hat irgendjemand mehrere alte klausuren von auer? die eine, die auf der öh liegt kenn ich - hat irgendjemand noch andere und ich könnts mir kopieren?
vielen dank im voraus :)
Druckbare Version
hat irgendjemand mehrere alte klausuren von auer? die eine, die auf der öh liegt kenn ich - hat irgendjemand noch andere und ich könnts mir kopieren?
vielen dank im voraus :)
nein, hab auch nur die von der öh.
suche auch schon klausuren vom auer.
wenn jemand welche hat wärs super, wenn i sie auch kopieren dürfte.
danke. :D
reicht es eigentlich wenn man das was man in der VO behandelt hat gut kann?
prof auer hat in der vorlesung immer wieder erwähnt, dass nur die vorlesung allein keinesfalls reicht, sondern dass auch die in der vo nicht behandelten gebiete wichtig sind - sprich sein ganzes buch....Zitat:
Zitat von puppyeyes
ja, er hat öfter gesagt, dass sich seine klausurfragen auf das ganze buch beziehen.
es ist zwar was dabei, wo er gesagt hat, dass es nicht prüfungsrelevant ist, was er aber voraussetzt. (glaub des war kapitel C)
also können musst alles
leider :lcop:
:up: LEIDERZitat:
Zitat von SpeedCat
das dalernt ma ja nie........
i weiß a nit wie i des alles bis montag dalernen soll.
@engerl, blöde frage: seit wann bist du Moderator?? habs er jetz gsehn :D
i glaub seit gestern oder vorgestern... :)Zitat:
Zitat von SpeedCat
ja super. :lol:Zitat:
Zitat von engerl
wie bist dazu kommen? einfach so? 8)
martin und mike waren nett :DZitat:
Zitat von SpeedCat
aso, :wink: des is natürlich gut :juhuu:Zitat:
Zitat von engerl
kann mir jemand bitte weiterhelfen
wie rechnet man diese aufgabe: wir erhalten im nov. die miete in höhe von 600 für ein halbes jahr (einschl. nov) bar im voraus
in welcher höhe wird dieser geschäftsfall in der GuV ausgewiesen?
wir bekommen die miete in diesem jahr für november und dezemberZitat:
Zitat von puppyeyes
im zweiten jahr für jänner, februar, märz, april
= 6 monate, ein halbes jahr
insgesamt ist die miete 600 euro für 6 monate, sprich pro monat werden 100 € bezahlt.
da das laufende geschäftsjahr nur mehr zwei monate hat (november, dezember) scheint nur das in der guv auf --> 2 monate = 2*100€ = 200€
ich hoff, ich hab das richtig verstanden....
rechnungswesen isch bei mir zwar scho 2 jahre her von da hak und i hab a nu nit bwl 1 gmacht aber so wie es das engerl so erklärt hat, würd i des a sagn...muss etz zwar nix heißn wenn i sag das des stimmt :lol: aber i hät es gleiche gsagt
Hi!
das Ergebnis vom engerl dürfte richtig sein!!!
Nov.: Mietaufwand an Kassa 600,--
31.12.: ARAP an Mietaufwand 400,--
Daher 200,-- in der GuV für diesen Geschäftsfall am 31.12.
lg Berni
danke
Sorry kleiner Fehler!
Es ist natürlich ein Verlust: iHv. -200,--
lg Berni
Aufpassen mit dem Vorzeichen:
die Lösung muss lauten
- 200
Zitat:
Zitat von engerl
einje frage. das sind ja die sogenanten "rechenaufgaben". Heisst das man muss den rechenweg mit hinschreiben oder reicht das ergebnis von -200? ich meine das kann man ja in 2 sekunden im kopf rechnen...
Es interessiert ihn nur das Ergebnis! Rechenweg kannst du zwar hinschreiben, ist aber nicht gefragt!!
er schaut sich den rechenweg gar nicht an.
kannst dir notizen machen wenn du willst, aber er schaut nur auf das endgültige ergebnis.
und wieso nochmals minus?
ist das nicht +200? ich meine das müsste ein Ertrag sein, da wir die Miete ja ERHALTEN. Und im nächsten Jahr, wenn wir den RaP auflösen, sollte dann nocheinmal ein Ertrag von 400 kommen.......Zitat:
Zitat von csad3760
eben in der klausur die ich hab sinds auch +200 und das ist richtig
Ach du sch..., Sorry!!!
Das ist mein Problem, immer so schnell über die Angabe fliegen und dann das falsche Ergebnis! Wie oft hab ich mir dadurch schon Noten bzw. Prüfungen verhaut!
Wir bekommen die Miete im voraus. Das ändert natürlich alles.
