Hallo!
Habe meine BWL DA fertig und möchte diese auch für VWL anrechnen lassen....hat jemand Erfahrung damit....was muss ich tun?
Danke
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Hallo!
Habe meine BWL DA fertig und möchte diese auch für VWL anrechnen lassen....hat jemand Erfahrung damit....was muss ich tun?
Danke
soviel ich weiß das ganze mitm Prof. Sutter absprechen, oder?
hi,
ja genau - einfach einen termin mitn sutter machen und dir anrechnen lassen.
noch was: falls die UG-Novelle 2009 im Oktober beschlossen wird (abgestimmt wurde ja bereits), dann gibt es eine übergangsfrist bis 1.1.2011 - danach kann man sich keine arbeiten mehr für ein anderes studium anrechnen lassen.
grüße
woher hast du denn diese info mit der übergangsfrist? es gibt ja gerüchte, dass ab 1.10.2009 (!) keine anrechnung mehr geht.
schreibe gerade diplomarbeit in bwl und möchte es mir für powi anrechnen lassen, wenn es da eine frist gibt brauche ich nicht bereits im august abzugeben. vl kann die info mit der übergangsfrist jemand bestätigen?
steht so in der regierungsvorlage:
„Zu Z 117 (§ 85):
Die Bestimmungen über die Anerkennung von Diplom- und Masterarbeiten sowie künstlerischen Diplom-
und Masterarbeiten (§ 85 in der geltenden Fassung) sollen entfallen, da diese wissenschaftlichen und
künstlerischen Arbeiten zentraler Bestandteil jedes Studiums sind und es daher nicht (mehr) möglich sein
soll, auf der Grundlage einer wissenschaftlichen oder künstlerischen Arbeit mehrere Studien abzuschließen.
Auf Anträge auf Anerkennung von Diplom- und Masterarbeiten bzw. künstlerische Diplom- und Masterarbeiten,
die vor dem 1. Jänner 2011 gestellt wurden, wird aber § 85 in der derzeit geltenden Fassung
weiterhin anzuwenden sein (§ 143 Abs. 19).“
http://www.bmwf.gv.at/fileadmin/user...vorlage_UG.pdf
hoffe das hilft. ;)
danke für die info!
hoffe das wird auch an der sowi so angewandt...
da muss sich auch die sowi daran halten, wenn das die regierung so vorschreibt...
hallo leute,
bin auch erleichtert, dass es für die anrechnung von diplomarbeiten jetzt doch zumindest eine übergangsfrist geben wird.
weiß jemand von euch, ob man sich eine (bereits im erstfach beurteilte) diplomarbeit fürs zweitfach anrechnen lassen kann, bevor man im zweitfach den 2. abschnitt fertig hat?
sonst wirds bei mir nämlich stressig. :???:
lg, pina
ja, das geht auf alle fälle. du kannst ja eine diplomarbeit jederzeit im 2. Abschnitt beginnen und abgeben.
Grüße
ja super, danke für die schnelle antwort.
hab nämlich mal gehört, dass man eine diplomarbeit erst einreichen kann, wenn man den 2. abschnitt eingereicht hat. dann ist das wohl blödsinn.
hab heute mit der sekretärin vom bank tel und die hat gemeint dass es nach dem 1. okt 2009 AUSNAHMSLOS keine wechselseitige anerkennung von DAs mehr geben wird...
was stimmt denn nun? angeblich sollte man das hema auch noch vor dem 1. okt (alos morgen) abzeichnen lassen
morgen...
in der regierungsvorlage steht wie schon von mir geschrieben immer noch eine übergangsregelung bis 1.1.2011 drinnen.
grüße
Ich bin mir nicht sicher, ob sich aus dem Paragraphen 85 idgF ein Recht auf Anerkennung ablesen lässt, da hier mit keinem Wort über Diplomarbeiten anderen Studien geschrieben wird.
Und nun mach ich mich noch schnell unbeliebt. Ich finde diese Neuerung sehr gut (wenn auch mit den neuen Bacc Studien dann mehr oder weniger Gegenstandslos). Bisher konnte man an der SoWi ja mit keinem Mehraufwand 2 Titel kassieren. Dass das nicht Sinn und Zweck der Sache ist sollte ja wohl jedem einleuchten.
Für diejenigen, die jetzt genau darum umfallen natürlich eine blöde Situation. Keine Frage.
