Hat jemand eine Ahnung wo man das Leistungsstipendium für Wirtschaftsrecht beantragen kann - welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und wann ist es einzureichen??
danke
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Hat jemand eine Ahnung wo man das Leistungsstipendium für Wirtschaftsrecht beantragen kann - welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und wann ist es einzureichen??
danke
man kann am ende des sommersemesters für die letzten 2 semester um ein leistungsstipendium ansuchen.
beim normalen jus studium muss man mindestens 10 semesterstunden mit einem notendurchschnitt von 2,0 oder besser einreichen. wies bei wirtschaftsrecht genau ist, kann ich nicht sagen.
Danke, hat mir jedenfalls schon sehr weitergeholfen!!
wo kann ich mich über leistungsstipendien informieren bzw wo gibts die formulare?
wie läuft das in bwl ab..? muss ich einen antrag stellen und die zeugnisse nach dem semester einreichen oder muss ich den antrag überhaupt erst nach dem semester stellen?
Auf www.sowi.cc ist oben rechts ein Link angeführt "Stipendien". Vielleicht findest dort was Engerl! Lg
das werd ich mir gleich anschauen - vielen dank für den tipp!!Zitat:
Zitat von gepiercte
da gehts aber nur um die studienbeihilfe - die zuverlässigsten infos zum leistungsstipendium gibts immer noch am dekanat (+ homepage)
Hier wären noch ein paar Links für Leistungsstipendium:
http://www.stipendium.at/stbh/156.html
http://www2.uibk.ac.at/fakultaeten/c...formulare.html
Und hier noch ein paar Beiträge zum Thema:
http://www.sowi-forum.com/forum/view...ungsstipendium
vielen dank!!!Zitat:
Zitat von Kiteon
ich glaub, ich bin einfach zu blöd... -g- ich versteh noch immer nicht, wie das mit dem leistungsstipendium abläuft.. ich kann mich in der frist im oktober ja gar nicht anmelden, weil ich ja zu dem zeitpunkt gar nicht weiß, wie das semester wird und ob ich den notenschnitt schaffe..? oder gehts da um das vorhergehende semester? irgendwie ist mir das nicht ganz klar.. :)
ist es jetzt z.b. möglich, meine zeugnisse vom letzten semester einzureichen oder ist es zu spät/zu früh, ..?
und was mich noch interessieren würde.. ich mach bwl und jus - was ist gscheiter, welches studium soll ich einreichen? oder reicht man in dem fall die zeugnisse beider studien ein..?
sorry für die blöden fragen, aber ich blick da nicht ganz durch.. :)
Kenn mich da auch nicht so ganz aus, aber es zählt das vergangenen Semester!
Wenn du so weitermachst Engerl, dann wird das ja ein Thema für dich oder??
Du reichst im Oktober für das vergangene StudienJAHR ein. Du kannst natürlich für Jus und BWL getrennt einreichen, das hat nichts miteinander zu tun. Die Richtlinien stehen jeweils auf den Homepages der Dekanate, bzw. sind sie dort ausgehängt.
es kommt drauf an, wo du die besseren Noten hast. Denn in BWL wird ein Schnitt von mind. 1,5 verlangt und für Jus einer von mind. 2... wenn du in beiden den Schnitt hast, würde ich es bei beiden versuchen, kannst ja nix dabei verlieren!
stimmt, versuchen kann ichs mal. der schnitt dürfte bei beiden passen.Zitat:
Zitat von Isabell
muss man da die einzelnen zeugnisse einreichen? (ps und vo getrennt) anders kann ichs mir am studentpoint ja gar nicht ausdrucken..
hat irgendwer erfahrung mit jus? da gibts ja in der vorlesung keine klausur, sprich keine bestätigung. außerdem gibts nur das einlageblatt, auf dem die mündlichen prüfungen eingetragen werden, sonst keine zeugnisse. was reicht man da ein?
@engerl: Musst schauen, wieviel Wochenstunden die Diplomprüfungen (Rechtsgeschichte, Römisches Recht, Strafrecht, Wirtschaft usw. -> Studienplan) bei Jus zählen. Stundenanzahl zusammenrechnen, Scheine dazuzählen und einreichen, wenn du die erforderliche Anzahl beisammen hast. Für die Vorlesungen gibts leider nix : )))))
Du holst dir das richtige Formular (auf der Dekanatsseite) und trägst die gewünschten Kurse ein (natürlich die mit den geeigneten Noten) - als "Beweis" für die Korrektheit der eingetragenen Noten genügt als Beilage das Studenerfolgsblatt;
Einreichen musst das Ganze bis Ende Oktober; Prüfungen zählen alle bis inklusive September;
Zusammengefasst:
Formular ausfüllen - Studienerfolgsblatt beilegen --> 1000 Euro kassieren :lol: :lol: :lol:
lg j
@johannes und alle anderen, die sich damit auskennen
Geht es darum, wann die Prüfung gemacht wurde (Prüfungsdatum im jeweiligen Studienjahr), oder welchem Studiensemester die Prüfung zuzurechnen ist?
