nein muss man nicht, weil die fachprüfungsanmeldung sowieso über das prüfungsamt läuft, und das prüfungsamt daher die noten schon hat. die seminarzeugnisse braucht man auch nicht, weil nur die fp-noten im zeugnis stehen.
muss man die zeugnisse des 2. abschnitts nun gleich wie die des 1. einreichen, um ein 2. diplomzeugnis zu erhalten oder nicht?
nein muss man nicht, weil die fachprüfungsanmeldung sowieso über das prüfungsamt läuft, und das prüfungsamt daher die noten schon hat. die seminarzeugnisse braucht man auch nicht, weil nur die fp-noten im zeugnis stehen.
Hallo,
eine kleine Ergänzung zum Gesagten: Die freien Wahlfächer musst du dir anrechnen lassen. Ein formloses Schreiben verfassen mit den Daten der Prüfungsleistungen, die du angerechnet haben lassen möchtest, und mit diesem Schreiben sowie den Zeugnissen für die freien Wahlfächer und Zeugniskopien zur Unterweger. Das ist alles.
Grüße
Thomas
Wichtig: Unsere Boardregeln und Nutzungsbedingungen
Weitere Infos gibt's hier: FAQ
- Achtet bei der Erstellung eurer Themen darauf, aussagekräftige Titel zu wählen.
- Wenn ihr einen Beitrag besonders positiv (hilfreich, informativ, ...) oder besonders negativ (beleidigend, irreführend, ...) gefunden habt, dann könnt ihr dies durch einen Klick auf das Waage-Symbol beim betreffenden Beitrag kund tun.
Lesezeichen