Hallo, hab mir mal einige "knifflige" MC-Fragen rausgeschrieben. Mal sehn was ihr dazu sagt:
1) Bestandsveränderungen bei Halb- u. Fertigerzeugnissen werden nur bei Voll-, nicht aber bei der Teilkostenrechnung berücksichtigt - falsch
2) In die Gemeinkostenzuschlagsätze der Teilkostenrechnung fließen die Fixkosten nur insofern ein, als sie - als Bestandteil d. Einzelkosten - die Berechnungsbasis der Zuschlagsätze bilden - falsch (bin aber nicht sicher)
3) In der starren Plankostenrechnung kommt es zu einer Proportionalisierung v. Fixkosten, was dazu führt, dass auch dann eine Verbrauchsabweichung ausgewiesen wird, wenn die Istbeschäftigung der Planbeschäftigung entspricht - glaube richtig??
4) Eine Beschäftigungsabweichung tritt immer dann auf, wenn die Kapazität nicht voll ausgelastet wird. Dies gilt auch dann, wenn keine Fixkosten anfallen - falsch
5) Der Beschäftigungsgrad ist als Quotient aus Istbeschäftigung und Planbeschäftigung definiert - richtig
6) Die Sekundärabweichung kann größer sein als die Summe aus primärer Preis- u. primärer Mengenabweichung - falsch?
7) Zinszahlungen für ein betriebsfremdes Grundstück stellen einen neutralen Aufwand dar - richtig
8 ) Beim UKV sind die Kosten nach Kostenstellen gegliedert - richtig
9) Bei einem Zweikreissystem bilden Kostenarten- und Kostenstellenrechnung zwei getrennte Rechnungskreisläufe - falsch
10) Einen kalk. Unternehmerlohn berücksichtigt man oft bei Kapitalgesellschaften , selten aber bei Personengesellschaften - falsch
11) Wenn es keine Differenz zwischen Plan- und Istpreis gibt, dann gibt es weder Preis- noch Sekundärabweichung - richtig
12) Im Betriebsüberleitungsbogen werden Kalkulationssätze ermittelt, um die Gemeinkosten auf die Kostenstellen verrechnen zu können - richtig?
13) Umsatzkosten - und Gesamtkostenverfahren führen immer zum selben Ergebnis - richtig?
mal sehn ob ihr mir zustimmt!!! viel spass:D