Im Falle des Finanzierungsleasings einer Maschine weist ein Leasingsnehmer in seiner GuV Abschreibungen betreffend diede maschine aus.
Richtig oder Fasch[/url]
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Im Falle des Finanzierungsleasings einer Maschine weist ein Leasingsnehmer in seiner GuV Abschreibungen betreffend diede maschine aus.
Richtig oder Fasch[/url]
FALSCH!
beim leasing gibts keine abschreibungen.
dafür stehen die leasingraten als aufwand in der GuV
Das Ergebnis ist RICHTIG!
Beim Finanzierungsleasing (Gegenstück: operatives Leasing) wird nach hM handelsrechtlich beim Leasingnehmer die Maschine als Vermögenswert zugerechnet und passivseitig als Verbindlichkeit ausgewiesen. Daher sind in der GuV Abschreibungen im Betriebsergebnis und der Zinsaufwand im Finanzergebnis auszuweisen.
ups, SORRY, da hab i wieda amal was falsch verstanden.
i hab gmeint, dass beim leasing die maschine eben nicht als vermögenswert zugerechnet wird.
SORRY :zisch:
Das wäre beim operativen Leasing! Dort werden die Leasingraten in der GuV ausgewiesen.
Rücklagen sind Eigenkapital, Rückstellungen Fremdkapital. Ist das wahr oder falsch?
Rücklagen sind ja so eine Art Zwitterposten! Kann mich jemand aufklären!?!
die aussage ist RICHTIGZitat:
Zitat von Student20
rücklagen sind für das unternehmen intern und rückstellungen sind für andere, außerhalb des unternehmens - die höhe ist zwar ungewiss, aber es ist relativ sicher, dass zumindest ein teil der rückstellungen an andere zu zahlen ist --> deshalb ist das schon fremdkapital.
Hallo! Ich hätte da noch zwei Fragen, wo ich mir nicht ganz sicher bin.
1. Im Falle steigender Einkaufspreise ist der Wareneinsatz bei Bewertung der Vorräte auf Basis FIFO c.p. niedriger als bei Bewertung auf Basis von LIFO.
2. Nach HGB dürfen Wertpapiere in der Bilanz auch zu über den Anschaffungskosten liegenden Marktwerten ausgewiesen werden.
Richtig oder Falsch!
Vielen Dank für eine Antwort!
1. richtig - (schau dir am besten ein beispiel dazu an, dann kann man es sich besser vorstellen)
2. falsch - Anschaffungs bzw. Herstellkosten sind immer die obergrenze.
Hallo ihr BWL vernarrte!
Habe eine Frage zur Probeklausur (vom Montag) von Auer.
Die 5. Frage: Die Dividendenzahlungen eines Unternehmens an seine Aktionäre werden in der GuV im Finanzergebnis ausgewiesen.
Richtig oder Falsch? - Im Buch(altes) auf Seite 93 steht, dass es richtig ist, aber in der Vorlesung kann ich mich irgendwie dunkel erinnern, dass der Hr. Auer diese Frage mit Falsch beantwortet hat.
Mfg Andi :drink: :drink: und as so kurz vor dem Samstag Abend!
das ist falschZitat:
Zitat von csae2046
s.91 (neues buch):
beachten sie, das die dividendenzahlungen eines unternehmens an seine aktionäre keinen aufwand darstellen und damit nicht in der guv dargestellt werden.
Dividendenzahlungen werden überhaupt nicht in der GuV ausgewiesen.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter/Aktionäre
an Kassa
lg Berni
anstelle von Kassa wird natürlich eher Bank stehen
Auf Seite 96 steht, daß Dividendenzahlungen eines Unternehmens an seine Aktionäre keinen Aufwand darstellen und damit nicht in der GuV ausgewiesen werden dürfen. Schönen Abend noch!
ups, da war jemand schneller als ich :-)
prima, das war pronto - :respekt:
Ich hätte noch eine kurze Frage!
Auf der Seite 99 (Arbeitsbuch); Beispiel 1 Eigekapital/Gewinnverwendung bei Kapitalgesellschaften
Wie kommt man auf die (60) bei der Dotierung der Gewinnrücklage?
hi,
ich weiss nicht ob das jetzt so korrekt ist wie ichs mir denke aber:
Der Jahresüberschuss beträgt 80 - der Gewinnvortrag beträgt 10 (=90) und es soll eine Dividende von 30 ausgeschüttet werden, so muss folglich doch 90 - 30 als Gewinnrücklagen (in diesem Bsp.) vorgesehen sein, oder?
ciao
:thx: