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Thema: Zuverdienst Studienbeihilfe

  1. #1
    Golden Member Bewertungspunkte: 3

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    346

    Unglücklich Zuverdienst Studienbeihilfe

    Hallo,
    hat jemand Erfahrung mit Rückzahlungen betreffend Studienbeihilfe?

    Ich arbeite seit Oktober und wollte fragen, wie die das berechnen. Das Jahreseinkommen nämlich ... vom 01.01. bis 31.12. oder vom September bis zum nächsten Jahr August? Nehmen die den gleichen Zeitraum, wie man die Beihilfe bezieht oder doch das Kalenderjahr?

    Wäre nämlich sehr hilfreich das zu wissen.
    Wenn das Kalenderjahr zur Berechnung herangezogen wird, dann fällt das Einkommen vom letzten Jahr ins Jahr 2005 und man startet wieder von neuem.

    Wird das hingegen wirklich so berechnet wie man die Studienbeihilfe bezieht, dann muss man wirklich aufpassen um nicht über die Grenze von 7.190 € zu kommen...

    Wäre nett wenn mir da jemand helfen könnte!
    Sag schon jetzt DANKE!

    LG, WiNNie

  2. #2
    Junior Member Bewertungspunkte: 2
    Avatar von cheri
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    30.11.2004
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    38
    Hi,

    ich bin mir fast sicher, dass das Einkommen sich auf das ganze Jahr bezieht. Die haben das nämlich extra geändert, weil es sonst nicht gerecht verrechnet werden könnte, wenn man z.b. nur im sommer 2 Monate Vollzeit arbeitet...
    aber erkundige dich noch mal sicherheitshalber bei der stipendienstelle, die sind eh total nett!
    oder schau noch mal auf der hp nach:
    http://www.stipendium.at/stbh/


    Mfg

    Geri

  3. #3
    Golden Member Bewertungspunkte: 3

    Registriert seit
    20.03.2003
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    346
    danke geri für die info, hab eh schon ne mail abgeschickt...
    du meinst also das einkommen wird vom 1.1. bis zum 31.12. berechnet ?

    ich hab mir schon alles genau durchgelesen, trotzdem ist mir eben diese frage noch unklar.

    weil in meinem fall gehts echt darum, wenn die das einkommen so abgrenzen, dass sie vom 1.1. bis zum 31.12. berechnen, dann wärs gut und ich müsste nicht aufhören zu arbeiten.

    wenn sie aber das so machen, dass es vom september 05 bis zum august 06 angeschaut wird, dann muss ich entweder die beihilfe stoppen (was ja anscheinend nicht so einfach geht) oder aufhören zu arbeiten

    voll blöd irgendwie, naja hoffen wir das beste...

    danke nochmals !
    lg!

  4. #4
    Anfänger Bewertungspunkte: 0
    Avatar von edenxxx
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    Innsbruck/ Saalfelden
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    22

    Daumen hoch

    He Winnie!

    Das hilft dir weiter mt dieser Info ist glaube ich alles geklärt http://www.stipendium.at/stbh/171.html

    lg edenxxx

  5. #5
    Golden Member Bewertungspunkte: 3

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    das hab ich schon gelesen dankeeee +hehe+

    was mich verwirrt hat, war die tatsache, dass ich im bescheid den zeitraum 09/2005 bis 08/2006 gelesen hab und deswegen dachte, dass das einkommen für diesen zeitraum auch berechnet wird ...

    das hat mich verwirrt und ich wusste nicht, was ich glauben soll

  6. #6
    Member Bewertungspunkte: 0

    Registriert seit
    14.05.2005
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    85
    hatte genau das selbe problem und hab vorgestern auf der stipendienstelle angerufen. also die berechnung bezieht sich ganz sicher auf das kalenderjahr, also vom 01.01 - 31.12!
    und der betrag, den du über die höchsteinkommensgrenze von 7195,00 verdienst, wird dir vom stipendium abgezogen.

  7. #7
    Golden Member Bewertungspunkte: 3

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    346
    danke JEP, da bin ich aber beruhigt...

    hätte noch eine frage: wenn ich jetzt studienbehilfe bis 09 2006 beziehe und dann mit dem studium fertig bin, werden trotzdem die monate 09, 10, 11, 12 überprüft oder fällt das in dem fall weg, weil ich sowieso keinen anspruch mehr auf studienbeihilfe hab?

    ich weiß, die frage sicherlich sehr logisch und man könnte die frage mit NEIN beantworten, aber man weiß ja nie wie die das bei de behörden machen

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