Kann mir jemand bitte das Beispiel A5 erklären? Ich sehe ehrlichgesagt keinen Unterschied![]()
. Laut Rieder ist das aber ein gutes Klausurbeispiel.
Hallo
Ich wollte nur mal fragen, ob jemand die Rechenbeispiele vom Rieder sauber durchgerechnet hat. Leider hab ich mal gefehlt und bin auch gelegentlich nicht ganz mitgekommen. Wäre super wenn sie mir jemand Schicken könnte.
thanks
Kann mir jemand bitte das Beispiel A5 erklären? Ich sehe ehrlichgesagt keinen Unterschied![]()
. Laut Rieder ist das aber ein gutes Klausurbeispiel.
Habe nur aufgeschrieben bei a) Bilanz 20000 FDG; E/A 60000
B) Bilanz 25000 WES; E/A 50000 bzw 40000
c) Bilanz /, E/A 35000
aber, genügt dass, wenn man nur das so hinschreibt, kommt mir komisch vor
beim Eingaben/Ausgabenrechner zählen nur bareinnahmen und barausgaben als aufwände/erträge in der periode während es bei doppelter buchhaltung um den tatsächlichen aufwände/erträge in der periode geht unabhängig wann gezahlt wird.
a) doppelte bh: erlöse von 80.000 werden in der guv ausgewiesn
E/A: es wurden nur 60.000 bar eingenommen, daher nur ertrag
in dieser höhe
b) db: als aufwand in der GuV steht nur der betrag an waren, der tatsächlich verwendet wird, das sind 25.000 der rest wird auf lager gebucht und bleibt erhalten
E/A: wir haben waren für 50.000 gekauft und gezahlt drum alles
c) db: anzahlung für das nächste jahr is kein ertrag, drum nix in der GuV
E/A 35.000 sind zugeflossn, zählt daher
i hoff des is so vaständlich
lg
Das macht Sinn. Danke. Eine allgemeine Fragen, welche Beispiele sind wir eigentlich durchgegangen und welche hat er ausgelassen?
des is guad donn
A: alles
B: alles
C: alles
D: 2,3,4
E: 1
F: 1,2,3,4,7,8,9,14,19
Bsp.: A 2d) Keine Buchführungspflicht da Minderkaufmann. Umsätze aus
Geschäftsveräußerungen dürfen ja nicht berücksichtigt werden.
Ist das richtig?
A 4) Laut meinen Unterlagen ist er nicht Steuerpflichtig. Warum?
Liegt es daran das er nicht eingetragen ist.
C) erzeugt in meinem Kopf einen lauten Pfeifton mit Testbild![]()
![]()
Danke im Voraus
Geändert von Commodoreuno (05.05.2006 um 10:25 Uhr)
A 2d ist so richtig
A 4: er ist nicht buchführungspflichtig nach hgb, aber nach §4.1 Steuerr. und zwar aufgrund der umsätze zwischen 410.000 und 508.000
aus diesem grund darf das grundstück nicht ins betriebsvermögen aufgenommen werden bzw. wertänderung von grund und boden dürfen nicht ausgewiesen werden und ist nicht versteuerbar
verkauf fällt unter sonstige Einkünfte (7 der Einkunftsarten) allerdings ist die frist von 10 jahren vorbei, daher auch nicht zu versteuern.
Hallo!
Kann mir bitte jemand BSP F14 erklären.
sg
Christian
bei bsp 14 bräuchte ich auch ne erklärung...
hab nur verstanden dass aw nur im hr aktiviert werden aber wieso muss ich hier eine m/w rechnung machen
kapier ich nit ganz
Lesezeichen