (in den €80.000 enthalten) der Absonderungsgüter deckt die Absonderungsrechte nur zu 50%. In der Masse ist ein Aussonderungsgut mit einem Liquidationswert in Höhe von 20.000 enthalten.)
Hmm, komm bei diesem Beispiel irgendwie auf keinen grünen Zweig, wäre super wenn mir jemand weiterhelfen könnte!
lg Coach
Die Absonderungsrechte werden mit 20.000 bedient (50% der 40.000), die restlichen 20.000 werden zusätzliche Konkursforderung. Außerdem fallen die 20.000 des Aussonderungsguts weg. An Masse bleiben 40.000.Zitat:
Zitat von Coach
Wenn die Auflösung nicht nach §25 KO erfolgt, sind es Masseforderungen (hab mein Skriptum grad nicht bei der Hand, bitte korrigier mich wenn das falsch ist). Entgelt nach Konkurseröffnung ist ebenfalls Masseforderung, Verfahrenskosten sowieso. In Summe liegen daher Masseforderungen von 15.000 + 20.000 + 15.000 + 5.000 = 55.000 vor.Zitat:
Zitat von Coach
Von der Masse bleiben nach den Aus- und Absonderungsrechten noch 40.000 übrig, also Masseninsuffizienz. Die Masse wird daher in einer bestimmten Rangfolge auf die Masseforderungen aufgeteilt. Ich glaube, erst werden die Barauslagen des MV bezahlt, dann die Verfahrenskosten, ...
Müsstest du auch im Skript nachlesen, falls das in der Fragestellung überhaupt verlangt war.
Die Konkursforderungen werden in diesem Fall gar nicht bedient.
Klingt logisch! Danke für den Hinweis! Werd mir das ganze morgen nochmal genauer anschauen!Zitat:
Zitat von haraldag
lg Coach
Nur so ein Hinweis: das Berechnen von Quoten und Ansprüchen ist mMn eher leicht, und macht nicht so viel Punkte aus (beim letzten Termin waren es gerade mal 6 von 90 Punkten!).Zitat:
Zitat von Coach
Der Großteil der Klausur war letztes Mal (und auch in den Jahren davor, soweit ich das gesehen habe) Bilanzanalyse, d.h. Bilanzbereinigung, Cashflow Statement, Kennzahlrechnung, und allgemeine Bilanzierungsregeln (Bewertungsansätze,...). Dazu kommen noch offenen Überblicksfragen zum Thema Insolvenzrecht und Ext.Rewe.
Merci für den Hinweis Harald, Du hast absolut Recht, ist mir heut auch grad aufgefallen.Zitat:
Zitat von haraldag
Ich werd mich inhaltlich leider eh etwas einschränken müssen. Ich spekulier mal das am FR die indirekte CF Berechnung + ein paar Kennzahlen kommen.
lg Coach
Darauf haben bei den beiden letzten Terminen viele spekuliert (inkl. mir selber). Wie es ausgegangen ist, kannst du dir vermutlich denken...:cry:Zitat:
Zitat von Coach
Ich habs gehört... aber ich hoff er wird jetzt nicht zum dritten Mal in Reihenfolge Bilanzbereinigung bringen... ich werds riskieren müssen, sonst muss ich im September nochmal ran...Zitat:
Zitat von haraldag
Hmm, hab mir grad alte Prüfungen angeschaut und bei der Frage zu Unternehmenssanierung bezieht sich der Prof. fast immer auf Maßnahmen im Bereich der Unternehmensfinanzierung und des Rechnungswesens... steh da jetzt irgendwie auf der Leitung,
wenn er zB schreibt "nennen sie stichwortartig wesentliche Insolvenzursachen im Bereich Unternehmensfinanzierung und Qualität des Rechnungswesens?" -> was will er denn da hören?
lg Coach
Das ist das große Problem (oder eines davon) bei den UR Klausuren, dass man oft nicht weiss auf was die Frage hinausläuft.Zitat:
Zitat von Coach
In diesem Fall würde ich sagen, er will so was hören wie:
Straffes Mahnwesen
Konsequente Forderungsbetreibung
Konsequente Fakturierung aller Leistungen
Fristenkongruente Finanzierung
Umsatzangepasste Lagerhaltung
Ausnutzen von Skonto
...
(bzw. genau das Gegenteil von allem o.g., was ich hingeschrieben habe war eher die Insolvenzvermeidung!)
In den heurigen VO Folien hat er insges. 12 Folien mit Überschrift "Insolvenzursachen", da solltest du genug Auswahl finden.
Merci! Ich seh düster für morgen, hab das Zeugs nicht mehr wirklich durchgebracht... grrrr.... naja, Euch allen viel Glück,Zitat:
Zitat von haraldag
lg Coach
EDIT: Eine Frage hätt ich noch falls noch wer reinschaut :)
Wir schreiben den August 2008
"Der zahlungsunfähige GS bezahlt einem wichtigen Lieferanten dem die finanzielle Lage des GS bekannt ist, im Juni 2008 eine bereits überfällige Schuld, da der Lieferant mit einer Strafanzeige im Falle einer Nichtbezahlung gedroht hat"
-> Ich schwanke zwischen Benachteiligungsabsicht und Anfechtung wegen Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit... was ist es denn Eurer Ansicht nach?