Dann heißt es:
Nov.: Kassa an Mietertrag 600,--
31.12.: Mietertrag an PRAP 400,--
Ergibt natürlich einen Gewinn iHv. 200,--
Ich hoff, dass stimmt jetzt!
lg Berni
Zitat:
Zitat von SpeedCat
ist das denn dieselbe, die der Auer auch ins Internet gestellt hat, bzw. die er in der Vorlesung vorgestellt hat? Wenn nicht, kann die jmd mal einscannen!? Thx
csad3760,
1. Frage: einen Gewinn von 200?, oder einen Ertrag von 200?, weil es ja nur ein Geschäftsfall ist oder spielt das überhaupt eine Rolle!? Denke schon das man hinschreiben muss "Ertrag von 200 im Finanzergebnis"? oder reicht da 200?
Weisst du oder jmd anderes hier, inwiefern das von Bedeutung ist!?
2. Frage: Wieso ist das ein passiver RaP und keine aktiver?
Frage 1: Wenn es nur diesen Geschäftsfall gäbe, dann wäre es ein Gewinn iHv. 200,--. Abzubilden ist dieser Geschäftsfall in GuV unter dem Posten: sonst. betrieblicher Ertrag -> Betriebsergebnis. Es besteht aber auch die Möglichkeit Mieteinnahmen unter dem Posten: Umsatzerlöse auszuweisen, das hängt aber von der Branche bzw. der Tätigkeit ab. Ich glaub, dass du nur die 200,-- hinschreiben musst ev. mit dem Zusatz: sonst. betrieblicher Ertrag -> Betriebsergebnis.Zitat:
1. Frage: einen Gewinn von 200?, oder einen Ertrag von 200?, weil es ja nur ein Geschäftsfall ist oder spielt das überhaupt eine Rolle!? Denke schon das man hinschreiben muss "Ertrag von 200 im Finanzergebnis"? oder reicht da 200?
Weisst du oder jmd anderes hier, inwiefern das von Bedeutung ist!?
2. Frage: Wieso ist das ein passiver RaP und keine aktiver?
Frage 2: wie soll ich das erklären?! Im November buchst du 600,-- an Ertrag ein. Dies ist die Vorauszahlung für die nächsten 6 Monate. Auf Grund des Abgrenzungsprinzipes darfst du nur Gewinne ausweisen, die auf dieses Geschäftsjahr fallen. Daher muss du die 400,--, die das nächste Geschäftsjahr betreffen wieder ausbuchen. Dies geschieht über einen, sagen wir einmal, Durchlaufposten. Die 400,-- müssen irgendwo geparkt werden. Wenn ich nun einen Ertrag ausbuchen will muss ich den auf der Aktivseite buchen und das Gegenstück ist ein passives Konto -> jenes der passiven Rechnungsabgrenzung. Ich buche ja auf der passive Seite. Im Folgejahr buche ich die 400,-- wieder auf den Ertrag und löse das passive Konto auf:
PRAP an Mietertrag 400,--
Ich hoffe es war verständlich bzw. richtig.
lg Berni
Man könnte auch sagen, dass eine Umschichtung stattfindet vom Bilanzgewinn in die PRAP. Da die 400,-- im Bilanzgewinn auf Grund des Abgrenzungsprinzipes nicht ausgewiesen werden dürfen. Auf die Aktivseite der Bilanz kann ich die 400,-- nicht buchen, dann hätte ich keine Summengleichheit mehr.
Kassa 600,-- Bilanzgewinn 200,--
PRAP 400,--
Der PRAP gehört unter den Bilanzgewinn!
Sollte eine Bilanz für diesen Geschäftsfall darstellen.
gibts eigentlich nen unterschied zwischen ertrag und gewinn?
HI!
Gewinn = Erträge - Aufwendungen
lg Berni
das Ergebnis daraus muss natürlich positiv sein, ist es negativ, dann ist es ein Verlust
relativ einfach zu merken:Zitat:
Zitat von gennis
wir erhalten etwas = passiver RAP
wir zahlen etwas = aktiver RAP
das läuft immer nach diesem schema ab...
und ist jahreschabschluß und rechnungslegung das gleiche?
und was ist mit der frage
vorräte dürfen im hgb zu verkaufspreisen ausgewiesen werden
find nix im buch
hat das nicht was mit dem niederstwertprinzip zu tun? wenn der marktpreis (verkaufspreis) unter dem anschaffungspreis ist, muss dieser niedrigere wert ausgewiesen werden - ansonsten auf jeden fall der anschaffungspreis.Zitat:
Zitat von puppyeyes
ich bin mir aber nicht sicher... vielleicht weiß jemand anderer mehr..?
