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Thema: rubatscher fragen

  1. #1
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    rubatscher fragen

    hallo hätt da noch offene theoriefragen die ich nirgens finden konnte. vielleicht kann mir da jemand von euch weiterhelfen???

    - unterscheiden sie zwischen Betriebsvermögen und privatvermögen und zeigen sie die Auswirkcungen dieser unterscheidung auf??

    - welche bedeutung kommt dem wirtschaftlcihen eigentum zu? was versteht man darunter?

    -was versteht man unter dem grundsatz der bewertungstetigkeit? in welchen Fällen darf von diesem Grundsatz abgewichen werden?

    - welche bewertungsmaßstäbe gibt es in der Handels- und oder Steuerbilanz?

    - wie darf steuerlich abgeschrieben werden?

    - erläutern sie den unterschied zwischen einer außergewöhnlichen Abschreibung und einer Teilwertabschreibung

    - was versteht man unter einem gerinwertigen Wirtschaftsgut im sinne des EStG??


    wär echt dankbar für jede hilfe

    und noch was wieviel punkte gibt es bei ihm jetz??? 25 oder echt 35???
    thank

  2. #2
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    Was versteht man unter dem Grundsatz der Bewertungsstetigkeit? In welchen Fällen darf von diesem Grundsatz abgewichen werden?
    Bei der Bewertung ist von der Fortführung des Unternehmens auszugehen, Abweichungen nur bei tatsächlichen Umständen (zB Überschuldung) bzw. rechtlichen Gründen (zB Konkursverfahren)

    insgesammt gibt es bei ihm 50 punkte: 15 aus der ersten klausur und 35 aus der zweiten

    viel spaß noch beim lernen *g*

  3. #3
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    wo hast du diese fragen her? sind die auf seinen folien zu finden? er hat doch gesagt, dass er nur das bringt was wir im ps gemacht haben! nun ja ich war jedes aber solche sachen hebn wir nicht besprochen.

  4. #4
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    ja eine außergewöhnliche abschreibung ist, wenn dein Wirtschaftsgut einen außergewöhnlichen Schaden hat und dadurch auf einmal viel weniger wert wird. Bsp: wasserschaden...und die teilwertabschreibung ist die ganz normale abschreibung soweit ich weiß!
    ein geringwertiges wirtschaftsgut ist ein wirtschaftsgut, dass einen wert unter 400,-€ hat! dieses muss nicht auf einen nutzungsdauer verteilt abgschrieben werden, sondern kann gleich mit seinem vollen wert abgschreiben werden. Die anderen fragen weiß ich jetzt leider auf die schnelle auch nicht.

  5. #5
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    vielen dank für die antworten

    naja und die fragen stehen in seinen arbeitsunterlagen drinnen osweit ich weiß

  6. #6
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    Avatar von csaf7797
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    ich habe gerade die Fragen mit meinen verglichen.. und mir fehlen die selben..

    ABER hat der Rubatscher nicht gesagt, dass der Stoff nur bis Anlage- Umlaufvermögen kommt? Du hast die Fragen ja bis zur Abschreibung beantwortet.

    Mir fehlt auch noch die Frage..
    Was sind "Rechnungsabgrenzungsposten"? Handelt es sich bei diesen bloß um eine besondere Art von "Vermögensgegenständen"?

    glg

  7. #7
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    rechnungsabgrenzungsposten dienen derperiodengerechten zuordnung von leistungen und gegenleistungen; man unterscheidet zwishcen aktiver (geleisteter) und passiven (erhlatene Vorauszahlungen); RAP sind keine Vermögensgegenstände können aber aktiviert werden


    ok kann mir jetz jemand sagen bis wohin er beim arbeitsteil gekommen ist??? konnt gestern leider nicht kommen

  8. #8
    Member Bewertungspunkte: 11
    Avatar von csaf7797
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    danke für die Antwort..

    Gestern ist er bis zur Seite 91 gekommen und wir haben das Beispiel von Teil F Nummer 7 und 9 gemacht..

    glg

  9. #9
    Member Bewertungspunkte: 0
    Avatar von bambù
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    Was kommt zur Klausur?

    kommt das auch noch?

    konnte das PS gestern nicht besuchen...

    was hat er genau gesagt??

    danke für die hilfe?

  10. #10
    Member Bewertungspunkte: 11
    Avatar von csaf7797
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    58
    Er hat eigentlich nichts mehr genaues gesagt.. keine Tipps oder so!!

    Wir haben nur den Stoff durchgemacht und die Übungen.. es war ziemlich stressig, weil die Rechnungen ziemlich lang sind.

    glg

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