Generell find ich die Benachteiligungsabsicht deckt sich irgendwie mit vielen anderen Anfechtungen, gibts etwas womit man diese Benachteiligungsabsicht von den anderen Anfechtungen abgrenzen kann?
Dasselbe bei einem weiteren Tatbestand: "Der GS verkauft seinen Oldtimer unter Wert an seinen Freund um weiterhin an Oldtimerrennen mitmachen zu können und sein Fahrzeug dem Zugriff seiner Gläubiger entziehen zu können"
-> Benachteiligungsabsicht oder Begünstigungsabsicht?
Vielleicht kriegst es ja noch rechtzeitig zum Lesen:Zitat:
Zitat von Coach
Im ersten Fall würde ich sagen "Begünstigung": ein Gläubiger wird den anderen bevorzugt.
Im zweiten Fall entweder Vermögensverschleuderung oder Benachteiligung.
Merci Harald! Habs noch rechtzeitig gelesen...Zitat:
Zitat von haraldag
... mal schauen ob es gereicht hat, wie ist es Dir ergangen?
lg Coach
Die Klausur war "feiner" als die letzte, aber immer noch ein Wahnsinn. Von Anfang bis Ende nur gerechnet und geschrieben, und trotzdem kaum fertig geworden. Die zwei Kennzahlen, die zu berechnen waren, gehörten doch eher zu den "exotischeren" Kennzahlen. Die Fragestellungen war tw. einfach dämlich: was will er hören bei "Interpretieren Sie Forderungs- und Verbindlichkeitenspiegel"? Oder die Entwicklung der PIV in Tirol? Hat er zwar in den Folien, aber gelernt habe ich das nicht. Für mich ist das kein Wissen, das man sich im Rahmen eines Studiums aneignen soll.Zitat:
Zitat von Coach
Insgesamt verstehe ich nicht, was die mit solchen Prüfungen bezwecken wollen...
Geht mir genau gleich... hab die Selbstfinanzierung da leider auch nicht gekonnt, weil ich mich auf andere Kennzahlen fixiert habe *grrr*... bei den Forderungs- und Verbindlichkeitenspiegel wusst ich auch nicht so richtig was machen... PIV Entwicklung in Tirol find ich auch absolut unnütz zu Wissen, da gibt es elementarere Themen....Zitat:
Zitat von haraldag
... na jetzt hoff ich die Ergebnisse sind bald mal da... wielange hat es denn das letzte mal gedauert + benotet er human?
lg Coach
Letztes mal hat es glaube ich ein oder zwei Wochen gedauert. Ein paar Kandidaten sind nach der Klausur zu ihm, und haben ihn darauf hingewiesen dass die Bilanzbereinigung in den PS nie durchgenommen wurde. Daraufhin wollte er (lt. eigener Aussage) human benoten. Was er dann auch getan hat: es sind fast alle durchgekommen, auch die, die (angeblich) so gut wie nichts gekonnt haben. Nur einer, der vor lauter Frust während der Klausur gar nichts geschrieben hat, war negativ. Aber das sind alles nur Geschichten, die ich gehört habe (ohne Gewähr). Vieles davon ist eh schon kürzlich in einigen Threads in diesem Forum diskutiert worden.Zitat:
Zitat von Coach
Aus diversen anderen Threads zu diesem Thema entnehme ich, dass er prinzipiell eher human benotet.
Sehr gut, dann könnte das ganze klappen :)Zitat:
Zitat von haraldag
Heut waren eh nur ein paar Leut, eigentlich müsst es schnell korrigiert sein.
Hoffen wir das beste!
lg Coach
bestanden
Hey!
Schreibe die FP im Juli und wollte wissen auf was ich mich beim lernen konzentrieren soll.
- Habt ihr die Folien vom Hintringer + Skriptum gelernt, oder reichen nur die Folien?
- Bzgl. Rechnungen: reicht es aus, wenn man sich auf Kapitalflussrechnung, Bilanzbereinigung und Kennzahlen konzentriert?
Wäre klasse wenn ihr mir weiterhelfen würdet!!!!
Das solltest du alles können für die FP:
- Folien von Hintringer
- Skriptum von Fink: "Insolvenzrecht" (ist besser als das Skript vom Hintringer)
- Skriptum von Bytzick/Steckel, "Der Jahresabschluss"
- Das Kapitel 9 vom Egger/Samer/Bertel
- Kapitalflussrechnung, Bilanzbereinigung und Kennzahlen
Ja die Prüfung ist nicht ohne... ich hab sie etwas unterschätzt und bin dann völlig ins Strudeln gekommen... also fang früh genug an. Theorie fragt er sehr genau, also bei uns hat er zB die Entwicklung der PIV in Tirol gefragt... also genau Lernen und irgendwie muss man alles können...
