ich finde die klausur vom 19.09.2012 nicht :( kann mir wer weiterhelfen? wollte gerade mit euch durchrechnen..
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ich finde die klausur vom 19.09.2012 nicht :( kann mir wer weiterhelfen? wollte gerade mit euch durchrechnen..
geht mir genauso so - find de a ned...
welche klausuren habt ihr? wir könnten ja auch eine andere gemeinsam durchrechnen.
die die halt im forum im klausurenbereich sind...
http://www.sowi-forum.com/forum/thre...WL-Steuerlehre
http://www.sowi-forum.com/forum/atta...7&d=1331292301
wollen wir diese machen?
basst, mach ma oder
also ich hab gerade mal die nr 1 gelöst.. weiß aber nicht obs so passt.. was sagt ihr/du dazu?
Einkünfte aus selbst. Arbeit 15000,00 (20000*0,85) Einkünfte aus nicht selbst. Arbeit 23920,00 Werbekosten 24000,00 80,00 Einkünte aus Gewerbebetrieb 37125,00 (49000*0,75) -500,00 Afa 10000,00 Umsatz 40000,00 Umsatz 49500,00 Einkünfte aus Kapitalvermögen 13333,33 (10000/0,75) Veranlagung: nicht veranlagt: 15000,00 15000,00 23920,00 23920,00 49500,00 38920,00 EST 13333,33 101753,33 EST 41111,67 11125,43 12375,00 3333,33 15708,33 KEST KEST/EST 41111,67 26833,76 Diffrenz 14277,90
habe gerade noch 2 fehler ausgebessert.. passt das so?
kimm teilweise ned ganz mit iwie :(
woher hast du die 15000 am anfang?!
und die zweite rechnung mit 40000 darfst doch noch ned aktivieren oder?!
bin mir leider auch gar nicht sicher. aber ich dachte mir: brutto Gewinnanteil zahlt man ja KÖST also 85% von den 20.000 und dann nochmals bei veranlagen mit progressiven bzw. nicht veranlagen mit 25% steuersatz..
und bei den 40.000 nach Gewinnermittlung §5 spielt die Rechnungslegung und nicht der Zahlungseingang eine Rolle für das Jahr.
Der Übersicht zuliebe habe ich für die Nachbesprechung dieser Klausur einen neuen Thread erstellt.
Bezüglich der Aufgabe 1....
Der Gewinnanteil aus der X-GmbH gehört doch zu den Einkünften aus Kapitalvermögen oder?
Und wir wollen ja den Bruttobetrag, darum nehmen wir schon die € 20.000 (=100%)....weil bei den Einkünften aus Kapitalvermögen bzw. den Zinsen nehmen wir auch die € 13.333,33 (=100%)....oder bin ich total falsch???
§5 gewinnermittler.... insbesondere das Vorsichtsprinzip...
also darf ich eine Rechnungsstellung noch nicht als Ertrag erfassen - folglich braucht er doch dafür auch keine Steuern zahlen, wenn noch nix eingenommen - Gefahr des Ausfalls ist ja immer noch da
Ich komme bei Veranlagung auf: € 43.401,67 ESt.
bei "Nicht Veranlagung" auf: € 35.068,33 Steuerbelastung
Hab ihr die gleichen Ergebnisse?
also ich hab mir jetzt gerade die mühe gemacht und mit unserer steuerberaterin alles besprochen sie sagt folgendes:
Einkünfte aus nicht selbst. Arbeit 24000 23920 Werbungskosten 80 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 5 Gewinnermittler) Afa -500 49500 P1 10000 P2 40000 Einkünfte aus Kapitalvermögen 13333,33333 Einkünfte aus Kapitalvermögen 5000 Veranlagt Einkünfte 91753,33333 EST 36111,66667 netto EK 55641,66667 nicht Veranlagt EK EST pfl. 73420 EST 26945 KEST 4583,333333 Steuer 31528,33333 netto EK 60225
Annahme: -500 (halbe Afa) , 5000 da ja nur 25% Dividende an ihn ausgeschüttet werden aber brutto!, P2 da bei § 5 die Sollbesteuerung greift!
hoffe das hilft euch
Wie kommt man auf die 80,- Werbungkosten? Und warum muss man die 10.000,- aus der Bundesanleihe durch 0,75 dividieren?
für den laptop..auf 5 jahre abschreiben und eben nur 40 % von 1000 AK
und die bundesanleihe sind quasi nur noch 75%, da hier steuern schon abgezogen wurden, oder?!also brauch ich den ertrag vor steuer (durch 75 mal 100), richtig?!
kann mir jemand das von der x-gmbh genauer erklären??
warum nehmt ihr 5000 und nicht 25000 (25% von 100000)?? muss man immer das hernehmen, was eingegangen ist und nicht was in dem jahr von dem man die est rechnet erwirtschaftet wurde?
weil im jahr 2011 nur die 20000 vom jahr 2010 ausgeschüttet werden - und von da die 25% sind eben die 5000
die 100000 vom jahr 2011 werden ja erst im jahr 2012 ausgeschüttet, also dürfen die hier noch ned realisiert werden oder?!
aber sonst basst,top, danke c.moe !!!
Nur eine kurze Frage noch....Gewinnanteil = bedeutet dies nicht, dass es bereits sein Teil von 25% ist?? Sonst müsste es doch "Gesamtgewinn" heißen, wenn es die 100% sind...????
Lt. der Angabe erhielt der ESt-Pflichtige eine Gutschrift von der österreichischen Bundesbank iHV 10.000,- :arrow: Gutschrift = "Netto", ergo ist die KESt bereits abgezogen. Also die 10.000/0,75 rechnen um so auf den vollen Betrag vor KESt (13.333,33) zu kommen. Um damit dann die Veranlagung durchführen zu können. ;)
Vielen Dank und woher kommen die 5000 bei Kapitalvermögen? und warum wird hier kein Gewinnfreibetrag abgezogen?
laut der Rechnung oben wäre dann Variante 2 besser, oder?
Aufm Institut bekommt man alle aktuellen klausuren😉