Ich würde die Frage mit "nein" beantworten.
Denn der Vergleichswert in Bezug auf die Vorräte wird auf der Absatzseite wie folgt ermittelt:
Verkaufserlös
- noch anfallende Kosten (Verwaltungs- und Vertriebskosten, Lagerkosten, Erlösschmälerungen usw.)
= Vergleichswert der Vorräte
Dies soll eine verlustfreie Ermittlung sicherstellen.
Vollkommen richtig. Strenges Niederstwertprinzip. Die Vorräte dürfen NIE über einem über dem anschaffungswert/herstellkosten liegenden betrag ausgewiesen werden, also ist der Ausweis zu verkaufspreisen definitiv nicht gültig.Zitat:
Zitat von engerl
Aber was ist wenn der Verkaufspreis niedriger (zB. im Zuge eines Markteinbruches) ist als die Anschaffungskosten?Zitat:
Die Vorräte dürfen NIE über einem über dem anschaffungswert/herstellkosten liegenden betrag ausgewiesen werden, also ist der Ausweis zu verkaufspreisen definitiv nicht gültig.
dann muss gemäß strengem niederstwertprinzip der niedrigere verkaufspreis angegeben werden.Zitat:
Zitat von csad3760
niedriger als die anschaffungskosten darf immer ausgewiesen werden, aber nie höher --> niederstwertprinzip
Dann wäre die Antwort "ja". Ich glaube aber, dass hier der Haken im Wort Verkaufspreis liegt. Den Verkaufspreis direkt setze ich nicht an.
Bsp.:
AK/HK = 110,--
31.12.: Wiederbeschaffungspreis 105,--
Verkaufspreis 105,--
noch anfallende VwVtKosten 10,--
Wertansatz am Beschaffungsmarkt:
105,--
Wertansatz am Absatzmarkt (retrograde Bewertung):
105,-- Erlös
- 10,-- noch anfallende VwVtKosten
= 95,--
Ich vergleiche nun die beiden Märkte und setze den niedrigeren Wert an. In der Bilanz werden nun die 95,-- angesetzt, dh eine Abschreibung iHv. 15,--. Nach dem Vorsichtsprinzip sollen Verluste, auch wenn sie noch nicht realisiert sind, sofort ausgewiesen werden.
Berni
Ich hoffe das stimmt. Bei den Multiple Choice Fragen liegt der Hund immer im Detail. Ich würde die Frage mit "nein" beantworten. Sicherlich dürfen sie zu Verkaufspreisen aber noch dazu abzüglich noch anfallender Kosten angesetzt werden, wenn dieser Wert niedriger ist als die historischen AK/HK, wie schon öfters erwähnt -> strenges NWP. Ich weiß nicht inwieweit das mit den noch anfallenden Kosten gemacht wurde.
Vielleicht bin ich zu genau :roll:
Es soll einer dem Auer eine email schreiben mit der Frage und dann hier posten! Wäre interessant!
Berni
ah okay. stehen tut der prap aber auf der aktivseite in der bilanz !?
Passive Rechnungsabgrenzung steht auf der Passiv Seite der Bilanz.
Sollte vielleicht zur Bewertung von Vorräten noch etwas hinzufügen:
Im HGB hat man das Wahlrecht zur Bewertung zum Höchstansatz (Einzelkosten + Gemeinkosten = Herstellungskosten). Jetzt hat man die Möglichkeit entweder vom Beschaffungsmarkt auszugehen oder man ermittelt vom Absatzmarkt aus zu den Herstellungskosten (sprich retrograd - Erlös minus Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten). Der niedrige der beiden Werte wird dann mit den historischen AK/HK verglichen und abgeschrieben.
Der Verkaufspreis an sich könnte nur angesetzt werden unter der Annahme, dass es keine "noch anfallenden Kosten" mehr gibt.
Hallo! Kann mir bitte jemand die folgende Aufgabe erklären? Danke!
Ermittlung des Restbuchwerts der Maschine per 31.12.04: Anschaffungskosten der Maschine per 10.9.2001 10.000, Nutzungsdauer 5 Jahre linear. Im Jahr des Kaufes Halbjahresabschreibung.
Hi!
AK 10.000,--
- AfA 7.000,--
Restbuchwert per 31.12.2004 3.000,--
Erläuterung: Jahresabschreibung = 10.000/5 -> 2.000,--. Die Halbjahresabschreibung ist die Hälfte davon, also 1.000,--.
Abschreibung
2001: 1.000,--
2002: 2.000,--
2003: 2.000,--
2004: 2.000,--
ges.: 7.000,--
Berni
Vielen Dank nochmal für die schnelle Antwort!