Hi, hab den Kurs vor einigen Semestern gemacht. Denke meine Unterlagen sind nicht mehr ganz aktuell. Wäre jemand bereit mir die Unterlagen kurz zum Kopieren zur Verfügung zu stellen (Folien Hintringer, PS, etc.)? Am liebsten mit Notizen, aber gerne auch per Mail: csaf1670@... Super wären auch die Unterlagen zur Bilanzbereinigung - Partl hat das damals nicht gemacht. Wäre echt dankbar.
lg
Also zumindest die Prüfungen die hier im SOWI-Forum zugänglich sind, schauen echt nicht unschaffbar aus.
Es gibt keinen Kurs den man nicht schaffen kann, also ich finde man soll nicht einen so großen Wind um eine angeblich "unschaffbare" Prüfung machen.
hat jemand von euch das Bsp von der FP am 28.3.2008 ( Beispiel 2 Insolvenzrecht) schon gelöst und kann den Lösungsweg posten?
=>Bzw. kann jemand die Lösung bestätigen, die auf der 1. Seite dieses Themas gepostet wurde von harald ?
das mit der konkursquotenberechnung bzw. erechnung der Ansprüche haben wir doch nie gemacht oder ? ( kann mir das einer kurz erklären wie das geht?)
Wie ich schon in einem anderen Thread geschrieben habe: in der Klausur wird einiges kommen, was in dem Kurs nie gemacht wurde!
Man geht folgendermaßen vor:
Von der Konkursmasse ziehst du Aus- und Absonderungsrechte ab. Du musst aufpassen, ob evtl. Verkaufserlöse von den Absonderungsrechten in der Masse enthalten sind oder nicht (aber das steht jeweils in der Angabe).
Wenn evtl. Verkaufserlöse höher sind als die zugehörige besicherte Forderung, dann fällt der Mehrertrag in die Konkursmasse. Wenn evtl. Verkaufserlöse niedriger sind als die zugehörige besicherte Forderung, dann wird der Fehlbetrag zu den Konkursforderungen hinzugezählt.
Dann dividierst du die so erhaltene Konkursmasse durch die so erhaltenen Konkursforderungen, und erhältst so die Quote.
Neue Fachprüfungen stehen auch ab sofort unter http://www.sowi-forum.com/forum/showthread.php?t=13139, Beitrag Nr. 4 zum Download zur Verfügung!
Hallo Leute!
Ich schreibe die FP wahrscheinlich im Juli, aber die allgemeinen Fragen sind doch wohl echt dämlich, oder? Kann mir das jemand beantworten:
"Wie setzens ich die Herstellungskostenna ch UGB zusammen?D efinieren Sie den Mindest- und
HöchstansatzF.ü r welcheK ostenb estehte in AktivierungsverbotW? orin liegt der Unterschiedb eim
jeweiligen Ansatz in der GuV im Jahr der Aktivierung und den Folgeperioden?"
Und auch den Anfechtungen bin ich mir nicht sicher.
Kann sich das mal einer anschauen? (FP 18.04.09)
2b
1) Benachteiligungsabsicht?
2) ?
3) Begünstigung?
oder FP (29.05.09)
2b
1) Vermögensverschleuderung?
2) Benachteilugungsabsicht (2 Jahre)?
3) Begünstigung?
Kann mir da jemand weiterhelfen? So ganz blicke ich bei den Anfechtungen noch nicht durch... Das Skript gibt auch nicht viel her...
Vielen Dank!
Würde mich auch interessieren, was von den letzten 2 FP die Anfechtungstatbestände sind?
Hat jemand noch die FP vom Februar!?
Bei der FP vom 18. April 2009: Hat jemand die Lösung für das Beispiel 4, die genauen Anschaffungskosten des Grundstückes!?
wäre super wenn jemand die lösungen von den beiden letzten FP posten könnte!
Da hätte ich auch nichts dagegen, wenn jemand die Lösungen hat!?
Erstellen einer Strukturbilanz mit Hilfe der Anhangangaben? Wer hat die Lösung?
Holla. Wäre heute den ganzen Tag auf der Sowi - hat wer Lust, das eine oder andere Beispiel durchzurechnen. (z.B. Cashflow, Strukturbilanz oder ...) Grüße, Michael Tel. 0650 9644999 oder csae6570@uibk.ac.at
Kann mir jemand erklären was bei der Kennzahl "Selbstfinanzierungsgrad" nicht ausgeschüttete Gewinne sind!?
Hallo zusammen, hat jemand von euch die Lösungen der Beispiele "Sachverhalte auf eine Anfechtungsmöglichkeit durch den Masseverwalter" der letzten 3 Klausuren? Ich denke, dass so etwas auf alle Fälle kommt. Wenn ja, würde mich über eine Kontaktaufnahme freuen. (Kaffee, Kuchen, Essen, Bierle ... ihr dürft gerne Forderungen stellen) 0650 9644999 od csae6570@uibk.ac.at Michael
was habt ihr bei den anfechtungsgründen für eine lösung?