hallo,
kennt jemand von euch nen link wo man alle infos zum leistungsstipendium bekommt?
danke im voraus
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hallo,
kennt jemand von euch nen link wo man alle infos zum leistungsstipendium bekommt?
danke im voraus
danke kbirgit- aber die seite hab ich auch schon gefunden...
würde gerne wissen welchen notendurchschnitt man an der sowi haben muss usw...
Hi christof!
Hab gehört du musst in einem Jahr, also 2 Semestern, 20 SST und einen Schnitt von 1,5 haben.
Grüße
Meines Wissens braucht man mindestens 5 Kurse (25 SS) mit einem Schnitt von maximal 1,5...
Lg ;)
danke mal für eure antworten- wäre aber trotzdem noch toll wenn sich jemand melden könnte ders genau weiss oder ne url kennt wo mans nachlesen kann...
musst nur auf der uni hp suchen, da gibts genügend links zu den formularen und den richtlinien. meistens steht's irgendwo bei den dekanaten dabei.
also, du musst fünf kurse einreichen, wobei hier module 1 (der sprachen) und freie wahlfächer nicht zählen. der notenschnitt muss 1,5 oder besser sein, wobei letztes jahr ein notenschnitt von 1,2 (4 einser und 1 zweier) nötig war, um das stipendium zu erhalten. anträge erhältst du im dekanat.
hoffe ich konnte dir helfen :wink:
ist das leistungsstipendium auf ein studienfach bezogen oder kann man sich die 25 sst. von mehreren studienrichtungen (geiwi und sowi) "zusammenklauben"?
Nein, das glaub ich nicht, denn das Leistungsstipendium wird von jeder Fakultät separat vergeben...
grundsätzlich gibts infos hier:
http://www2.uibk.ac.at/fakultaeten-s...tipendien.html
allerdings sind die leistungsstipendien im moment noch nicht ausgeschrieben.
ich denk, dass das doch nur für iww so ist, oder? weil für iww ist nur modul 2 verlangt, aber in bwl ist modul 1 auch verpflichtend..?!Zitat:
Zitat von hg
wie siehts eigentlich aus, wenn man sich bestimmte fächer anrechnen hat lassen?
zum beispiel: ich mach wirtschaft in jus nicht, dafür vwl1 und bwl1 - das lass es mir dann in jus anrechnen.
zählt dieser angerechnete kurs dann fürs leistungsstipendium in jus oder nicht..?
ja, hat bei mir tadellos funktioniert, allerdings sollte man das früh genug angehen, eine Anrechnung dauert normalerweise ca. 3 Wochen!Zitat:
Zitat von engerl
wurde dir ansonsten noch etwas aus bwl/iww für jus (bzw umgekehrt)angerechnet...?Zitat:
Zitat von csae7020
nein, man kann sich Recht 1 oder 2 für die Einführung in Jus anrechnen, allerdings habe ich das zu spät erfahren. Für den umgekehrten Weg braucht man Bürgerliches Recht (R I) und Arbeits- oder Handelsrecht für Recht II. Ich trete im Oktober in Handelsrecht an und lasse es mir dann für IWW anrechnen.Zitat:
Zitat von engerl
recht1 kann man sich ja auch für einen übungsschein in bürgerlich-recht anrechnen lassen.Zitat:
Zitat von csae7020
wie läuft das ab, wenn ich mir recht1 und recht2 als einführung anrechnen lass...? kann ich mir dann recht1 trotzdem auch noch als übungsschein für bürgerlich anrechnen lassen oder ist das dann sozusagen "verbraucht"?
das mit der übung wusste ich noch nicht, das ist ja sehr praktisch :-)Zitat:
Zitat von engerl
du brauchst recht1 ODER recht2, allerdings kannst Du (soweit ich weiß, würde mich aber gerne eines besseren belehren lassen) nicht ein Fach 2x verwenden (würde mir nämlich gut ins Konzept passen, dann wäre Handelsrecht nämlich Recht 2 und der Rechtkurs im 2. Abschnitt *g*)
hallo!
Bekommt man das leistungsstipendium am der sowi auch, wenn man von südtirol kommt? habe nämlich irgendwo gelesen, dass man österreichischer staatsbürgerschaft sein.
lg
in den anforderungen steht, man muss österreichischer staatsbürger sein...