echt? also ich zähle sie dazu, weil in meinen lösgsbsplen hab ich diese zu den abgaben dazugezählt...
rechnest du die LNK mit 9,47%(mit BMVK) oder ohne bmvk 7,94%?
sind die LNK immer bei jeder GF-ebene zu berecnen?
echt? also ich zähle sie dazu, weil in meinen lösgsbsplen hab ich diese zu den abgaben dazugezählt...
rechnest du die LNK mit 9,47%(mit BMVK) oder ohne bmvk 7,94%?
sind die LNK immer bei jeder GF-ebene zu berecnen?
"Mit dem Wissen wächst der Zweifel."
hat vlcht jmd die angabe vn d zusatzstundne, bsp. 13)
im forum hab ist die lösg drinnen:
wär sehr dankbar wenn jmd die angabe (vor allem umsatz, FO usw) hier postet
Lösg: 2011: Forderungen nehmen zu um 30 --> 380
2012 + 2013 = Veränderung der Forderung aufnehmen
2012: BGL 370
2013: BGL 420
Umsatz ist hier nur nach dem Zuflussprinzip, dass heißt die Veränderung der Forderungen sind noch nicht berücksichtigt.
Als Bilanzierer machst du ja damit auch Umsatzerlöse, beim Einnahmen ausgaben rechner nicht.
Beispiel 13
b)
Rechnungslegungspflicht §5 ab 2011
Gewinne 150.000, 470.000, 380.000 (130.000 + 250.000 ÜGewinn), 370.000, 420.000
EST von allen berchnen ergibt gesamt = 846175
c)
genau gleiche EST = 846175
Da die Einkommen so hoch sind (immer über 60.000) ändert sich die Steuerprogression nicht (50%) bei Umverteilung der Gewinne. In diesem Beispiel ist es egal wann die Einkommenssteuer bezahlt wird.
"Mit dem Wissen wächst der Zweifel."
Ich rechn mit 9,47; jeder Gmbh-GF muss LNK zahlen; so stehts auf den Folien vom Kirchmair!
lg
Real Eyes, Realize, Real Lies
Ein Unternemensgründer plant, in den nächsten Jahren folgende Größen zu realisieren:
Jahr..................09..........10.............. 11.............12..........13
Umsatz..........300.000....620.000.....300.000.... 500.000...500.000
(nach Zuflussprinzip)
Forderungen...100.000...250.000.....280.000.....35 0.000...450.000
aus Leistungen
Aufwand.........150.000...150.000.....200.000..... 200.000...180.000
gesamt
a) Erläutern Sie, welche zwingenden Anforderungen sich auf Basis dieser Planung hinsichtlich der unternehmensrechtlichen Rechnungslegung in den jeweiligen Jahren ergeben.
b) Ermitteln Sie die Summe der Einkommensteuerzahlungen in den Jahren 2009 bis 2013
c) Ermitteln Sie die Summe der EK.St.zahlungen in den Jahren 2009-13, wenn Beginn an eine freiwillige Buchführung umgesetzt wird und kommentieren Sie zu b) unterschiedliche Ergebnisse
wenn in der frage steht: ermittlg der SteuerBMGL wenn keine frewillige BF erfolgt..., dann wird nach §5 ermittelt
und wenn steht dass es freiwillig erfolt..., wird nach §4/1 ermittelt.
des ist mir klar, aber wieso wurde bei einem andern bsp., in der stand, dass keine freiwillige BF erfolgte und wir nach 4/3 ermittelten...
????
(das bsp hab ich vorhin gepostet)
"Mit dem Wissen wächst der Zweifel."
Es gibt im Prinzip 2 Möglichkeiten:
1. Du machst das, was dir vorgeschrieben wird, oder
2. du könntest E/A Rechner sein, machst aber freiwillig eine BF. Dann bist du, je nachdem, ob du ein Gewerbebetrieb bist §5 bzw. nicht Gewerbeb. §4/1.
So hab ichs zumindest verstanden!
Hat jemand schon die Aufgabe 4 von der FP 13.02.09 gerechnet (ASVG vs. GSVG)?
k.A. ich krieg nur einen blödsinn raus, hast du es vlcht mittlerweile lösn können?
aja FP 19.12.08 bsp. 5) dieser langer text mit der unt.gründung. hat hier vlcht jmd die fragen antworten können???
"Mit dem Wissen wächst der Zweifel."
buchhaltung: realisationsprinzip,
e-a-r: zufließprinzip
buchhaltungsgrenzen.
also mit den 3 tipps ist das beispiel jetzt schnell gelöst
mfg
------------------------------------------------
![]()
![]()
Lesezeichen