Ich denke schon, dass man ein Recht auf Anerkennung hat: "...sind...anzuerkennen" ist für mich recht eindeutig. Ich verstehe nicht ganz, was du mit deinem Nachsatz meinst. Woher soll eine Diplomarbeit, die ich mir anerkennen lassen will, denn sonst kommen wenn nicht von einem anderem Studium?
Ok hier der gesamte Paragraph:
§ 85. Diplom- oder Masterarbeiten oder künstlerische Diplom- oder Masterarbeiten, die an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung positiv beurteilt wurden, sind von dem für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständigen Organ auf Antrag anzuerkennen, wenn sie den Anforderungen einer Diplom- oder Masterarbeit oder künstlerischen Diplom- oder Masterarbeit entsprechen.
Ich würde das so auslegen, dass du dir eine Diplomarbeit anerkennen lassen kannst, die du an einer anderen Uni geschrieben hast. Das muss aber nicht notwendigerweise heißen, dass sie dir auch eine Arbeit in einem anderen Fach anerkennen müssen. Z.B. eine Jus DA für BWL.
Und schließlich ist nunmal VWL auch nicht das Gleiche wie BWL.
Was soll das für einen Sinn machen, eine Diplomarbeit für ein und das selbe Fach an einer anderen Uni anerkennen zu lassen? Meines Wissens geht das praktisch gar nicht, weil sobald du ein Studium abgeschlossen hast (mit einer Diplomarbeit) kannst du dieses Studium in ganz Österreich nicht mehr inskribieren (meines Wissens nach).
Der §85 mach meiner Meinung nach nur Sinn für die Anerkennung einer Diplomarbeit aus einem Fach für ein anderes Fach. Z.B. Könntest du dir ja eine DA aus dem Thema Wirtschaftsrecht für Jus und für BWL anerkennen lassen.
Die Anerkennung einer DA auf einer ausländischen Uni macht natürlich durchaus Sinn für das gleiche Fach in Ö, aber darum geht es ja hier nicht.
Richtig - Im Grunde geht es hier darum, ob man ein Recht auf Anerkennung hat. Ich befürchte nunmal, dass aufgrund der Formulierung im Paragraphen, insbesondere aufgrund der Passage: "wenn sie den Anforderungen einer Diplom- oder Masterarbeit oder künstlerischen Diplom- oder Masterarbeit entsprechen.", es nicht möglich sein wird einen Anspruch geltend machen zu lassen, wenn sich der gute Herr Bank quer stellt.
Wie schon gesagt wird ja auch keiner auf die Idee kommen, der Paragraph berechtige zur Anerkennung einer beliebigen DA für ein beliebiges Studium. Extremeres Beispiel: Biologie DA für BWL.
Das hängt wohl vom Inhalt ab. Und ob der passt ist immer Auslegungssache. Und wenn der zuständige Prof. nicht anerkennen will, dann wird er es einfach negativ auslegen und du hast keine Handhabe.
Da stimme ich dir voll zu. Aber besonders im Bereich BWL, VWL, IWW, WiPäd und Wirtschaftsrecht gibt es doch viele Themen die mehrere Richtungen zumindest teilweise abdecken.
Um ein Beispiel an den Haaren herbeizuziehen: DA mit Thema "Auswirkungen der aktuellen Krise auf das Management von Kleinbetrieben" (frei erfunden) hat starken VWL und BWL Bezug, je nachdem wie dann der tatsächliche Inhalt wäre.
Was die Handhabe angeht: wenn der zuständige dir auf deinen Antrag hin einen negativen Bescheid ausstellt, kannst du ja immer noch Einspruch erheben, irgendwann geht die Entscheidung dann halt an eine höhere Ebene. Und die kann ja dann anders entscheiden oder auch nicht.
Hallo,
ich wollte euch mal fragen ob ihr auch die Mail bezüglich der Anerkennung der Diplomarbeit erhalten habt. Wie interpretiert ihr das?? So wie ich das verstehe muss man also die Diplomarbeit bis spätestens 01.01.2011 fertig geschrieben haben?? Wisst ihr da genaueres?? (habe nämlich gerade mit dem 2.Abschnitt begonnen...)
Hier nochmal der Auszug aus der Mail:
Zitat: "Weiters hat es im August 2009 eine Novelle des Universitätsgesetzes 2002 gegeben (siehe Bundesgesetzblatt Nr.: BGBl. I Nr. 81/2009: http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2009_I_81/BGBLA_2009_I_81.html)!
