Nur der protokolierte Gewerbetreibende fällt unter §5 , die anderen betrieblichen Einkünfte also 1, 2 und 3 unter §4 oder ??
Was ist eigentlich mit den anderen Einkünften, muss man da wieder auf die Grenzen ( über 400.000 etc.) schauen ??
mah ja genau, kfzs sind ja net vstabzugsberechtigt *remember*Zitat von pje
thx
Nur der protokolierte Gewerbetreibende fällt unter §5 , die anderen betrieblichen Einkünfte also 1, 2 und 3 unter §4 oder ??
Was ist eigentlich mit den anderen Einkünften, muss man da wieder auf die Grenzen ( über 400.000 etc.) schauen ??
nur pkw sind net vorsteuerabzugsfähig, lkws schon
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