Oftmals ist es so, dass man Prüfungen für Kurse ablegen kann, die 2 Semester zuvor angeboten wurden.
Daher die Frage.
Soweit ich aber weiss, schaut man bei der Vergabe auf das PrüfungsDATUM und nicht das Studiensemester, dem der jeweilige Kurs zugerechnet wird, oder?
Folgendes steht in den Anträgen:
• Es können nur Studienleistungen herangezogen werden, die zwischen 1. Oktober 2003 und 30. September 2004 erbracht wurden.
• Ablegung von Prüfungen in dem der Bewerbung vorausgegangenen Studienjahr (Fachprüfungszeugnisse bzw. Lehrveranstaltungszeugnisse in Original und Kopie) im Umfang von einer Mindestanzahl von Semesterstunden, die unter den besonderen Voraussetzungen bei den einzelnen Fakultäten spezifiziert sind.
Es geht also nur ums Jahr - in welchem Semester ist egal - kannst auch lauter Kurse aus dem Sommersemester einreichen...
lg j
Du hast mich nicht richtig verstanden:
meine Frage war so gemeint, dass ich eben gerne wüsste, wie es ist, wenn man zB Prüfungen im Februar 2005 ablegt, die für Lehrveranstaltungen sind, die zB im Sommersemester 2004 angeboten wurden.
Dann hab ich das Prüfungsdatum Februar 2005 - die Semesterzuordnung aber zu Sommersemester 2004.
Wenn ich nun den Antrag des Leistungsstipendiums für das Studienjahr 2004/2005 im kommenden Herbst einbringen möchte, müsste es doch auch zulässig sein, die Prüfung aus dem Sommersemester 2004 (was ja definitiv nicht dem Studienjahr 2004/2005 zufällt) anzugeben, zumal ich als Prüfungsdatum ja Februar 2005 auf dem Zeugnis stehen habe und die Prüfung (obwohl dem SS 04 zugerechnet) also im Studienjahr 2004/2005 gemacht habe, das ja mit 1. Oktober 2004 begonnen hat.
Ist das so richtig?
Leider steht in den Antragsunterlagen nichts Konkretes :(
Bin mir aber fast sicher, dass nur das Datum der Prüfung zählt... Wenn du die Prüfung im Februar 2005 abgelegt hast, dann müsste sie auch für den Zeitraum 04/05 gelten!
Allein schon deshalb, weil du ja als "Beweis" dein Studienblatt bzw. die Zeugnisse beilegen musst und auf denen steht ja auch nur das Datum der Prüfung. Wie sollten die Leute, die deinen Antrag kontrollieren rausfinden, wann du den Kurs belegt hast?
Aber wie gesagt: bin mir leider nicht zu 100% sicher.
Wie ist das mit den vorgelegten Stunden?
Man muss ja nur eine bestimmte Zahl vorlegen. Gilt hier: je mehr Stunden, desto mehr Geld?
Je nachdem, was du studierts...
Baufakultät:
- Nachweis von mindestens 24 Semesterstunden.
Geisteswissenschaftlichen Fakultät:
- Nachweis von mindestens 24 Semesterstunden. Ein Notendurchschnitt von insgesamt 1,5 darf nicht überschritten
werden.
Naturwissenschaftlichen Fakultät:
- Nachweis von mindestens 20 Semesterstunden. Ein Notendurchschnitt von insgesamt 1,5 darf nicht überschritten
werden.
Rechtswissenschaftlichen Fakultät:
- Nachweis von Prüfungen im Ausmaß von mindestens 10 Semesterstunden mit einem Notendurchschnitt von nicht schlechter als 2,0.
Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät:
- Nachweis von mindestens 5 Kursen in dem der Bewerbung vorangegangenen Studienjahr; ein Notendurchschnitt
von 1,5 darf nicht überschritten werden.
Theologischen Fakultät:
- Nachweis von mindestens 16 Semesterstunden. Ein Notendurchschnitt von 2,0 darf nicht überschritten werden.
... würde ich nur die besten Noten des Jahres nehmen und knapp über die geforderten Semesterstunden einreichen (so hab zumindest ich es gemacht) :D
jetzt wird mir einiges klar.. ich muss für das leistungsstipendium 5 abgeschlossene kurse in 1 JAHR einreichen?? dann ändert sich natürlich einiges.. :) ich dachte, dass ich 5 kurse pro semester mit einem notendurchschnitt von 1,5 einreichen muss.. :)Zitat:
Zitat von ^johannes
hab ich das jetzt richtig verstanden?
und wenn ich jus und bwl mach - für bwl auf der sowi einreichen und für jus auf der juridischen? bürokratie.... :) oder kann i irgendwo beides einreichen?
vielen dank für die hilfe.. :)
Genau so isses :D - 5 SoWi Kurse im Jahr & 10 SS auf der Juridischen - Einreichen auf dem jeweiligen Dekanat :shock:
@johannes
Verrätst du uns, was du bekommen hast?
€1000
Ich bin mir ganz sicher, dass dekanat ein heißer Tip ist. Suzanne hat da auf jeden fall recht und beantragen kann man es meist anfang oktober für das letzte studienjahr.