Eine wesentliche Neuerung dabei ist, dass die Anerkennung von Diplom- und Masterarbeiten ab dem 01.01.2011 nicht mehr möglich sein wird! D.h. aber, dass bis zum 01.01.2011 Anträge zur Anerkennung von Diplom- und Masterarbeiten noch gestellt werden können (wir haben hier also eine relativ lange Übergangsfrist!). Sobald der Antrag gestellt wird, muss die positive Beurteilung der Arbeit natürlich schon vorliegen".
hallo,
ich hab so eine Mail nicht beokmmen. Wer scheint als Absender der Email auf?
Aus meiner Sicht kann das gar nicht gehen, denn wieso sollten da Masterarbeiten und Diplomarbeiten nicht mehr anerkannt werden? Vorallem da es sich ja nicht auf auslaufende Studienrichtungen bezieht
Hab das Bundesgesetzblatt jetzt mal schnell überflogen und auch da kann ich auf die Schnelle nirgends herrauslesen, dass das so wäre
Siehe dazu auch http://www.sowi-forum.com/forum/showthread.php?t=18875
Also wäre das laut dieser Mail bis 2011 noch möglich. Also kann man sich bis dahin die Diplomarbeit von Iww beispielsweise für Bwl anrechnen lassen?
jep genau :)
anscheinend...
hmm, hab die email auch bekommen, das macht mir dann doch wieder angst, vor allem da ich nicht in einem zweiten studiengang inskribiert bin.
war deswegen schon jemand persönlich bei der fachschaft??
finds immer noch komisch, dass das mein nur "ausgewählte" studenten bekommen haben. was ist da das kriterium? ist das schon irgendwo offiziel bekannt gegeben worden, ich mein jetz auf der uni? hör nämlich hier im forum zum ersten mal davon, warum verbreitet die uni die neuigkeit nicht??
was ist nicht ganz verstehe: wird es dann nicht mehr möglich sein, eine diplomarbeit zb von iww auf wipäd anrechnen zu lassen? ich mein das ist ja wirklich dasgleiche? sonst müsste man ja 2 versch vertiefungen machen? ich mein von vwl auf bwl ist wieder was andres, aber bei iww/blw/wipäd doch total das gleiche??
bin irgendwie ein bisschen verwirrt...
nein du musst wirklich dann für jede studienrichtung eine eigene diplomarbeit schreiben!
und irgendein mail von der fakultät hat es gegeben dass sie dabei sind das zu ändern. das war alles was ich gelesen habe!
hey,
könnt jemand mal das ganze mail posten? würds auch gern mal lesen ;)
ich finds ja ok, wenn ma die ganzen anerkennungssachen einschränken möchte, aber so krass jegliche anerkennung zu verbieten - da bin i nicht dafür. frag mich wirklich wie das auch genau gehen soll, weil dann muss man wirklich, wenn man zb wipäd und iww macht, 2 versch. vertiefungen der sbwl machen, weil man kann ja wohl kaum in einer spezialisierung 2 diplomarbeiten schreiben oder??
lg
Wenn Wipäd und IWW so ident sind, dass man nicht mal 2 Diplomarbeiten schreiben kann, wieso studierst du dann überhaupt beides und nicht nur eines?
Du könntest in Wipäd z.B. eine pädagogische Arbeit schreiben, was für einen Lehrer nicht schlecht wäre, wenn er sich mit soetwas auch befasst, oder?
Dann könntest du in IWW eine fachbezogene Arbeit schreiben und könntest dann das SBWL in Wipäd anrechnen lassen, wenn du schon der Meinung bist ein einziges SBWL reicht. Oder du machst doch ein zweites SBWL, was vielleicht auch nicht schadet.
In einem Doppelstudium sehe ich dann Sinn, wenn man unterschiedliche Sachen macht und sich nicht alles anrechnen lässt :D
Ich studier gar nicht beides ;)
war nur angenommen, mann könnte auch bwl/iww nehmen. wollte nur ausdrücken, dass das anrechnen zwar beschränkt werden sollte, aber dass ich bei so ähnlichen studien wie auch bwl/iww den sinn nicht verstehe, wenn man da die anrechnung verbietet.
lg
hi leute,
also das email haben alle vwl und bwl studenten (c140 und c151) bekommen.
ich nehm mal an nur die, die sich für den newsletter angemeldet haben.
Hallo liebe Diplomstudenten/innen,
Umstellungsfrist
Wir möchten euch alle noch daran erinnern, dass die First für die Diplomstudien VWL und BWL langsam zu Ende geht.
