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Thema: Rechenbeispiele Rieder

  1. #21
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    Avatar von smartguy
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    Frage rechenbeispiele

    A2 d)

    in seinen Folien heißt es, dass Umnsätze aus Geschäftsveräußerungen für die BF-Grenzen nicht berücksichtigt werden - weshalb hab ich in meiner Mitschrift, dann die Umsätze in Jahren 1 und 2 hinzugezählt, sodass er BF-pflichtig wird ?? hat er vielleicht gefragt, "und was wäre wenn es Umsätze aus der Betriebstätigkeit sind?" bin verwirrt


    A 2 a)-d)

    Wann ist ein Kaufmann nach Hr Voll- und wann Minderkaufmann?
    die Unterscheidung gibt's ja bloß beim Muss- und Sollkaufmann, oder? Kannkaufmann ist immer ein Minderkaufmann und ein Formkaufmann immer ein Vollkaufmann, oder ist das ein plötzsinn??


    C

    wie sicher seit ihr euch, dass man das Doppik-Bsp. spritzen kann?


    danke

  2. #22
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    Avatar von pje
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    Zitat Zitat von smartguy
    A 2 a)-d)

    Wann ist ein Kaufmann nach Hr Voll- und wann Minderkaufmann?
    die Unterscheidung gibt's ja bloß beim Muss- und Sollkaufmann, oder? Kannkaufmann ist immer ein Minderkaufmann und ein Formkaufmann immer ein Vollkaufmann, oder ist das ein plötzsinn??
    hier mal meine ansicht zu dem thema:
    musskaufmann: voll oder minderkaufmann hängt vom Umfang ab – im Zweifelsfall Gutachten durch Wirtschaftskammer < denke nicht dass wir sowas in der klausur zu beurteilen haben
    kannkaufmann ist kein minderkaufmann sondern kannkaufmann und darf selber entscheiden ob er bücher führen möchte oder net
    formkaufmann ist auch kein vollkaufmann sondern nur formkaufmann und ist buchführungspflichtig
    sollkaufmann, nicht im grundhandelsgewerbe eingetragen, aber nach Art und Umfang in kaufmänischer Weise eingerichteten Wirtschaftsbetrieb > buchführungspflichtig

    Zitat Zitat von smartguy
    C

    wie sicher seit ihr euch, dass man das Doppik-Bsp. spritzen kann?
    da sag ich besser nix zu. ich für meinen teil werds mir nur oberflächlich anschauen da ich denke es macht nur einen bruchteil der klausur aus, wenn es denn kommt.
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  3. #23
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    Avatar von smartguy
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    Zitat Zitat von pje
    hier mal meine ansicht zu dem thema:
    musskaufmann: voll oder minderkaufmann hängt vom Umfang ab – im Zweifelsfall Gutachten durch Wirtschaftskammer < denke nicht dass wir sowas in der klausur zu beurteilen haben

    kannkaufmann ist kein minderkaufmann sondern kannkaufmann und darf selber entscheiden ob er bücher führen möchte oder net

    formkaufmann ist auch kein vollkaufmann sondern nur formkaufmann und ist buchführungspflichtig

    sollkaufmann, nicht im grundhandelsgewerbe eingetragen, aber nach Art und Umfang in kaufmänischer Weise eingerichteten Wirtschaftsbetrieb > buchführungspflichtig

    okay, das klingt sehr vernünftig, die begriffe voll- und minderkaufmann fallen damit beim kannkaufmann und formkaufmann überhaupt weg - die frage ob der kaufmann nach Hr bf-pflichtig ist, kann nur beim Formkaufmann eindeutig beantwortet werden, oder? bei den anderen drei müsste er bei der klausur noch was hinzuschreiben

    noch nach was zum kannkaufmann, wenn er nichts anderes dazuschreibt kann man ja nur nach Str gehen: gilt dann eigentlich für den kannkaufmann (der ja LuF ist) nur der § 125 BAO mit dem EHW oder auch die BF-Grenzen des § 124 BAO?

  4. #24
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    Avatar von pje
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    naja der sollkaufmann (wird er wohl nicht bringen, da wir uns sehr wenig damit beschäftigt haben und der begriff auch veraltet ist) ist auch immer buchführngspflichtig.

    beim kannkaufmann gelten die nach §125 festgelegten umsatzgrenzen und der EHW
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  5. #25
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    Avatar von smartguy
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    Zitat Zitat von pje
    naja der sollkaufmann (wird er wohl nicht bringen, da wir uns sehr wenig damit beschäftigt haben und der begriff auch veraltet ist) ist auch immer buchführngspflichtig.

    beim kannkaufmann gelten die nach §125 festgelegten umsatzgrenzen und der EHW
    ah, das wusst ich net, also zusammengefasst siehts dann so aus, dass sollkaufmann und formkaufmann immer bf-pflichtig sind (weil beide protokolliert sind oder) und man es bei den anderen beiden ohne weitere angaben nicht sagen kann

    ad § 125, sorry war ein denkfehler meinerseits, § 125 hat die BF-Grenzen und den EHW, § 124 nimmt ja nur auf das Hr bezug


    eine frage noch, was sagt deine mitschrift bei A 2)d)? einfach keine bf-flicht, da die Bf-Grenzen des § 125 net überschritten werden und die Umsätze aus der Veräußerung des selbständigen Teilbetriebs nicht zählen - das ist alles oder?


    danke pje!!

  6. #26
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    ja, der gute herr ist nicht buchführungspflichtig

    mfg
    meine angaben sind alle ohne gewähr hoffe es äußert sich noch jemand dazu
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  7. #27
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    also jetzt noch mal zusammenfassend zu den begriffen kaufmann - bf-pflicht - str. Gewinnermittlung (das verwirrt nämlich langsam)

    Formkaufmann
    bf-pflicht - protokolliert - § 5

    Musskaufmann (Grundhandelsgewerbe):
    - wenn Vollkaufmann: bf-pflicht - protokolliert - § 5
    - wenn Minderkaufmann: keine bf-pflicht - § 4(3), außer wenn § 125 BAO dann ebenfalls nach § 4 (1)

    Kannkaufmann (Luf):
    - grds keine pf-pflicht - § 4(3)
    - wenn § 125 BAO EHW - bf-pflicht - § 4(1)
    - wenn freiwillig buchführung - § 4(1)

    Sollkaufmann (veraltet):
    ist der jetzt auch protokolliert oder gibt's hier eine unterscheidung in voll- und minderkaufmann ????

    pje, pilcher usw. - könntet's ihr das mal bitte checken?

  8. #28
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    stimmt soweit alles.

    sollkaufmann wird in der klausur vermutlich nicht relevant sein, weil der begriff ja sowieso veraltet ist. ich würde es aber so auffassen, dass er buchführungspflichtig is...

    lg

  9. #29
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    was ist denn eigentlich mit dem Weinbauer aus Bsp. A 1): fällt der unter den Begriff "Land- u. Forstwirt"? Daher darf er nun einen anderen Bilanzstichtag als den 31.12. wählen oder net?

    noch was zur Ust:
    beim Bsp. F 2) hatten wir die AfA aus dem Bruttokaufpreis errechnet, stimmt das? lässt man die USt net für normal weg??

  10. #30
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    "wird bei kfz nicht abgezogen"

    und bei a1 darf der landwirt das
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