hier mal meine ansicht zu dem thema:Zitat von smartguy
musskaufmann: voll oder minderkaufmann hängt vom Umfang ab – im Zweifelsfall Gutachten durch Wirtschaftskammer < denke nicht dass wir sowas in der klausur zu beurteilen haben
kannkaufmann ist kein minderkaufmann sondern kannkaufmann und darf selber entscheiden ob er bücher führen möchte oder net
formkaufmann ist auch kein vollkaufmann sondern nur formkaufmann und ist buchführungspflichtig
sollkaufmann, nicht im grundhandelsgewerbe eingetragen, aber nach Art und Umfang in kaufmänischer Weise eingerichteten Wirtschaftsbetrieb > buchführungspflichtig
da sag ich besser nix zu. ich für meinen teil werds mir nur oberflächlich anschauen da ich denke es macht nur einen bruchteil der klausur aus, wenn es denn kommt.Zitat von smartguy
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