Bitte beachtet eure Frist (siehe Studienblatt) und schließt euren Abschnitt bzw.
Studium rechtzeitig ab ansonsten werdet ihr automatisch ins Bachelorstudium WiWi umgestellt.
ACHTUNG: WS 09/10 ist das letzte Semester für den 1. Abschnitt!!!
Die Fristen bedeuten:
- Anfang SS bedeutet ihr müsst bis zum 30.04 fertig sein
- Anfang WS bedeutet ihr müsst bis zum 30.11 fertig sein
UG Novelle
Weiters hat es im August 2009 eine Novelle des Universitätsgesetzes 2002 gegeben (siehe Bundesgesetzblatt Nr.: BGBl. I Nr. 81/2009:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/B...2009_I_81.html)!
Eine wesentliche Neuerung dabei ist, dass die Anerkennung von Diplom- und Masterarbeiten ab dem 01.01.2011 nicht mehr möglich sein wird! D.h. aber, dass bis zum 01.01.2011 Anträge zur Anerkennung von Diplom- und Masterarbeiten noch gestellt werden können (wir haben hier also eine relativ lange Übergangsfrist!). Sobald der Antrag gestellt wird, muss die positive Beurteilung der Arbeit natürlich schon vorliegen.
Aus: BGBl. I Nr. 81/2009
§ 143 (19) Auf Anträge auf Anerkennung von Diplom- und Masterarbeiten bzw.
künstlerische Diplom- und Masterarbeiten, die vor dem 1. Jänner 2011 gestellt wurden, ist § 85 in der Fassung des Tages vor dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 81/2009 weiterhin anzuwenden.
Eure FStV Sowi
kurse kann man sich aber hoffentlich auch danach noch anrechnen lassen oder?
Also das WS 09/10 ist das letzte Sem., wo noch Kurse für BWL und VWL 1Abschnitt angeboten werden, wer danach mit dem ersten Abschnitt noch nicht fertig ist, wird in den Bachelor WiWi überführt.
Beim zweiten Abschnitt kommt es drauf an, seit wann du drin bist. Wenn bei der Bachelor Einführung schon im zweiten Abschnitt warst, gilt dasselbe wie für den ersten Abschnitt wer bis 30.4 nicht alles unter Dach und Fach hat wird in den Bachelor überführt.
Wenn bei der Einführung noch nicht im Zweiten warst, musst von dem Sem. weg wo drin warst in 5 Sems (minstudienzeit + toleranzsem) rechnen, um fertig zu werden.
Auf deinem Studienblatt findest den genauen Zeitpunkt bis wann du abgeschlossen haben musst.
Drum ist dass mit dem anrechnen entscheident, weil du den Bescheid für die erste oder zweite Dipomprüfung schon haben musst, falls die Fristen bei dir schalgend werden. Sonst danach anrechnen kannste es ziemlich sicher, aber dann halt als Bachelorkurs im Bachelor
Also mal ne frage... Alle reden hier von 2011... Was ist mit den Studenten die den 1.abschnitt erst dieses Semester fertig haben??? Die dürfen wohl auch 4 bzw 6 semster zeit haben... Oder? Das wäre dann wohl 2 1/2 Jahre... Bei mir steht in der Studienzeitbestätigung auf Lfu, ich muss bis 2012 beginn des sommersemster mein BWL Diplomstudium abgeschlossen haben... muss ich die Diplomarbeit aber schon 2011 fertig haben? Bedeutet das dass ich 2011 die Diplomarbeit feritg haben muss, aber ich noch offene kurse haben darf??? Versteh das ganze nicht... danke für eure Rückmeldungen...
Du hast ab dem Eintritt in den zweiten Abschnitt 5 Semester (4min + 1 tolrenanzsem) Zeit dein Studium im alten Studienplan fertig zu machen.
Innerhalb dieser 5 sem musst du alles ablegen und fertig machen. Wann du die Dipel schreibst ist egal, einfach innerhalb dieser 5 sem. alles fertig machen.
Da Leute an unterschiedlichen Zeitpunkten ihres Studiums standen als umgestellt wurde, gelten für alle unterschhiedliche Regeln.
Hier im Thread ging es jetzt auch hauptsächlich darum, bis wann eine geschriebene Dipel für zwei Studien das BWL Studium und das VWL Studium anrechenbar ist. Was für dich aber eh nicht wichtig ist.
lg
aaa
sorry dann ware ich im falschen thread... aber danke für deine Rückmeldung... dann bin ich mal froh... Schönes wochenende...